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LBS-Tipp: Bafög und Bausparvertrag

Geschrieben am 25-09-2019

Potsdam (ots) - Mit Beginn des Wintersemesters beginnt für viele
ein neuer Lebensabschnitt. Mit neuen Freiheiten. Aber diese
Unabhängigkeit hat ihren Preis. Wohnung, Versicherungen, Essen,
Kleidung, Bücher und einiges mehr wollen finanziert werden. Zum Glück
gibt es Bafög. Es macht den Weg zum erfolgreichen Abschluss des
Studiums einfacher.

Leider ist der Weg zum Bafög selbst nicht ganz so leicht. Denn
zunächst einmal muss ermittelt werden, ob ein Anrecht darauf besteht
- und in welcher Höhe. Zur Ermittlung werden das Einkommen der Eltern
und das Vermögen des Studenten berücksichtigt, der den Bafög-Antrag
stellt. Von der angesparten Vermögenssumme bleiben 7.500 Euro
anrechnungsfrei.

Zum Vermögen gehören Sparverträge, Tagesgeldkonten,
Fondssparpläne, Kapitallebensversicherungen und andere
kapitalbildende Geldanlagen. Und auch das angesparte Kapital auf
einem Bausparvertrag. "Der zählt selbst dann zum Vermögen, wenn er
erst nach mehreren Jahren ausgezahlt wird", erklärt Werner Schäfer,
Vorstandsvorsitzender der LBS Ostdeutsche Landesbausparkasse AG.

Zu diesen "klassischen" Anlagen kommen Schmuck, Münzsammlungen,
Auto, Grundstücke oder Mietkautionen hinzu. Nicht berücksichtigt
werden Rechte auf Versorgungsbezüge, auf Renten und andere
wiederkehrende Leistungen, Übergangsbeihilfen sowie die
Wiedereingliederungsbeihilfe, Nießbrauchsrechte und
Haushaltsgegenstände.

Um mehr Bafög zu erhalten, können Studenten gegebenenfalls vor der
Antragstellung ihr Vermögen verringern. "Das heißt jetzt aber nicht,
Geld zum Fenster hinauszuschmeißen", betont Werner Schäfer. Es geht
vielmehr darum, Dinge anzuschaffen, die für das Studium ohnehin
benötigt werden: zum Beispiel Möbel für die erste eigene Wohnung, ein
neues Notebook oder weiteres technisches Equipment.

Was nicht funktioniert: Den Bausparvertrag oder anderes Vermögen
an die Eltern übertragen. Der Trick mit der Verlagerung ist
rechtsmissbräuchlich und wird von den Behörden sofort durchschaut.
Hinzu kommt, dass es für den Bausparvertrag eventuell keine
staatliche Förderung mehr gibt - wenn nämlich die Eltern die
Einkommensgrenzen überschreiten.



Pressekontakt:
Thomas Thiet
Tel.: 0331/969-2156
E-Mail: Thomas.thiet@lbs-ost.de

Original-Content von: LBS Ostdeutsche Landesbausparkasse AG, übermittelt durch news aktuell


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