ZEKO-Stellungnahme zu Advance Care Planning Kontinuierliche Beratung für mehr Autonomie am Lebensende
Geschrieben am 13-12-2019 |   
 
 Berlin (ots) - Berlin, 13.12.2019 - Der Umgang mit nicht einwilligungsfähigen  
Menschen an ihrem Lebensende stellt Angehörige und Ärzte vor schwierige und  
belastende Entscheidungen. Dies kann auch dann der Fall sein, wenn eine  
Patientenverfügung vorliegt. Entspricht der geäußerte Wunsch des Patienten  
seinen aktuellen Vorstellungen? Bezieht sich der niedergelegte Wille auf die  
konkrete Behandlungssituation? Für Klarheit kann das Konzept des Advance Care  
Planning (ACP) sorgen. Es setzt auf einen fortlaufenden Beratungs- und  
Dokumentationsprozess mit Hilfe von fachlich geschulten Gesprächsbegleitern und  
bezieht auch sich ändernde Behandlungspräferenzen des Patienten mit ein. Bereits 
im Jahr 2015 wurde mit dem Hospiz- und Palliativgesetz die Finanzierung von ACP  
in stationären Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe für 
Menschen mit Behinderungen verankert. Menschen in Einrichtungen des Betreuten  
Wohnens und in der häuslichen Umgebung sind davon nicht erfasst. Die Zentrale  
Ethikkommission bei der Bundesärztekammer (ZEKO) plädiert dafür, diese  
Möglichkeit der vorsorglichen Willensbekundung breit zu unterstützen. In einer  
heute vorgelegten Stellungnahme zeigt sie Chancen, Risiken und Herausforderungen 
von ACP auf. 
 
"Wenn Menschen qualifiziert dabei unterstützt werden, sich eine Meinung über  
mögliche medizinische Maßnahmen an ihrem Lebensende zu bilden, profitieren davon 
nicht nur die Betroffenen selbst. Auch Angehörige und Ärzte werden in  
schwierigen Entscheidungssituationen entlastet", sagte  
Bundesärztekammer-Präsident Dr. Klaus Reinhardt anlässlich der Veröffentlichung  
der Stellungnahme. ACP stelle deshalb eine sinnvolle Ergänzung zu den bewährten  
Möglichkeiten der vorsorglichen Willensbekundung dar. 
 
Konkret handelt es sich bei Advance Care Planning um ein Konzept, das in den  
letzten 30 Jahren von den USA, Australien und Kanada ausgehend entwickelt wurde. 
Unter Einbindung der etablierten rechtlichen Vorsorgeinstrumente beinhaltet das  
Konzept einen auf die Bedürfnisse des Einzelnen ausgerichteten Kommunikations-  
und Gesprächsprozess und bezieht die relevanten Akteure des Versorgungssystems  
mit ein, um die Umsetzung der erstellten Vorausverfügungen zu gewährleisten. Die 
Basis der Gespräche bildet die Ermittlung individueller Wertvorstellungen zum  
Leben, zu schwerer Krankheit und zum Sterben. Diese persönlichen Einstellungen  
liefern nicht nur die Grundlage für die Entscheidung über die generelle  
Ausrichtung einer medizinischen Behandlung, sondern auch für konkretere  
Therapieziele. 
 
Die ZEKO betont in ihrer Stellungnahme aber auch die Notwendigkeit eines  
verantwortungsvollen Umgangs mit ACP. Bei Patienten dürfe keinesfalls der  
Eindruck eines faktischen Zwangs zur Vorausplanung entstehen. "Der geeignete  
Zeitpunkt für ein ACP-Gespräch ist sensibel zu wählen", sagte Prof. Dr. jur.  
Jochen Taupitz, Vorsitzender der ZEKO. Auch müsse kritisch geprüft werden, ob im 
Einzelfall eine proaktive Thematisierung von ACP zu Belastungen bei Betroffenen  
führen kann. Möglich sei dies zum Beispiel bei neu aufgenommenen Bewohnern in  
einer stationären Einrichtung, die ohnehin Schwierigkeiten haben, sich in der  
neuen Umgebung zurecht zu finden. "Umgekehrt kann es bei Menschen mit  
beginnender Demenz sinnvoll sein, ihnen rechtzeitig vor Eintritt der  
Einwilligungsunfähigkeit eine noch selbstbestimmte Entscheidung zu ermöglichen", 
erläuterte Taupitz.Auch wenn es in Deutschland mittlerweile eine Vielzahl an  
unterschiedlich ausgestalteten Konzepten für die gesundheitliche Vorausplanung  
gibt, befinden sich spezifische, in die medizinische Grundversorgung integrierte 
ACP-Konzepte, die eine systematische Implementierung von vorausverfügten  
Willensbekundungen umfassen, noch in den Anfängen. 
 
"Die ZEKO möchte mit der vorgelegten Stellungnahme eine breite und  
differenzierte Diskussion anstoßen, wie eine Vorausplanung von  
Behandlungsentscheidungen mittels ACP effektiv unterstützt und möglichst breit  
zugänglich gemacht werden kann", so Taupitz. 
 
Stellungnahme zu Advance Care Planning:  
https://www.zentrale-ethikkommission.de/ACP2019/ 
 
Pressekontakt: 
 
Stabsbereich Politik und Kommunikation   
Pressestelle der deutschen Ärzteschaft   
Herbert-Lewin-Platz 1  
10623 Berlin  
 
Samir Rabbata 
Pressesprecher 
Telefon: (030) 40 04 56-700  
E-Mail: presse@baek.de 
 
Weiteres Material: https://www.presseportal.de/pm/9062/4467884 
OTS:               Bundesärztekammer 
 
Original-Content von: Bundesärztekammer, übermittelt durch news aktuell
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