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Rheinische Post: Kommentar: Ein lebensnahes Urteil zu Diesel-Fahrverboten

Geschrieben am 31-07-2019

Düsseldorf (ots) - Das Oberverwaltungsgericht Münster hat ein
weises Urteil gesprochen. Es besagt: An den Schadstoff-Grenzwerten
ist nicht zu rütteln, sie sind geltendes Recht. Wie sie aber
eingehalten werden, das muss sich am Grundsatz der
Verhältnismäßigkeit orientieren. Auch hier hat der Richter klare
Hinweise gegeben: Wenn etwa die Versorgung der Bevölkerung und
besonders wichtige Verkehrswege gravierend betroffen wären, dann darf
es keine Fahrverbote geben. Und noch einen Grundsatz hängte der
Richter sehr hoch: den der Verlässlichkeit. Nur weil ein Grenzwert
geringfügig überschritten sei, dürfe dem Bürger nicht zugemutet
werden, ein neues Auto zu kaufen. Schon gar nicht, wenn dann
womöglich kurze Zeit später das Fahrverbot wieder aufgehoben wird.
Weise ist das Urteil, weil es lebensnah ist. Die Sorge der Bürger war
groß, die Versäumnisse von Politik und Wirtschaft ausbaden zu müssen.
Viele Autofahrer haben sich noch vor wenigen Jahren einen neuen
Diesel-Pkw in dem Glauben angeschafft, sie täten etwas Gutes für die
Umwelt. Wenn sie nun mit Fahrverboten und einer Entwertung ihres
Eigentums konfrontiert worden wären, hätte dies weiterer
Politikverdrossenheit Vorschub geleistet. Die Autokonzerne hingegen
stehen jetzt erst recht am Pranger. Die jahrelange Weigerung
führender Manager, im Diesel-Skandal Fehler einzugestehen, hat dem
Image der Branche schwer geschadet. Hätten sie die Autos rechtzeitig
und auf eigene Kosten nachgerüstet, um die Motoren emissionsärmer zu
machen, dann wäre womöglich das Bangen um Fahrverbote allen erspart
geblieben. Die am Mittwoch erhobene Anklage gegen den früheren
Audi-Chef Rupert Stadler macht zumindest Hoffnung darauf, dass die
Affäre nun juristisch aufgearbeitet wird.

www.rp-online.de



Pressekontakt:
Rheinische Post
Redaktion

Telefon: (0211) 505-2627

Original-Content von: Rheinische Post, übermittelt durch news aktuell


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