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Brüderle: "Ein Gesetz für die Themen von gestern und vorgestern" / bpa Arbeitgeberverband zur heutigen Anhörung im Bundestag zum Pflegelöhneverbesserungsgesetz

Geschrieben am 21-10-2019

Berlin (ots) - Zur heutigen Anhörung zum Gesetzentwurf der
Bundesregierung zum Pflegelöhneverbesserungsgesetz erklärt der
Präsident des bpa Arbeitgeberverband e.V., Rainer Brüderle:

"Wir haben bei der heutigen Anhörung betont, dass der vorliegende
Entwurf eines Gesetzes für bessere Löhne in der Pflege
(Pflegelöhneverbesserungsgesetz) in großen Teilen überflüssig ist,
nicht in die Pflegelandschaft passt und keinen wesentlichen Beitrag
zu einer besseren Bezahlung leistet. Er verschiebt Verantwortung und
beschäftigt sich inhaltlich mit den Themen von gestern und
vorgestern, nämlich wie können Gewerkschaften ohne Mitglieder über
allgemeinverbindliche Tarifverträge gestützt werden, statt sich mit
den Themen von heute und morgen zu befassen. Diese lauten vor allem:
Welche Antworten gibt es auf den demografischen Wandel und wie
schaffe ich notwendige Flexibilitäten, um die ständig steigende
Nachfrage nach Pflegeleistungen zu bewältigen.

Auch in der Konzertierten Aktion Pflege (KAP) hat sich gezeigt,
dass es gewünscht ist, den professionell Pflegenden kurzfristig mehr
Gehalt zu organisieren. Um dieses Ziel zu erreichen, kann die
Bundesregierung zum Beispiel jedes Jahr fünf Milliarden Euro (siehe
IGES-Gutachten im Auftrag des BMG) zur Verfügung stellen, die
ausschließlich für höhere Gehälter für die Pflegekräfte durch die
Träger verwendet werden sollen. Das wäre eine zielgenaue,
systemgerechte Maßnahme, die zudem auch die Verantwortung für die
Finanzierung bei demjenigen belässt, der das Geld organisieren muss.

Der Versuch, über Zwangstarife und staatliche Lohndiktate
Verbesserungen für die Pflegekräfte herbeizuführen, ist hingegen
rechtlich komplex und schwierig und widerspricht den Interessen der
Pflegenden, die in ganz überwiegender Mehrheit durch eine Abstimmung
mit den Füßen und ihre Nichtmitgliedschaft in Gewerkschaften längst
deutlich gemacht haben, dass sie keine Tarifrituale brauchen, sondern
echte und unmittelbare Verbesserungen für ihren Alltag. Auch in den
Beratungen der zuständigen Arbeitsgruppe im Rahmen der KAP hat sich
gezeigt, dass der vom Gesetzentwurf eingeschlagene Weg von der
Mehrheit der Träger abgelehnt wird. Bei dem vorliegenden Entwurf geht
es nicht darum, höhere Löhne zu erreichen, sondern allein AWO und
Verdi einen allgemeinverbindlichen Tarifvertrag zu organisieren. Das
ist reine Klientelpolitik."

Unsere Stellungnahme finden Sie hier: https://www.bpa-arbeitgeberv
erband.de/fileadmin/user_upload/MAIN-dateien/Stellungnahmen/2019-10-1
6_bpa_AGV-Stellungnahme_Pflegeloehneverbesserungsgesetz_Anhoerung_21.
10.19_END.pdf

Der bpa Arbeitgeberverband e. V. wurde 2015 von 200 Einrichtungen
und Diensten der privaten Arbeitgeber in der Altenpflege,
Behinderten-, Kinder- und Jugendhilfe gegründet. Mitglieder des bpa
Arbeitgeberverbands sind sowohl kleine als auch mittlere und große
Betriebe. Mittlerweile vertritt der Verband die tarif- und
arbeitsmarktpolitischen Interessen von über 4.000 Mitgliedern, die
über 190.000 Mitarbeiter beschäftigen.

+++ Folgen Sie uns auf Twitter unter https://twitter.com/bpa_agv



Pressekontakt:
Für Rückfragen: Olaf Bentlage, Tel. 0173/7445529

Original-Content von: bpa Arbeitgeberverband, übermittelt durch news aktuell


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