(Registrieren)

A400M: Nichtabnahme zweier Luftfahrzeuge (FOTO)

Geschrieben am 13-11-2019

Berlin (ots) -

Die Bundeswehr hat sich dazu entschlossen, zwei zur Auslieferung anstehende
Luftfahrzeuge vom Typ Airbus A400M nicht zu übernehmen.

Die Sicherheit unserer Soldatinnen und Soldaten bei der täglichen Nutzung des
Luftfahrzeugs A400M hat für uns oberste Priorität. Wir sind uns unserer hohen
Sicherheits- und Qualitätsstandards bewusst. Diese werden wir auch in diesem
Fall mit allen verfügbaren Mitteln und Maßnahmen umsetzen.

Der A400M stellt mittlerweile das Rückgrat des Lufttransports der Luftwaffe war.
Bislang wurden 31 von insgesamt 53 bestellten Maschinen an die Luftwaffe
übergeben, die beim Lufttransportgeschwader 62 im niedersächsischen Wunstorf
stationiert sind. Das Luftfahrzeugmuster hat sich bei der Versorgung der
Einsatzgebiete mit Personal und Material, bei der Luft-Luft-Betankung (derzeit
beim Anti-IS-Einsatz in Jordanien), beim Rücktransport von medizinisch zu
versorgenden Soldaten aus dem Auslandseinsatz sowie bei Humanitären
Hilfseinsätzen (Hurrikan "Irma" 2017) in annähernd 1.700 Missionen mit über
4.000 Flugstunden mehr als bewährt.

Davon unbenommen gibt es jedoch wiederkehrende technische Probleme. So wurde im
Rahmen routinemäßiger Überprüfungen der Befestigungsmuttern an den Propellern
bereits im Flugbetrieb befindlicher A400M festgestellt, dass nicht alle 24
Muttern pro Propeller das vorgesehene Anzugdrehmoment aufweisen. Wird dieser
Mangel nicht erkannt und korrigiert, kann dies zu schwerwiegenden strukturellen
Schäden am Propeller und der Welle des Propellergetriebes führen. Daher wurden
zuletzt zusätzliche Inspektionen zur Kontrolle des Anzugdrehmoments der
Befestigungsmuttern angewiesen. Der zeitliche Aufwand ist abhängig vom Ergebnis
der Kontrollen und somit nicht pauschal quantifizierbar. Im Rahmen der
Inspektion sind circa 30 Mannstunden erforderlich, was den Ausfall des
Luftfahrzeugs für einen Tag bedeutet.

Das erhöhte Inspektionsaufkommen wirkt sich negativ auf die materielle
Einsatzbereitschaft der A400M-Flotte des noch im Aufwuchs befindlichen
Lufttransportgeschwaders 62 aus und stellt den Verband vor erhebliche
Herausforderungen.

Über den erhöhten Inspektionsaufwand an den Befestigungsmuttern der Propeller
hinaus sind derzeit eine Vielzahl zusätzlicher Inspektionen erforderlich, u.a.
zum Prüfen der Triebwerksbefestigungen, zur Rissprüfung an diversen Stellen, an
den Brennkammern sowie zum Prüfen der Triebwerksklappen. Bislang können jedoch
trotz dieser Einschränkungen alle Aufgaben, auch im Rahmen der Einsätze und
einsatzgleichen Verpflichtungen, mit dem Waffensystem A400M erfüllt werden.

Die gesamten technischen Mängel sowie die Feststellung, dass die zwei derzeit
auszuliefernden Maschinen zusätzlich nicht die vertraglich zugesicherten
Eigenschaften besitzen, führen zur aktuellen Nichtabnahme dieser Luftfahrzeuge
durch die Bundeswehr.



Pressekontakt:
Rückfragen bitte an:

Presse- und Informationszentrum der Luftwaffe
Telefon: 030/3687-3931
E-Mail: pizlwpresse@bundeswehr.org

Für weitere Informationen besuchen
Sie bitte unsere Website www.luftwaffe.de

Original-Content von: Presse- und Informationszentrum der Luftwaffe, übermittelt durch news aktuell


Kontaktinformationen:

Leider liegen uns zu diesem Artikel keine separaten Kontaktinformationen gespeichert vor.
Am Ende der Pressemitteilung finden Sie meist die Kontaktdaten des Verfassers.

Neu! Bewerten Sie unsere Artikel in der rechten Navigationsleiste und finden
Sie außerdem den meist aufgerufenen Artikel in dieser Rubrik.

