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Winkelmeier-Becker/Müller: Hassrede und Hasskriminalität konsequent verfolgen

Geschrieben am 07-11-2019

Berlin (ots) - NetzDG zeitnah weiterentwickeln

Auf Antrag der Koalitionsfraktionen hat der Deutsche Bundestag heute in einer
Aktuellen Stunde zum Thema "Gegen Hassrede und Hasskriminalität - Für eine
offene und freiheitliche Gesellschaft" beraten. Dazu erklären die rechts- und
verbraucherpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Elisabeth
Winkelmeier-Becker, und Carsten Müller, Berichterstatter der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion für rechtspolitische Digitalthemen:

Winkelmeier-Becker: "Hassrede und Hasskriminalität müssen konsequenter verfolgt
werden. Unsere Meinungsfreiheit ist ein hohes Gut, das stets zu verteidigen ist.
Nur auf diese Weise lässt sich eine lebhafte Streit- und Diskussionskultur in
einer offenen und freiheitlichen Gesellschaft erhalten. Klar ist aber auch:
Meinungsfreiheit gilt nicht unbegrenzt. Menschen zu beleidigen oder zu
verunglimpfen, ihre Würde zu attackieren, Verbrechen der Nazizeit zu leugnen
oder zu bagatellisieren, verstößt gegen unsere Werte und Gesetze - sowohl in der
analogen, als auch der digitalen Welt. Diese Verstöße muss der Rechtsstaat
effizient, zeitnah sowie umfassend aufklären und spürbar sanktionieren.

Zur Bekämpfung von Hassrede im Internet hat der Gesetzgeber im Oktober 2017 das
Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) verabschiedet. Seit der Einführung des
NetzDG hat es seine Wirksamkeit belegt. Seine positive Wirkung wird heute selbst
von einstigen Kritikern eingeräumt. Dennoch hatte die Union bereits mit
Inkrafttreten des Gesetzes Änderungsbedarf aufgezeigt und angekündigt. Die
CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat für eine Weiterentwicklung einen konkreten
Forderungskatalog aufgestellt. Zentrale Aspekte sind hier u. a. die Verbesserung
der Verfahren und auch die Schaffung einer neuen Stelle, durch die in
Selbstverwaltung der Netzwerke eine wichtige Kontrollfunktion erfüllt werden
kann. Die Bundesjustizministerin ist aufgerufen, auf dieser Basis zeitnah einen
Gesetzentwurf vorzulegen."

Müller: "Das Positionspapier der Unionsfraktion zur Weiterentwicklung des
Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (NetzDG) beschreibt zentrale Punkte, an denen das
Gesetz verbessert und fortentwickelt werden muss. Wichtig ist vor allem, den
Strafverfolgungsbehörden die Mittel an die Hand zu geben, um Ermittlungen
effizienter zu gestalten. Daher muss es im Falle von strafbewährten
Veröffentlichungen eine Pflicht zur Übermittlung der relevanten Bestands- und
Nutzungsdaten durch die Plattformbetreiber an die Strafverfolgungsbehörden
geben.

Gemeinsam mit der Umsetzung des "Maßnahmenpaketes zur Bekämpfung des
Rechtsextremismus und der Hasskriminalität" der Bundesregierung wird die
NetzDG-Novelle maßgeblich dazu beitragen, dass Hass, Hetze und Beleidigungen
sowohl in der realen Welt als auch im Internet schneller und konsequenter
lokalisiert, Hetzer und Leugner identifiziert und diese Straftaten konsequenter
geahndet werden. Es ist mit allen Mitteln des Rechtsstaats zu verhindern, dass
Hassrede Hemmschwellen senkt und den Nährboden für weitere Hasskriminalität
bietet."

Hintergrund:

Die CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag hat am 5. November 2019 das
Positionspapier "Weiterentwicklung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (NetzDG)"
beschlossen: http://ots.de/un3JQs



Pressekontakt:
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: pressestelle@cducsu.de

Original-Content von: CDU/CSU - Bundestagsfraktion, übermittelt durch news aktuell


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