| | | Geschrieben am 16-01-2020 VW Skandal - Urteil des EuGHs steht kurz bevor / Gericht in Frankreich will Zulässigkeit der Abschalteinrichtung von VW klären
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 Lahr (ots) - Der Diesel-Abgasskandal hat jetzt den Europäischen Gerichtshof EuGH
 in Luxemburg erreicht. Ein französisches Gericht lässt wichtige Fragen im
 Zusammenhang mit unzulässigen Abschalteinrichtungen bei der Abgasreinigung
 klären (Az.: C-693/18). Am 23. Januar 2020 hält der Generalanwalt seinen
 Schlussantrag. In der Regel folgt das Gericht in seinem Urteil diesen
 Ausführungen. Damit ist mit einer baldigen Urteilsverkündung zu rechen. Das
 "Tribunal de grande instance de Paris" hatte das sogenannte
 Vorabentscheidungsersuchen im Oktober 2018 dem EuGH vorgelegt. In der
 anonymisierten Vorlage geht es um einen Autohersteller, der in Frankreich
 Fahrzeuge mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung in Verkehr gebracht haben
 soll. Dabei ist ein Motor des Typs EA 189 verwendet worden. Damit ist klar, dass
 die Volkswagen AG im Verfahren involviert ist. Dem Verfahren gegen VW haben sich
 1200 Nebenkläger angeschlossen.
 
 Im Mittelpunkt des Verfahrens steht die Abgasreinigung der Fahrzeuge.
 Autohersteller versuchen mit einem Rückführsystem bei der Abgasreinigung die
 Stickoxid-Emissionen zu senken. Die Rückführung der Abgase in den
 Verbrennungsprozess wird über ein Ventil geregelt. Untersuchungen von
 französischen Gutachtern haben ergeben, dass dieses Ventil nur im Prüfmodus
 dafür sorgt, dass die Abgaswerte und Zulassungsbedingungen erfüllt werden. Im
 normalen Fahrbetrieb hingegen kommt es zu einem erhöhten Stickoxid-Ausstoß. Die
 Fahrzeuge stellen eine Gefahr für die Gesundheit von Mensch und Tier dar, heißt
 es in dem Ersuchen. Die Fahrzeuge hätten nicht die Zulassung erhalten dürfen, da
 sie die Abgasnormen im Normalbetrieb nicht eingehalten haben. Für die
 französische Justiz ist klar, dass laut der EG-Verordnung 715/2007 jeder
 Hersteller sein Fahrzeug mit der Abgasnorm Euro 5 und Euro 6 so konstruieren
 muss, dass die zulässigen Emissionswerte unter normalen Betriebsbedingungen
 eingehalten werden. Abschalteinrichtungen sind daher unzulässig. Außer sie
 dienen zum Schutz des Motors.
 
 Im Kern des Verfahrens muss der EuGH nun zu folgenden Sachverhalten Stellung
 beziehen:
 1. Hat der Autohersteller eine unzulässige Abschalteinrichtung bei der
 Abgasrückführung verwendet?
 2. Sind die Käufer dadurch über wesentliche Merkmale des Fahrzeugs getäuscht
 worden?
 3. Hat die Abschalteinrichtung zu einem erhöhten Stickoxid-Ausstoß im realen
 Straßenverkehr geführt?
 4. Welche Bedingungen müssen gelten, damit die Abschalteinrichtung zum Schutzes
 des Motors aktiviert werden darf?
 
 "Wir erwarten die Entscheidung des Gerichtshofs natürlich mit großer Spannung,
 weil sie auch für Deutschland von herausragender Bedeutung ist", sagte Dr. Ralf
 Stoll von der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus Lahr.
 Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer gehört im Diesel-Abgasskandal zu den führenden in
 Deutschland und vertritt in einer Spezialgesellschaft rund 450.000 Verbraucher
 in der Musterfeststellungklage gegen VW. "Die Automobilindustrie wehrt sich
 derzeit mit Händen und Füßen dagegen, dass der EuGH im Diesel-Abgasskandal
 Stellung bezieht, obwohl es sich bei der Typengenehmigung um europäisches Recht
 handelt," führt Stoll weiter aus. Die Autohersteller denken sich immer
 raffiniertere Abschalteinrichtungen aus, die anders gestrickt sind wie beim EA
 189, aber das gleiche Ergebnis erzeugen - nämlich EU-Recht zu brechen und die
 Luft zu verpesten.
 
