Dreist, dreister, Meuthen - Kommentar zur AfD-Parteispendenaffäre
Geschrieben am 10-01-2020 |   
 
 Berlin (ots) - "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht." Diese Volksweisheit, die 
auch im deutschen Recht Anwendung findet, hätte Jörg Meuthen Hinweis genug sein  
müssen, dass die Methode, sich vor Gericht einfach doof zu stellen, keinen  
Erfolg haben konnte. Er, gestandener Professor für Ökonomie und seit 2013 in der 
AfD aktiv, will nicht gewusst haben, dass es sich um eine Parteispende handelte, 
als ein befreundeter PR-Unternehmer im baden-württembergischen Landtagswahlkampf 
2016 für ihn im Wert von fast 90.000 Euro gratis Plakate druckte und  
Werbeanzeigen schaltete. Meuthen war damals übrigens AfD-Landeschef, er hätte  
also schon seines Amtes wegen die Rechtslage kennen müssen und konkret  
nachfragen sollen, wer das eigentlich alles finanziert. Das Berliner  
Verwaltungsgericht urteilte am Donnerstag deshalb folgerichtig: Die von der  
Bundestagsverwaltung verhängte Strafzahlung in Höhe von 269.400 Euro ist  
zulässig. 
 
Pech für die AfD, wurde dem von ihr gepflegten Image der Saubermannpartei, die  
sich in Finanzfragen stets an das Gesetz halte, doch nun gerichtlich  
widersprochen. Mit stolz geschwellter Brust tragen deren Funktionäre gerne vor,  
dass sie anders als die anderen Parteien seien. Doch inzwischen kleben an der  
selbst erklärten Alternative mehrere Spendenaffären. Der ähnlich gelagerte Fall  
des AfD-Politikers Guido Reil wird bald vor Gericht verhandelt. Auch der Skandal 
um dubiose Spenden einer Schweizer Pharmafirma über insgesamt 132.000 Euro an  
Alice Weidel ist noch nicht aufgeklärt. Hier ermittelt die Staatsanwaltschaft  
Konstanz. 
 
Nicht nur finanziell kommt das der Partei teuer zu stehen. Es ist auch ein Stoß  
von dem hohen Sockel, auf den sich die AfD selbst gehoben hat. 
 
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