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RNZ: Ja, aber - Kommentar zum Hartz-IV-Urteil

Geschrieben am 05-11-2019

Heidelberg (ots) - Der im Grundgesetz verankerte Sozialstaat ist keine
Hängematte und Hartz-IV ist kein bedingungsloses Grundeinkommen. Die Quintessenz
des Richterspruchs: Die Gesellschaft tritt dafür ein, dass keiner fallengelassen
wird. Jeder hat Anspruch auf Hilfe. Aber wer sie bekommt, muss auch selbst mit
anpacken, soweit ihm das möglich ist, um aus der Notlage wieder herauszukommen.
Das ist der Inbegriff von Solidarität. Und diese wiederum darf keine
Einbahnstraße sein. So ist zu erklären, dass der Staat im Ernstfall auch unter
das Existenzminimum kürzen darf, was zunächst widersprüchlich erscheint. Wobei
die neu gezogene Untergrenze allerdings willkürlich wirkt: Wieso sind 70 Prozent
des Existenzminimums vertretbar, 40 aber nicht mehr? Wie sähe es bei der Hälfte
aus? Deutlich schwerer wiegt aber der atmosphärische Wechsel, der aus diesem
Urteil hervorgeht. Die Jobcenter werden künftig stärker darauf achten müssen,
wen sie wie sanktionieren und wie sie ihn zum Mitziehen bewegen. Sobald die
Pflichten nachgeholt werden, fließt auch wieder das volle Geld. Das ist
Motivation; die starre Drei-Monats-Sanktion hatte dagegen rein strafenden
Charakter. Gut, dass dieser Gedanke nun eingemottet wird.



Pressekontakt:
Rhein-Neckar-Zeitung
Dr. Klaus Welzel
Telefon: +49 (06221) 519-5011

Original-Content von: Rhein-Neckar-Zeitung, übermittelt durch news aktuell


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