| | | Geschrieben am 12-12-2019 Einladung: Urteilsverkündung des EuGH zu möglicher Zwangshaft gegen Ministerpräsident Söder und andere Amtsträger wegen Diesel-Fahrverboten in München
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 Berlin (ots) - Am 19. Dezember 2019 um 9.30 Uhr verkündet der Europäische
 Gerichtshof (EuGH) sein Urteil zu der Frage, ob Zwangshaft gegenüber den für den
 Luftreinhalteplan München verantwortlichen Amtsträgern zulässig und notwendig
 ist.
 
 Ausgangspunkt ist ein von der Deutschen Umwelthilfe (DUH) erstrittenes und seit
 2014 rechtskräftiges Urteil zur Luftreinhaltung in München. Der Bayerische
 Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) hatte dem Freistaat mehrfach Zwangsgelder
 angedroht und festgesetzt, um zu erreichen, dass der Freistaat wegen des massiv
 überschrittenen Stickstoffdioxid (NO2)-Grenzwerts an vielen Straßen in München
 Diesel-Fahrverbote in den Luftreinhalteplan für München aufnimmt. Diese
 Zwangsgelder blieben wirkungslos, nachdem der Ministerpräsident des Freistaats
 erklärte, die rechtskräftige Entscheidung des höchsten bayerischen
 Verwaltungsgerichts zu missachten. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof legte
 daraufhin im November 2018 dem EuGH die Frage vor, ob er nunmehr Zwangshaft
 gegen verschiedene Amtsträger des Freistaats, zu denen der Ministerpräsident und
 der Umweltminister zählen können, verhängen darf oder sogar muss, um die
 Erfüllung des Urteils durchzusetzen. Der BayVGH wirft der Staatsregierung und
 seinem Ministerpräsidenten Markus Söder in seinem Beschluss evidente
 Amtspflichtverletzungen, eine gezielte Missachtung des Gerichts sowie die
 Bedrohung des Fortbestands des Rechtsstaats vor.
 
 Am 19. Dezember 2019, 9.30 Uhr wird der EuGH sein Urteil verkünden.
 
 DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch und Rechtsanwalt Remo Klinger werden das
 Urteil im Rahmen eines Pressegesprächs in Berlin um 13.00 Uhr kommentieren und
 stehen für Interviews zur Verfügung.
 
 In der mündlichen Verhandlung vor der Großen Kammer des EuGH am 3. September
 2019 wurde deutlich, dass der Gerichtshof dem Verfahren große Aufmerksamkeit
 widmet. Am 14. November 2019 hat der Generalanwalt des EuGH, Henrik
 Saugmandsgaard Øe, seine Stellungnahme abgeben. Die DUH erhofft sich durch das
 überraschend schnelle Urteil wegweisende Hinweise zur Fortentwicklung des
 deutschen Rechts und der Stärkung seiner rechtsstaatlichen Elemente.
 
 Datum des Pressegesprächs: Donnerstag, 19. Dezember 2019, 13.00 Uhr
 Ort des Pressegesprächs: Bundesgeschäftsstelle Deutsche Umwelthilfe,
 Hackescher Markt 4, 10178 Berlin
 
 Teilnehmende:
 - Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer DUH, +49 171 3649170
 - Prof. Dr. Remo Klinger, Rechtsanwalt Geulen & Klinger, +49 171
 2435458
 
 Pressekontakt:
 DUH-Pressestelle:
 Ann-Kathrin Marggraf, Marlen Bachmann
 030 2400867-20, presse@duh.de
 www.duh.de, www.twitter.com/umwelthilfe, www.facebook.com/umwelthilfe
 
 Weiteres Material: https://www.presseportal.de/pm/22521/4466157
 OTS:               Deutsche Umwelthilfe e.V.
 
 Original-Content von: Deutsche Umwelthilfe e.V., übermittelt durch news aktuell
 
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Redaktion 
  
Telefon: (0211) 505-2627 
 
Weiteres Material: https://www.presseportal.de/pm/30621/4466460 
OTS:               Rheinische Post 
 
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