Winkelmeier-Becker/Hoffmann: Versuch von Cybergrooming wird strafbar
Geschrieben am 16-10-2019 |   
 
 Berlin (ots) - Ermittler stärken, Straftaten verhindern, Kinder  
schützen 
 
   Der Deutsche Bundestag berät am morgigen Donnerstag in 1. Lesung  
den Gesetzentwurf zur Einführung der Versuchsstrafbarkeit beim  
sogenannten Cybergrooming. Hierzu erklären die rechts- und  
verbraucherpolitische Sprecherin der CSU/CSU-Bundestagsfraktion,  
Elisabeth Winkelmeier-Becker, und der zuständige Berichterstatter,  
Alexander Hoffmann: 
 
   Elisabeth Winkelmeier-Becker: "Endlich beginnen die  
parlamentarischen Beratungen zur Versuchsstrafbarkeit des  
Cybergrooming. Mit dem Gesetzentwurf stärken wir die Ermittler,  
verhindern ggf. weitere Straftaten und schützen somit unsere Kinder. 
 
   Cybergrooming ist die gezielte Kontaktaufnahme von Erwachsenen zu  
Minderjährigen im Internet zwecks Anbahnung sexueller Kontakte. Wer  
versucht, sich auf diese Art an Kinder heranzumachen, zeigt damit  
seinen Entschluss, Kinder zu täuschen und ggf. auch zu missbrauchen.  
Das muss reichen, damit die Ermittler wirksam einschreiten können.  
Von Praktikern wissen wir, dass sie ohne die Versuchsstrafbarkeit  
häufig kein Ermittlungsverfahren einleiten können. 
 
   Auf Druck der Union war dieses Anliegen deshalb in den  
Koalitionsvertrag gekommen, nachdem es in der letzten  
Legislaturperiode vom Bundesjustizministerium und dem  
Koalitionspartner immer abgelehnt worden war. Endlich hat das  
Justizministerium nun den überfälligen Gesetzentwurf vorgelegt. Die  
parlamentarischen Beratungen wollen wir nutzen, den Schutz der Kinder 
noch weiter auszubauen. Die CDU/CSU-Fraktion hat dazu bereits eine  
Vielzahl von weiteren Maßnahmen beschlossen." 
 
   Alexander Hoffmann: "Es hat sehr lange gedauert, bis das  
Bundesjustizministerium nach mehrfachem Drängen der CDU/CSU-Fraktion  
endlich aktiv geworden ist - und das ausgerechnet bei einem so  
wichtigen Thema! Kinder und Jugendliche müssen vor sexuellem  
Missbrauch noch besser geschützt werden. Die bisherigen Regelungen  
reichen hierfür in unserer digitalen Welt nicht aus. Wir sollten in  
den parlamentarischen Beratungen auch noch das Strafmaß erhöhen: Der  
Besitz von Kinderpornografie sollte mit bis zu fünf statt bisher nur  
drei Jahren Gefängnis bestraft werden können. Die Mindeststrafe für  
sexuellen Kindesmissbrauch sollte auf ein Jahr heraufgesetzt werden." 
 
 
 
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Straubinger Tagblatt 
Ressortleiter Politik/Wirtschaft 
Dr. Gerald Schneider 
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schneider.g@straubinger-tagblatt.de 
 
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