 Es geht auch ums Thermofenster
 
 Gerichte beschäftigen sich vor allem mit den sogenannten Thermofenstern, die
 dafür sorgen, dass die Abgasreinigung nur in bestimmten Temperaturbereichen
 hundertprozentig arbeitet, zulässig sind. In der Regel betrifft das nur zwei,
 drei Monate im Jahr. Verschiedene Gerichte haben inzwischen entschieden, dass
 ein Thermofenster eine unzulässige Abschalteinrichtung darstellt und der
 Verbraucher Anspruch auf Schadensersatz hat. Das Landgericht Frankenthal hat bei
 einer Klage gegen Daimler ebenfalls den EuGH angerufen, um klären zu lassen, ob
 es sich bei dem Thermofenster um eine unzulässige Abschalteinrichtung handelt.
 Am Stuttgarter Landgericht wollte der sogenannte Diesel-Richter Dr. Fabian
 Richter Reuschle 21 Verfahren gegen Daimler zusammenlegen und ebenfalls dem EuGH
 wichtige Fragen im Abgasskandal zur Vorabentscheidung vorlegen. Er wollte
 explizit geklärt haben, ob das Thermofenster eine illegale Abschaltvorrichtung
 ist, ob die Abgas-Grenzwerte auch im Realbetrieb gelten, ob die Verbraucher eine
 Nutzungsentschädigung zahlen müssen und ob die Verbraucher den vollen Kaufpreis
 bei Rückgabe des Autos ersetzt bekommen.Der Autobauer versucht nun Reuschle mit
 einem Befangenheitsantrag aus dem Verkehr zu ziehen, um die europäische
 Entscheidung zu verhindern. "Vor dem Hintergrund sind wir sind heilfroh, dass
 zumindest das französische Verfahren den Weg zum EuGH gefunden hat", betonte Dr.
 Ralf Stoll.
 
 Bei der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH handelt es sich
 um eine der führenden Kanzleien im Abgasskandal. Die Kanzlei ist unter anderem
 auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert. Daneben führt die Kanzlei mehr
 als 12.000 Gerichtsverfahren im Abgasskandal bundesweit und konnte bereits
 hunderte positive Urteile erstreiten. In dem renommierten JUVE Handbuch
 2017/2018, 2018/2019 und 2019/2020 wird die Kanzlei in der Rubrik Konfliktlösung
 - Dispute Resolution, gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten besonders empfohlen
 für den Bereich Kapitalanlageprozesse (Anleger). Die Gesellschafter Dr. Ralf
 Stoll und Ralph Sauer führen in der RUSS Litigation Rechtsanwaltsgesellschaft
 mbH für den Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) außerdem die
 Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG. Im JUVE Handbuch 2019/2020
 wird die Kanzlei deshalb für ihre Kompetenz beim Management von Massenverfahren
 als marktprägend erwähnt.
 
 Pressekontakt:
 
 Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
 Einsteinallee 1/1
 77933 Lahr
 Telefon: 07821 / 92 37 68 - 0
 Fax: 07821 / 92 37 68 - 889
 Mobil für Presseanfragen: 0160/5369307
 kanzlei@dr-stoll-kollegen.de
 christoph.rigling@dr-stoll-kollegen.de
 https://www.dr-stoll-kollegen.de/
 https://www.dieselskandal-anwalt.de/
 https://www.vw-schaden.de/
 https://www.staatshaftung.eu/
 
 Weiteres Material: https://www.presseportal.de/pm/105254/4494329
 OTS:               Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
 
 Original-Content von: Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, übermittelt durch news aktuell
 
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