Sie suche nach weiteren Pressenachrichten?
Mehr zu diesem Thema finden Sie auf folgender Übersichtsseite. Desweiteren finden Sie dort auch Nachrichten aus anderen Genres.

http://www.bankkaufmann.com/topics.html

Weitere Informationen erhalten Sie per E-Mail unter der Adresse: info@bankkaufmann.com.

@-symbol Internet Media UG (haftungsbeschränkt)
Schulstr. 18
D-91245 Simmelsdorf

E-Mail: media(at)at-symbol.de

710229

weitere Artikel:
  • Oberlandesgericht fällt Hammer-Blitzer-Urteil: Messungen rechtswidrig (FOTO) Berlin (ots) - Städte und Gemeinden die private Dienstleister zur Verkehrsüberwachung einsetzen, ziehen den Kürzeren. In einer Grundsatzentscheidung hat das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main am 06. November 2019 bestätigt, dass Verkehrsüberwachungen durch private Dienstleister gesetzeswidrig sind. Auf dieser Grundlage können keine Bußgeldbescheide erlassen werden. Ein geblitzter Autofahrer hatte geklagt, da bei der ihm vorgeworfenen Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit die Messung durch einen Angestellten einer privaten mehr...

  • Gienger: European Championships 2022 in München große Chance für die Entwicklung des Breiten- und Spitzensports Berlin (ots) - Großsportveranstaltungen in Deutschland setzen wichtige Impulse für Sport und Gesellschaft Am gestrigen Dienstag wurde bekannt, dass die Mehrfach-Europameisterschaften 2022 in München ausgetragen werden. Nach den Olympischen Spielen 1972 werden zum 50-jährigen Jubiläum wieder bedeutsame Wettbewerbe im Münchner Olympiastadion stattfinden. Dazu erklärt der sportpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Eberhard Gienger: "Die Austragung der European Championships 2022 in München ist eine große Chance für die mehr...

  • phoenix vor ort: Erste öffentliche Anhörung für ein mögliches Impeachment-Verfahren gegen US-Präsident Trump - Mittwoch, 13. November 2019 ab 15:30 Uhr Bonn (ots) - Am heutigen Mittwoch, 13. November 2019, überträgt phoenix ab ca. 15:30 Uhr die erste öffentliche Anhörung im möglichen Amtsenthebungsverfahren gegen US-Präsident Trump, mit dem amtierenden US-Botschafter in der Ukraine, William Taylor sowie George Kent, Staatssekretär im Außenministerium. Demokraten und Republikaner erhalten jeweils 45 Minuten um Fragen zu stellen. Offen ist, wie lang die Anhörung im US-Kongress dauern wird. Gast im Studio bei Tina Dauster und Stephan Kulle ist der Politologe Andrew B. Denison um das Geschehen mehr...

  • Schön: Nachmittagsbetreuung für Grundschuldkinder kommt Berlin (ots) - Bund beteiligt sich am Ausbau der Betreuungsplätze Heute hat das Bundeskabinett den Gesetzentwurf zur Errichtung des Sondervermögens "Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter" beschlossen. Dazu erklärt die Stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, Nadine Schön: "Ob Rechtsanspruch auf Kita-Platz oder Elterngeld - Große familienpolitische Meilensteine kommen meistens von der Union. Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie ist aber nicht nur im Kleinkindalter mehr...

  • Weichenstellungen für eine flächendeckende, wohnortnahe und qualitätsgesicherte Versorgung / Digitalisierung, Selbstverwaltung und Sicherstellung auf der Agenda der KZBV-Vertreterversammlung Berlin (ots) - Die Vertreterversammlung der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) befasst sich am Mittwoch und Donnerstag in Berlin mit zentralen Zukunftsfragen des Berufsstandes und der Versorgung. Auf der Agenda des wichtigsten Beschlussgremiums der Vertragszahnärzteschaft auf Bundesebene stehen unter anderem Beschlüsse zu Themen wie Digitalisierung, Selbstverwaltung und Sicherstellung. Zu Beginn sprach Bundesgesundheitsminister Jens Spahn in einem Grußwort zentrale Projekte der laufenden Legislaturperiode an. Der Vorsitzende mehr...

Mehr zu dem Thema Aktuelle Politiknachrichten

Der meistgelesene Artikel zu dem Thema:

LVZ: Leipziger Volkszeitung zur BND-Affäre

durchschnittliche Punktzahl: 0
Stimmen: 0

Bitte nehmen Sie sich einen Augenblick Zeit, diesen Artikel zu bewerten:

Exzellent
Sehr gut
gut
normal
schlecht