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Gericht stoppt Tagebau Jänschwalde aufgrund schwerer Versäumnisse des Betreibers

Geschrieben am 30-08-2019

Berlin (ots) - Tagebau Jänschwalde muss ab 1. September 2019 in
Sicherheitsbetrieb gehen - Verwaltungsgericht Cottbus lehnt Antrag
auf Fristverlängerung der Betreiberin LEAG ab - Jahrelange
Versäumnisse der LEAG sind verantwortlich für kurzfristigen Stopp des
Tagebaus - Deutsche Umwelthilfe und Grüne Liga bewerten Beschluss als
überfälligen Beitrag für Naturschutz vor Ort

Das Verwaltungsgericht Cottbus hat heute den Antrag der
Tagebaubetreiberin LEAG abgelehnt, einen Beschluss vom 27. Juni 2019
abzuändern. Deutsche Umwelthilfe (DUH) und Grüne Liga bewerten den
heutigen Beschluss des Verwaltungsgerichts Cottbus als überfälligen
Beitrag für den Naturschutz vor Ort.Die LEAG hatte beantragt, die
Wirkung des erfolgreichen Eilantrages der Umweltverbände gegen den
Tagebaubetrieb erst zum 30. November 2019 eintreten zu lassen, sofern
auch bis dahin der Mangel der fehlenden FFH-Verträglichkeitsprüfung
nicht geheilt werden könne. Bis dahin wollte die LEAG den
Tagebaubetrieb trotz der vom Gericht angenommenen Rechtswidrigkeit
aufrechterhalten.

Nun muss die LEAG ab Sonntag, den 1. September 2019, den Tagebau
auf einen sogenannten Sicherheitsbetrieb herunterfahren. Damit bleibt
lediglich die Aufrechterhaltung einer etwaigen Wiederaufnahme der
Kohleförderung gewährleistet.

Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der DUH: "Der Stopp
der Braunkohleförderung schützt unmittelbar Pflanzen und Tiere in der
Nähe des Tagebaus Jänschwalde. Dass es zu einem kurzfristigen
Anhalten des Tagebaus kommt, ist allein dem fahrlässigen Umgang von
LEAG und Bergbehörde mit europäischem Naturschutzrecht geschuldet."

Laut Beschluss des Verwaltungsgerichts Cottbus ist der
Hauptbetriebsplan des Tagebaus rechtswidrig vom Landesbergamt
Brandenburg (LBGR) genehmigt worden, weil wichtige
FFH-Verträglichkeitsprüfungen fehlen. Durch Grundwasserabsenkungen
bedroht der Tagebau geschützte Feucht- und Moorgebiete in seinem
Umfeld. Die Klagegemeinschaft von DUH und Grüner Liga hatte deshalb
gegen die Genehmigung des Hauptbetriebsplan geklagt.

René Schuster von der Grünen Liga: "Die LEAG-Beschäftigten haben
darauf vertraut, dass der Tagebau nach Recht und Gesetz geführt wird
- sie sind von den Entscheidungsträgern schwer enttäuscht worden.
Bereits im Frühjahr 2010 haben wir intensiv darauf hingewiesen, dass
der Bau einer Grundwasserabdichtungswand nördlich des Tagebaues
möglich und notwendig ist. Unternehmen und Bergbehörde haben diesen
Hinweis ignoriert. Der Konflikt zwischen Tagebau und geschützten
Feuchtgebieten wurde sehenden Auges immer weiter verschärft. Der
nunmehr eintretende Stillstand des Tagebaues ist die direkte Folge
der damaligen Fehlentscheidung."

Der die Umweltverbände in den Verfahren vertretende Rechtsanwalt
Dirk Teßmer: "Nachdem die Gerichte nun in beiden Instanzen bestätigt
haben, dass der Tagebau Jänschwalde rechtswidrig betrieben wird, ist
die heutige Entscheidung des Verwaltungsgerichts und die damit
verbundene Aussetzung der Betriebsplanzulassung die logische
Konsequenz. Die LEAG hat die Problematik der Einflüsse des Tagebaus
auf die geschützten Feucht- und Moorgebiete unterschätzt oder
schlicht keine Lösung für die Problematik. Es bleibt abzuwarten, wann
die fehlende Verträglichkeitsstudie vorgelegt wird. Dass festgestellt
werden kann, dass der Tagebau mit der Erhaltung der Moore und
Feuchtgebiete vereinbar ist, kann ich mir kaum vorstellen."

Im Februar 2019 hatte die DUH in Zusammenarbeit mit der Grünen
Liga beim Verwaltungsgericht Cottbus Klage gegen die Genehmigung des
Hauptbetriebsplans zur Weiterführung des Braunkohlentagebaus
Jänschwalde eingereicht. Die Klage zielt darauf ab, eine weitere
Schädigung der umliegenden europäischen
Flora-Fauna-Habitat-Schutzgebiete (FFH-Gebiete) zu verhindern. Aus
Sicht der Umweltverbände besteht die Gefahr, dass der Weiterbetrieb
des Tagebaus mehrere geschützte Moorgebiete durch Entwässerung
zerstört. Zudem kann der Tagebau die Wiedernutzbarmachung der
abgebaggerten Landschaft selbst nach Einschätzung der Bergbehörde
nicht mehr finanzieren.

Hintergrund: Der etwa 100 Meter tiefe und fast vier Kilometer
breite Tagebau Jänschwalde senkt das Grundwasser im Umkreis von
mehreren Kilometern ab. In diesem Bereich liegen mehrere als
Natura-2000 bzw. FFH (Fauna-Flora-Habitat)-Gebiet geschützte Moore,
in denen seit Jahren Austrocknungserscheinungen beobachtet werden.
Bei der Prüfung des Weiterbetriebes ab 2019 äußerten die Fachbehörden
für Wasser und Naturschutz erhebliche Bedenken gegen die
Zulassungsfähigkeit des vorgelegten Hauptbetriebsplans. Trotzdem kam
es im Dezember 2018 zu einer Genehmigung.

Das Lausitzer Energieunternehmen LEAG plant, den Tagebau noch bis
2023 zu führen. Aus dem Zulassungsbescheid geht hervor, dass der
Tagebau gar nicht mehr genug Geld erwirtschaften kann, um die zur
Abbaggerung freigegebene Landschaft wieder nutzbar zu machen. Dafür
sei er auf den langfristigen Betrieb anderer Tagebaue und deren
Erlöse angewiesen.

Die Kohle aus dem Tagebau Jänschwalde wird in das benachbarte
Kraftwerk Jänschwalde geliefert, das als eines der klimaschädlichsten
Kraftwerke Europas bekannt ist.

Links: Zum Beschluss des Verwaltungsgerichts:
http://l.duh.de/p190830 Veröffentlichung der GRÜNEN LIGA zur
Machbarkeit einer Dichtwand, März 2010: http://ots.de/1FxYb4



Pressekontakt:
Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer DUH
0160 90354509, mueller-kraenner@duh.de

René Schuster, Braunkohle-Experte GRÜNE LIGA
0151 14420487, umweltgruppe@kein-tagebau.de

Dirk Teßmer, Rechtsanwälte Philipp-Gerlach & Teßmer
069 400340013; kanzlei@pg-t.de

DUH-Pressestelle:
Ann-Kathrin Marggraf, Marlen Bachmann
030 2400867-20, presse@duh.de
www.duh.de, www.twitter.com/umwelthilfe,
www.facebook.com/umwelthilfe, www.instagram.com/umwelthilfe

Original-Content von: Deutsche Umwelthilfe e.V., übermittelt durch news aktuell


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