| | | Geschrieben am 31-07-2019 Taxi Deutschland: Uber befördert Fahrgäste ohne Genehmigung - Permanenter Verstoß gegen das Personenbeförderungsgesetz führt zu neuer Klage
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 Frankfurt (ots) - Der amerikanische Konzern Uber verstößt
 weiterhin täglich gegen deutsche Gesetze und baut darauf sein
 Geschäftsmodell auf.
 
 Entgegen den fortlaufend von Uber-Vertretern vorgebrachten
 Beteuerungen, sich an die Gesetze halten zu wollen, werden die
 deutschen Gesetze vorsätzlich ignoriert. Wenn ein Gesetzesverstoß
 publik wird, lehnt Uber jede Verantwortung ab und verweist auf die
 Subunternehmer. Mehrere Verfahren sind gerade anhängig, darunter
 Klagen in Köln und Düsseldorf. Wo auch immer Uber den Markt betritt,
 scheint es nicht möglich zu sein, dass dieser Markteintritt
 gesetzeskonform läuft.
 
 Fahrer, die als Mitarbeiter von Subunternehmern für Uber Fahrgäste
 befördern, sind nachweislich bis zu 70 Stunden pro Woche in der App
 angemeldet. Das ist ein klarer Verstoß gegen Arbeitsgesetze und ein
 erhebliches Risiko für die Sicherheit der Fahrgäste.
 
 In Österreich wurde Uber gerade gerichtlich gestoppt
 
 In Österreich hat die Taxizentrale 40100 am vergangenen Donnerstag
 eine einstweilige Verfügung beim Handelsgericht Wien erwirkt, nach
 der Uber "die Durchführung von Verkehrsdienstleistungen ohne
 Niederlassung und Gewerbeberechtigung untersagt" wurde. Betroffen vom
 Verbot sind alle Dienste in Wien - also UberX, Green, Black und Van -
 sowie die Pilotphasen in Graz, Linz und Salzburg.
 
 Neue Klage von Taxi Deutschland
 
 Die Taxi Deutschland eG hat jetzt erneut eine Klage vor dem
 Landgericht Frankfurt eingereicht. Nach der erfolgreichen Klage aus
 dem Jahr 2015, mit der die Fahrvermittlung durch Uber an nicht
 ausgebildete Privatfahrer (UberPop) als Geschäftsmodell vom
 Oberlandesgericht Frankfurt gerichtlich untersagt wurde, erwartet
 Taxi Deutschland auch durch die erneute Klage eine gerichtliche
 Klärung im Sinne der Verbraucher.
 
 Dieter Schlenker, Vorstandsvorsitzender von Taxi Deutschland,
 sagt: "Uber bricht jeden Tag deutsche Gesetze, um sich einen Vorteil
 im Wettbewerb zu verschaffen. Tatsächlich hat Uber in Deutschland
 nicht einmal eine Genehmigung zur Personenbeförderung."
 
 Die Vorwürfe im Einzelnen:
 
 Uber hat keine Genehmigung zur Personenbeförderung
 
 Das über ihre App in einigen Städten Fahrten anbietende
 Unternehmen Uber B.V. (Sitz in Amsterdam) behauptet, nur als
 Vermittler und technischer Dienstleister tätig zu sein. Tatsächlich
 legt Uber aber den Fahrpreis fest und kassiert ihn auch. Dass Uber
 die Fahrten durch selbst nicht namentlich auftretende Subunternehmer
 ausführen lässt, ändert nichts daran, dass Uber selbst das
 Beförderungsunternehmen ist. Da Uber überhaupt keine Genehmigung zur
 Beförderung von Fahrgästen hat, verstößt Uber permanent gegen das
 Personenbeförderungsgesetz.
 
 Vermittlungstechnik fördert Verstöße durch die Subunternehmer und
 Fahrer
 
 Das Vermittlungssystem von Uber verhindert nicht, dass der Fahrer
 direkt von Uber Fahraufträge übermittelt bekommt. Zum Teil haben die
 Subunternehmer am Betriebssitz gar keine technischen Möglichkeiten
 zur Auftragsannahme und Weiterleitung an das Fahrzeug. Das
 Personenbeförderungsgesetz fordert allerdings, dass Fahraufträge am
 Firmensitz oder in der Privatwohnung des Mietwagenunternehmers
 eingehen müssen. Damit soll verhindert werden, dass private Mietwagen
 die Innenstädte verstopfen, während sie umherfahrend auf neue
 Aufträge warten.
 
 Uber vermittelt Aufträge an Unternehmer, die die Rückkehrpflicht
 missachten
 
 Aus allen Städten, in denen Uber Fahrten vermittelt, gibt es
 hinreichend Beweise dafür, dass die Subunternehmer von Uber sich
 nicht an die gesetzliche Rückkehrpflicht halten. Uber vermittelt
 dennoch weiter Aufträge an diese Unternehmer.
 
 Das Vermittlungssystem von Uber kennt den aktuellen Standort jedes
 Fahrzeuges durch die GPS-Funktion der App sehr genau und kann so auch
 erkennen und prüfen, ob das Fahrzeug nach Auftragsbeendigung zur
 Firmenzentrale zurückkehrt.
 
 Auch wenn die Fahrer sich nicht an die Rückkehrpflicht halten,
 vermittelt Uber weiter Fahraufträge an diese Fahrer. Uber macht sich
 damit der Beihilfe zur Verletzung der Rückkehrpflicht seiner
 Subunternehmer schuldig.
 
 Die Taxi Deutschland eG will - im Interesse der ihr
 angeschlossenen Taxibetriebe - diese permanenten und systematischen
 Verstöße gegen das Personenbeförderungsgesetz durch die Uber B.V.
 nicht hinnehmen. Die Uber B.V. soll gerichtlich gezwungen werden, die
 gesetz¬lichen Vorschriften einzuhalten. Taxi Deutschland erwartet ein
 Urteil noch in diesem Jahr.
 
 Über die Taxi Deutschland eG
 
 Die Taxi Deutschland Servicegesellschaft für Taxizentralen eG ist
 ein genossenschaftlicher Zusammenschluss. Die Genossenschaft der
 Taxizentralen betreibt die App "Taxi Deutschland", an die bereits
 rund 2.600 Städte und Gemeinden bundesweit angebunden sind, den "Taxi
 Messenger" auf Facebook sowie die mobile Taxirufnummer 22456, die aus
 jedem Mobilfunknetz zur lokalen Taxizentrale verbindet. Vorstände
 sind Dieter Schlenker (Vorsitzender), Frank Kuhle, Hermann Waldner
 und Fred Buchholz.
 
 
 
 Agenturkontakt:
 Markus Burgdorf
 Aufgesang GmbH
 Tel.: +49(0)511923 999-19
 taxi@aufgesang.de
 
 Taxi Deutschland Servicegesellschaft für Taxizentralen eG
 Heidelberger Str. 25
 60327 Frankfurt am Main
 www.taxi-deutschland.net
 www.taxi-messenger.com
 www.22456taxi.de
 
 Original-Content von: Taxi Deutschland, übermittelt durch news aktuell
 
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