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78. Bayerischer Ärztetag - Tag 1 der Arbeitstagung (FOTO)

Geschrieben am 13-10-2019

München (ots) -

Der 78. Bayerische Ärztetag (BÄT) fasste am ersten Tag der
Arbeitssitzung in München unter anderem Beschlüsse zu Klimaschutz,
Ärztlicher Bereitschaftsdienst, Anzahl der Studienplätze und
Gesundheits-Apps.

Klimaschutz

Die bayerische Ärzteschaft bekennt sich zu den Zielen des
weltweiten Klimaschutzes, wie sie 196 Staaten am 12. Dezember 2015 in
Paris in einem völkerrechtlich bindenden Vertrag beschlossen haben
und dem auch die Bundesrepublik Deutschland beigetreten ist. Der BÄT
sieht darin den Einstieg in eine nachhaltige Ressourcennutzung und
fordert die Politik auf, alles Notwendige zu tun, um diese Ziele zu
erreichen. Das Bemühen um die natürlichen Lebensgrundlagen sei
zutiefst im ärztlichen Tun verankert. Verantwortlicher Umgang mit der
Umwelt sei originäre ärztliche Aufgabe, diene dem direkten
Gesundheitsschutz und sichere eine gesunde Umwelt für die Nachfahren.

Kommerzialisierung der medizinischen Versorgung

Der 78. BÄT sprach sich einstimmig gegen die Kommerzialisierung
der medizinischen Versorgung im ambulanten und stationären
Versorgungsbereich aus.

Ärztlicher Bereitschaftsdienst

Der 78. BÄT forderte das Bayerische Staatsministerium für
Gesundheit und Pflege (StMGP) auf, sich über den Bundesrat für eine
im Sozialge-setzbuch V (SGB V) zu verankernde obligatorische
Beteiligung der privaten Krankenversicherung (PKV) an den Struktur-
und Vorhaltekosten des Bereitschaftsdienstes der Kassenärztlichen
Vereinigungen (KV) entsprechend ihrem Versicherungsanteil
einzusetzen. In der Begründung zu dieser Entschließung heißt es:
"Außerhalb der üblichen Praxiszeiten können sich auch Privatpatienten
mit dringendem Behandlungsbedarf an den Bereitschaftsdienst wenden.
Die Logistikkosten für den ärztlichen Bereitschaftsdienst werden
ausschließlich von den KVen bzw. den niedergelassenen Vertragsärzten
finanziert. An den Vorhaltekosten beteiligt sich die PKV bislang
nicht."

Zusätzliche Studienplätze für Humanmedizin

Die Delegierten begrüßten die bisherigen Anstrengungen der
Bayerischen Staatsregierung, zusätzliche Studienplätze in der
Humanmedizin zu schaffen und forderten den Staatsminister für
Wissenschaft und Kunst auf, seinen Anteil zu liefern, damit die Zahl
von 17.000 Studienplätzen für Humanmedizin in Deutschland erreicht
werden könne. Vor der deutschen Wiedervereinigung gab es in
Westdeutschland jährlich zirka 12.600 Studienplätze für die Aufnahme
des Humanmedizinstudiums. In der ehemaligen DDR waren es rund 4.000.
2017 gab es in Deutschland nur noch 10.625 Plätze für das
Humanmedizinstudium (Erstsemester). Um dem drohenden Ärztemangel
entgegenzuwirken sei es ganz wesentlich, dass die Zahl der
Medizinstudienplätze umgehend erhöht werde.

Strukturqualität bayerischer Akutkliniken

Der 78. BÄT forderte das StMGP auf, in Zusammenarbeit mit den
medizi-nischen Fachgesellschaften Vorgaben zur Strukturqualität
bayerischer Akutkliniken verbindlich festzulegen. Zur Sicherstellung
einer zeitgemäßen Notfallversorgung müssten insbesondere Patientinnen
und Patienten mit Krankheitsbildern, wie zum Beispiel Schlaganfall,
Schädel-Hirn-Trauma, Polytraumata, Sepsis oder plötzlicher
Kreislaufstillstand rund um die Uhr und an allen Tagen des Jahres
leitliniengerecht versorgt werden können. Die leitliniengerechte
Versorgung von Kindern mit einer der obigen Diagnosen soll ebenfalls
rund um die Uhr sichergestellt sein. Die personellen und materiellen
Vorhaltekosten seien als Bestandteil der Daseinsvorsorge den
Akutkliniken unabhängig von allen anderen Entgeltsystemen
vollstän-dig zu erstatten.

Drogenschutzräume

Die Delegierten forderten die Bayerische Staatsregierung auf,
bayernweit Drogenkonsumräume zuzulassen und den notwendigen
Personalaufwand staatlicherseits zu fördern. Die Anzahl der
Drogentoten in Bayern steige stetig. Hauptursache seien nach wie vor
Vergiftungen durch Opioide, wie beispielsweise Heroin. In einigen
Bundesländern sei durch die Errichtung von sogenannten "Fixerstuben"
die Anzahl der Drogentoten reduziert worden. Drogenabhängigkeit sei
eine Krankheit. Kranke bräuchten Hilfe und keine Stigmatisierung.

Patientensicherheit Gesundheits-Apps

Das Ärzteparlament forderte den Gesetzgeber auf, keine
gesetzlichen Grundlagen dafür zu schaffen, die es gesetzlichen
Krankenkassen und privaten Krankenversicherungen ermögliche,
Gesundheits-Apps zu ver-ordnen. Für die Entwicklung von Apps und
Telemedizin dürften keine Versichertengelder im Vorwegabzug im
alleinigen Ermessen der Krankenkassen bzw. Versicherungen und ohne
Einbeziehung ärztlichen Sachverstands eingesetzt werden. Die
Innovationsführerschaft und Versorgungsverantwortung in der digitalen
Versorgung dürfe nicht einzig und allein den Kostenträgern übertragen
werden.



Pressekontakt:
Bayerische Landesärztekammer
Pressestelle
Dagmar Nedbal
Mühlbaurstraße 16
81677 München
Telefon: 089 4147-268
Fax: 089 4147-202
E-Mail: presse@blaek.de
www.blaek.de

Original-Content von: Bayerische Landesärztekammer, übermittelt durch news aktuell


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