| | | Geschrieben am 14-08-2019 Angehörigen-Entlastungsgesetz: Deutliche Verbesserungen für Familien
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 Berlin (ots) - Als sinnvolle und überfällige Maßnahme begrüßt der
 Paritätische Gesamtverband das geplante Angehörigen-Entlastungsgesetz
 des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Nach Plänen des
 Ministeriums sollen ab 2020 Angehörige von Pflegebedürftigen und
 Menschen mit Behinderungen, die Hilfe zur Pflege oder andere
 Leistungen der Sozialhilfe beziehen, erst ab einem Jahreseinkommen
 von 100.000 Euro selber zahlen müssen.
 
 Damit wird eine alte Forderung des Paritätischen
 Wohlfahrtsverbandes sowie der Behindertenverbände umgesetzt. "Das ist
 nicht nur eine notwendige, finanzielle Entlastung, sondern auch eine
 überfällige Wertschätzung von Menschen, die pflegebedürftige
 Angehörige haben", erklärt Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des
 Paritätischen Gesamtverbandes. Menschen mit geringem und mittlerem
 Einkommen profitieren unmittelbar. Nach Angaben des Ministeriums
 würden die Angehörigen von rund 275.000 Leistungsbezieher*innen
 erreicht. Darüber hinaus verschaffe die Regelung weitere
 Gerechtigkeit, denn die Selbstbeteiligungsgrenze gilt bereits bei
 älteren und bei erwerbsgeminderten Angehörigen. Schneider: "Dass hier
 gleichgezogen wird, ist gerecht und nur konsequent."
 
 Darüber hinaus sieht der Gesetzentwurf Verbesserungen für Menschen
 mit Behinderung vor, die in Werkstätten arbeiten, von denen nach
 Angabe des Paritätischen Gesamtverbandes viele seiner Mitglieder mit
 Behinderteneinrichtungen profitieren würden.
 
 
 
 Pressekontakt:
 Philipp Meinert
 redaktion@paritaet.org
 Tel.: 030 24636-339
 
 Original-Content von: Paritätischer Wohlfahrtsverband, übermittelt durch news aktuell
 
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