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Verfassungsgerichtsurteil gegen Dr. Wolfgang Gedeon und Stefan Räpple offenbart: Volksvertreter müssen sich nicht von Landtagspräsidentin Muhterem Aras für Bagatellen den Mund verbieten lassen

Geschrieben am 23-07-2019

Stuttgart (ots) - Vom Landtagsbetrieb abwesend und für eine
Antwort auf ein Schreiben der AfD-Fraktion, was es denn mit den
Linksaktivisten auf sich habe, die am 17. Juli 2019 von der
Besuchertribüne Flugblätter auf die Abgeordneten warfen, fühlt sie
sich mit einer Pressemitteilung zur freudigen Kommentierung eines
komplexen juristischen Sachverhalts bemüßigt: Landtagspräsidentin
Muhterem Aras, die am 12. Dezember 2018 die Abgeordneten Stefan
Räpple und Dr. Wolfgang Gedeon von der Polizei aus dem Sitzungssaal
entfernen ließ. Räpple hatte die Präsidentin kritisiert, dem
FDP-Fraktionsführer Dr. Hans-Ulrich Rülke keinen Ordnungsruf erteilt
zu haben. Rülke, der im Anschluss mehrmals nach der Polizei rief,
hatte dreist behauptet, "die geistigen Vorläufer von Herrn Räpple
seien im Stechschritt durch das Brandenburger Tor marschiert". Dr.
Wolfgang Gedeon bezeichnete daraufhin die Sitzungsleitung als Skandal
- Frau Aras könne so ein Parlament in Anatolien führen, aber nicht in
Deutschland. Sie boykottiere die Demokratie und mache das Parlament
kaputt. Beide gewählten Volksvertreter waren Frau Aras' vom Beifall
der Altparteien begleiteter Aufforderung, den Plenarsaal unverzüglich
zu verlassen, nicht nachgekommen und wurden von der Polizei aus der
Sitzung begleitet - samt dem Ausschluss von drei Sitzungstagen
einschließlich der Abstimmungen. Kritik an der Präsidentin, so
beschied Muhterem Aras dem Abgeordneten Dr. Wolfgang Gedeon, sei laut
der Geschäftsordnung nicht erlaubt. Und "Anatolien" sei
"diskriminierend". Die beiden Abgeordneten waren gegen die Maßnahme
vor den Landesverfassungsgerichtshof gezogen und der Form nach am
gestrigen 22. Juli 2019 unterlegen. Es wurden in der
Urteilsbegründung jedoch sehr interessante Dinge ausgesprochen, auf
die Emil Sänze, stellvertretender Fraktionsvorsitzender der AfD und
deren Pressepolitischer Sprecher, verweisen möchte.

Ordre de Mufti geht künftig nicht mehr

Das Urteil sei vielschichtig und am Ende profitiere, auch wenn
viele das noch nicht erkennen, die Freiheit des Parlaments, ist sich
Sänze sicher. "Auch wenn die beiden Abgeordnetenkollegen in ihrer
eigenen Sache unterlegen sind, so haben sie doch für die Rechte
unseres Parlaments einen entscheidenden Durchbruch erfochten. Das
Urteil macht unzweideutig Schluss mit Frau Aras' Auffassung, sie
dürfe im Plenum nicht kritisiert werden - seinerzeitiges Zitat Aras
zu Räpple: 'Sie fordern jetzt gar nichts. Sie sind erst mal ruhig'.
Es wird also künftig nicht angehen, dass Frau Aras weiterhin
willkürlich Ordnungsrufe auf Wunsch ihrer grünen Fraktionskollegen
verteilt und kein Abgeordneter ein Widerwort geben soll. Das Abwürgen
von inhaltlichem Schlagabtausch par Ordre de Mufti ist jetzt
höchstrichterlich abgestellt", äußert sich Sänze zufrieden.

Der Verfassungsgerichtshof schließt Willkür aus

Erstmals hält der Verfassungsgerichtshof in seiner
Pressemitteilung vom gestrigen Tag zu seinem Urteil wörtlich fest:
"Die Ordnungsmaßnahmen sind nicht das Mittel zur Ausschließung
bestimmter inhaltlicher Positionen. Der Landtag ist gerade der Ort,
an dem Meinungsverschiedenheiten ausgetragen werden sollen; dabei
sind auch Stilmittel wie Überspitzung, Polarisierung, Vereinfachung
oder Polemik zulässig. (...) Entgegen anderslautenden Stimmen in
Rechtsprechung und Literatur ist ein nachvollziehbarer Grund für ein
'absolutes Verbot' der Kritik an der Sitzungsleitung in der
Plenarsitzung nicht erkennbar. Eine im Landtag in sachlicher Weise
und in angemessenem Umfang vorgetragene Kritik an der
Sitzungsleitung, welche die parlamentarische Arbeit nicht stört, darf
nicht zum Anlass für eine parlamentarische Ordnungsmaßnahme genommen
werden. Der Präsident des Landtags besitzt im Rahmen der ihm
aufgegebenen unparteiischen und gerechten Amtsführung bei der
Anwendung von Ordnungsmaßnahmen einen vom Verfassungsgerichtshof zu
respektierenden Beurteilungs- und Ermessensspielraum (...). Diese
(d.h. wertende Betrachtung durch den Präsidenten) darf vom
Verfassungsgerichtshof nicht durch eine eigene Einschätzung ersetzt
werden. (...)."

Der Eklat war unangenehm, aber er hat Frau Aras' Rolle endlich
klargestellt

Dazu Emil Sänze: "Der Eklat war unangenehm, nicht zuletzt für die
AfD. Aber wir haben jetzt in wegweisender Weise geklärt bekommen,
dass wir Volksvertreter uns nicht mehr für Bagatellen den Mund
verbieten lassen müssen. Der Verfassungsgerichtshof hat mit dem
Verweis auf ihr Ermessen nach meinem Dafürhalten gerade noch einmal
Frau Aras' Gesicht wahren wollen, um das Präsidentenamt nicht zu
beschädigen. Er hat ihr aber für den Rest der Legislatur klare
Leitplanken gesetzt. Dass die Dame - und damit auch indirekt ihr
Parteifreund Sckerl - von den Verfassungsrichtern höchstselbst
explizit an ihre Präsidentenpflicht zur unparteiischen und gerechten
Amtsführung erinnert werden musste - wie es die AfD-Fraktion in ihren
zahlreichen Protesten des Öfteren getan hat -,- war überfällig.
Inhaltlich ist das nicht weniger als eine Ohrfeige für ihre
Amtsführung, aber sie hat das schlicht nicht realisiert."



Pressekontakt:
Klaus-Peter Kaschke, Lic. rer. publ.
Pressestelle der AfD-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg
Konrad-Adenauer-Straße 3
70173 Stuttgart
Telefon: +49 711-2063 5639
Klaus-Peter.Kaschke@afd.landtag-bw.de

Original-Content von: AfD-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg, übermittelt durch news aktuell


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