| | | Geschrieben am 27-11-2019 ACE warnt vor Restalkohol am Steuer
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 Berlin (ots) - Zum Jahresende laden Marktstände und Betriebsfeiern zum
 geselligen Beisammensein ein. Nach dem Genuss von Glühwein, Grog etc. ist die
 Heimfahrt mit Taxi, Bus, Bahn oder einer Mitfahrgelegenheit sicher. Der ACE,
 Deutschlands zweitgrößter Autoclub, warnt in diesem Zusammenhang vor den
 Gefahren von Restalkohol am Steuer, denn oftmals kann Alkohol in der zur
 Verfügung stehenden Ruhezeit nicht vollständig abgebaut werden. Das Risiko
 fataler Unfallfolgen ist massiv erhöht. Der ACE rät deshalb eindringlich dazu,
 im Zweifel das Fahrzeug auch am Folgetag stehenzulassen.
 
 Die Behauptung, dass genügend Schlaf ausreicht, um Alkohol abzubauen, stimmt so
 nicht. Der Abbau von Alkohol ist individuell verschieden und hängt von vielen
 Faktoren ab: Beispielsweise das Körpergewicht, die Körpergröße und das
 Lebensalter. Hinzu kommt, welche Art und natürlich wie viel Alkohol am Abend
 zuvor konsumiert wurde. Alkohol wird im Körper zudem nur langsam abgebaut, nur
 ungefähr 0,1 Promille pro Stunde. Der ACE rät strikt davon ab, die verbliebene
 Restalkoholmenge selbst zu errechnen, denn solche Berechnungen sind keine
 sichere Grundlage.
 
 Wer sich trotzdem ans Steuer oder auf das Fahrrad setzt, sollte die geltenden
 Grenzwerte kennen. Bereits bei 0,3 Promille kann es bei alkoholbedingten
 Ausfallerscheinungen zu erheblichen Sanktionen kommen. Ab 0,5 Promille müssen
 Autofahrende und auch E-Scooter-Nutzer mit Fahrverbot, Punkten und Bußgeld
 rechnen. Es drohen mindestens 500 Euro sowie zwei Punkte in Flensburg. Als
 "absolut fahruntüchtig" gilt, wer mit mehr als 1,09 Promille unterwegs ist.
 Fahrerlaubnisentzug, Geldstrafe und drei Punkte in Flensburg sind die Folge. Im
 Falle eines Unfalls riskiert der alkoholisierte Fahrer zudem seinen
 Vollkasko-Versicherungsschutz. Für Fahrradfahrende liegt die Fahruntauglichkeit
 bei 1,6 Promille im Blut. Es drohen eine Geldstrafe sowie zwei Punkte in
 Flensburg. Auch Fahrradfahrer müssen unter Umständen eine
 Medizinisch-Psychologische-Untersuchung (MPU) absolvieren. Bei Nichtbestehen der
 Untersuchung kann der Führerschein entzogen werden.
 
 Pressekontakt:
 ACE Pressestelle
 Tel.: 030 278 725-15
 Mail: presse@ace.de
 
 Weiteres Material: https://www.presseportal.de/pm/59243/4451702
 OTS:               ACE Auto Club Europa
 
 Original-Content von: ACE Auto Club Europa, übermittelt durch news aktuell
 
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