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Deutsche Umwelthilfe hält Berliner Luftreinhalteplan für unzureichend und rechtswidrig - Diesel-Fahrverbote müssen zonal zusammengefasst werden

Geschrieben am 23-07-2019

Berlin (ots) - Senatsverwaltung für Umwelt und Verkehr legt
Maßnahmenkatalog vor, mit dem weder 2019 noch 2020 die von der
Deutschen Umwelthilfe gerichtlich erstrittene Einhaltung des
Grenzwerts für das Dieselabgasgift NO2 sichergestellt wird - Trotz
Rekordbelastung von 59 µg NO2/m3 Luft enthält der vorgestellte
Berliner Luftreinhalteplan zu wenige wirksame Maßnahmen zur
Reduzierung der Luftverschmutzung in der Bundeshauptstadt - DUH
kritisiert Flickenteppich von Diesel-Fahrverboten an einzelnen
Straßenabschnitten und generelle Ausnahmen für Lieferverkehre statt
eines konsequenten und wirksamen zonalen Diesel-Fahrverbots - DUH
hofft nun auf schnelle Entscheidung des Berliner Verwaltungsgerichts
zu dem bereits am 7. Juni 2019 eingereichten Vollstreckungsantrag -
Berliner Senat muss die dem Gericht bisher verschwiegenen
NO2-Grenzwertüberschreitungen, wie entlang der Stadtautobahn A100,
ebenfalls durch geeignete Maßnahmen beenden

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) kritisiert die aktuelle
Fortschreibung des Luftreinhalteplans für Berlin als rechtswidrig.
Der Plan ist ungeeignet, um den Berliner Bürgerinnen und Bürgern bis
Ende 2019 die "Saubere Luft" zu gewährleisten, wie durch das
Verwaltungsgericht Berlin 2018 rechtskräftig entschieden wurde. Der
Berliner Senat ist verpflichtet, den Jahresmittelgrenzwert des
Dieselabgasgifts Stickstoffdioxid (NO2) von 40 µg/m³ im gesamten
Stadtgebiet einzuhalten. Die heute veröffentliche Fortschreibung des
Luftreinhalteplans ignoriert hingegen zahlreiche nachgewiesene
Grenzwertüberschreitungen.

Die DUH begrüßt die angekündigte Erhöhung der Parkgebühren um 33
bis 100 Prozent statt wie zuvor geplant 20 Prozent. Verärgert zeigt
sich die DUH hingegen über unseriöse Maßnahmen wie die angekündigte
Prüfung, ob mit Titandioxid-Beschichtungen beispielsweise die Luft an
der Autobahn A100 verbessert werden könne.

Glatt rechtswidrig ist die Herausnahme der Straßen Kapweg und
Leonorenstraße aus den gerichtlich angeordneten Fahrverbotsstrecken.
Massive Kritik äußert die DUH auch an den geplanten Ausnahmen von den
Fahrverboten gerade für Handwerker- und Lieferfahrzeuge. Deren
Hardware-Nachrüstung wird sogar zu 80 Prozent gefördert. Durch
generelle Ausnahmen würden diese Fahrzeuge dauerhaft die Berliner
Luft verpesten dürfen. Die zwingend notwendige Grenzwerteinhaltung
für das Dieselabgasgift NO2 von 40 µg/m3 bis Ende 2019, wie vom
Bundesverwaltungsgericht in seinem Grundsatzurteil von Februar 2018
gefordert, ist mit dem vorgesehenen Maßnahmenkatalog nicht zu
erreichen.

"Berlin zählt aktuell zu den schmutzigsten Städten Deutschlands,
was die Belastung der Atemluft mit dem Dieselabgasgift
Stickstoffdioxid angeht. Mit monatelanger Verspätung legt die
Senatsverwaltung nun einen Luftreinhalteplan vor, mit dem es nicht
gelingen wird, die in der Bundeshauptstadt besonders notwendige
Verkehrswende einzuleiten. Selbst mit in anderen Städten schon
erledigten Hausaufgaben, wie der Nachrüstung aller schmutzigen
Dieselbusse auf den aktuellen Abgasstandard, ist Berlin bei mehreren
hundert Bussen im Rückstand. Unklar ist auch, bis wann die mehreren
tausend dieselbetriebenen Ver- und Entsorgungsfahrzeuge sowie die
schmutzigen Diesellokomotiven und Fernbusse der Bahn nachgerüstet
sind", so Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH.

Welche Möglichkeiten der Berliner Senat mit seinen eigenen
Fahrzeugen hat, zeigt beispielsweise der Zustand der Abfallfahrzeuge
der BSR. Von den derzeit 312 Müllsammelfahrzeugen der Berliner
Stadtreinigung entsprechen ganze 24 dem aktuellen Abgasstandard Euro
VI. 288, das heißt 93 Prozent, der Müllfahrzeuge entsprechen den
Abgasstufen Euro IV, V und EEV und haben keine auf der Straße
ausreichend funktionierende Abgasreinigung, obwohl eine Nachrüstung
technisch möglich ist und mit 80 Prozent vom
Bundesverkehrsministerium bezuschusst wird.

Links:

Stellungnahme der DUH zum Entwurf des Luftreinhalteplans Berlin
und dem Zwangsvollstreckungsantrag: http://l.duh.de/p190611



Pressekontakt:
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer DUH
0171 3649170, resch@duh.de

DUH-Pressestelle:

Ann-Kathrin Marggraf, Marlen Bachmann
030 2400867-20, presse@duh.de

www.duh.de, www.twitter.com/umwelthilfe,
www.facebook.com/umwelthilfe, www.instagram.com/umwelthilfe

Original-Content von: Deutsche Umwelthilfe e.V., übermittelt durch news aktuell


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