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Faire-Kassenwettbewerb-Gesetz gefährdet gesundheitliche Versorgung in Baden-Württemberg / Hoher Mittelabfluss aus Baden-Württemberg droht

Geschrieben am 09-10-2019

Stuttgart (ots) - Die AOK Baden-Württemberg als größte
Krankenkasse im Südwesten wendet sich entschieden gegen den Entwurf
des sogenannten Faire-Kassenwettbewerb-Gesetzes (GKV-FKG), welches
heute (09.10.2019) das Bundeskabinett beschloss. "Mit der sogenannten
Regionalkomponente im Risikostrukturausgleich gefährdet der
Bundesgesundheitsminister massiv die bundesweite Spitzenposition der
gesundheitlichen Versorgung in Baden-Württemberg", so Dr. Christopher
Hermann, Vorstandsvorsitzender der AOK Baden-Württemberg, heute in
Stuttgart. Die Regionalkomponente droht der deutschlandweit
beispielhaften Gesundheitsversorgung im Land den Boden zu entziehen.
"Die Leidtragenden wären schnell die Patientinnen und Patienten in
Baden-Württemberg."

Anders als ihr Name suggeriert, würde die Regionalkomponente
insbesondere Geld aus ländlichen Regionen auch aus Baden-Württemberg
in Ballungsräume transferieren, obwohl es dort bereits heute eine
Überversorgung und überdurchschnittlich hohe Ausgaben der
gesetzlichen Krankenversicherung gibt. Dazu AOK-Chef Hermann: "Diese
sogenannte Regionalkomponente ist eine Sackgasse - sie ist ein
Förderprogramm für ineffiziente Versorgungsstrukturen und müsste eher
das Etikett 'Metropolenzuschlag' tragen."

Die Versorgungsstrukturen, die wie in Baden-Württemberg konsequent
an Effizienz und Patientenorientierung ausgerichtet seien, würden
dagegen für ihre vorbildliche Struktur abgestraft. In der Folge würde
die viel zu oft verkrustete Überversorgung in großen Städten
zementiert und stattdessen Investitionsneigungen in benachteiligten
Regionen zur Sicherstellung einer adäquaten Versorgung nachhaltig
zurückgehen. Ein solcher Rückzug aus der Fläche lässt sich heute bei
den bundesweit uniform tätigen Krankenkassen seit längerem
beobachten.

"Wenn der Bundesgesundheitsminister seinen Beitrag zur Angleichung
der Lebensverhältnisse darin sieht, die gesundheitliche
Versorgungsqualität deutschlandweit zu nivellieren, leistet dieser
Gesetzentwurf fraglos seinen Teil dazu", so Hermann weiter. "Kommt
das Gesetz, steht zu befürchten, dass die Versicherten und die
Unternehmen in Baden-Württemberg ineffiziente Versorgungsstrukturen
in anderen Teilen der Republik mit rund 500 Millionen Euro jährlich
subventionieren müssen. Das ist Geld, das für die
Gesundheitsversorgung hierzulande dann fehlt."



Pressekontakt:
AOK Baden-Württemberg
Pressestelle
Presselstr. 19
70191 Stuttgart
Telefon 0711 2593 - 229
Telefax 0711 2593 - 100
E-Mail presse@bw.aok.de
www.aok-bw-presse.de

Original-Content von: AOK Baden-Württemberg, übermittelt durch news aktuell


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