| | | Geschrieben am 18-07-2019 Anstieg registrierter Schutzsuchender stabilisiert sich im Jahr 2018 bei 6 %
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 Wiesbaden (ots) - Am 31.12.2018 waren knapp 1,8 Millionen
 Schutzsuchende im Ausländerzentralregister (AZR) registriert. Wie das
 Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, stieg die Zahl der
 im AZR registrierten Schutzsuchenden damit im Vergleich zum Vorjahr
 um 101 000 (+6 %). Damit liegt der Anstieg in der Größenordnung des
 Vorjahres (+5 %) und scheint sich nach den außergewöhnlich hohen
 Wachstumsraten zwischen 2014 und 2016 auf niedrigerem Niveau zu
 stabilisieren. Schutzsuchende sind Ausländerinnen und Ausländer, die
 sich nach Angaben des AZR unter Berufung auf humanitäre Gründe in
 Deutschland aufhalten. Der Großteil aller Schutzsuchenden ist
 erstmals seit Anfang des Jahres 2014 nach Deutschland eingereist (71
 %).
 
 Weniger Schutzsuchende mit offenem Schutzstatus
 
 Zu den Schutzsuchenden zählten nach Angaben des AZR zum Jahresende
 2018 rund 306 000 Schutzsuchende mit offenem Schutzstatus, über deren
 Asylantrag noch nicht rechtskräftig entschieden worden war. Das waren
 43 000 weniger als im Vorjahr und 269 000 weniger verglichen zum
 Höchststand Ende 2016. Ursächlich hierfür dürften sowohl die
 Abarbeitung anhängiger Asylverfahren als auch die weiterhin
 rückläufige Zahl neuer Asylanträge sein. Entgegen diesem allgemeinen
 Trend verzeichnete das AZR einen Anstieg bei Schutzsuchende mit
 offenem Schutzstatus aus der Türkei von 10 000 auf 14 000 und aus dem
 Iran von 18 000 auf 21 000.
 
 Zahl der Schutzsuchenden mit anerkanntem Schutzstatus gestiegen
 
 Rund 1,3 Millionen Schutzsuchende verfügten 2018 über einen
 humanitären Aufenthaltstitel und damit über einen anerkannten
 Schutzstatus. Das waren 129 000 mehr als im Vorjahr (+11 %). Rund 62
 % der Schutzsuchenden mit anerkanntem Schutzstatus sind
 Staatsangehörige aus Syrien (526 000), dem Irak (138 000) oder
 Afghanistan (131 000). Der Schutzstatus von anerkannt Schutzsuchenden
 war für die große Mehrheit zeitlich befristet (79 %). Die
 Flüchtlingseigenschaft nach der Genfer Flüchtlingskonvention war
 weiterhin der häufigste Schutztitel unter den anerkannt
 Schutzsuchenden (45 %). Der Anteil subsidiär Schutzberechtigter lag
 bei 18 %. Obwohl namensgebend für das Verfahren zur Vergabe von
 Schutztiteln, spielt Asyl als Schutzform auch Ende 2018 keine
 bedeutende Rolle: Weniger als 1 % der anerkannt Schutzsucheden waren
 Asylberechtigte nach dem Grundgesetz.
 
 Mehr Schutzsuchende mit abgelehntem Schutzstatus
 
 192 000 Schutzsuchende waren nach einem negativen Bescheid im
 Asylverfahren oder nach Verlust ihres Schutzstatus mit abgelehntem
 Schutzstatus registriert und damit ausreisepflichtig. Das waren 15
 000 mehr als Ende 2017 (+8 %). Die große Mehrheit der abgelehnt
 Schutzsuchenden war mit einer Duldung im AZR registriert, d.h. die
 Abschiebung wurde vorübergehend ausgesetzt (81 %). Abgelehnte
 Schutzsuchende kamen zumeist aus Afghanistan (19 000), dem Irak (14
 000) und Serbien (11 000). Die größten Zuwächse verzeichnete das AZR
 bei abgelehnten Schutzsuchenden aus dem Irak (+64 %). Die Zahl der
 Personen mit abgelehntem Schutzstatus aus den Westbalkanstaaten
 insgesamt war hingegen das dritte Jahr in Folge rückläufig: Seit dem
 Höchststand im Jahr 2015 von rund 68 000 ist sie bis Ende 2018 auf 42
 000 zurückgegangen.
 
 Methodische Hinweise
 
 Schutzsuchende sind Ausländerinnen und Ausländer, die sich nach
 Angaben des AZR unter Berufung auf humanitäre Gründe in Deutschland
 aufhalten. Zu ihnen zählen Personen,
 
 a) die sich zur Durchführung eines Asylverfahrens in Deutschland
 aufhalten (Schutzsuchende mit offenem Schutzstatus),
 
 b) denen ein befristeter oder unbefristeter Schutzstatus anerkannt
 wurde (Schutzsuchende mit anerkanntem Schutzstatus),
 
 c) die sich nach einer Ablehnung im Asylverfahren oder nach
 Verlust des humanitären Aufenthaltstitels in Deutschland
 aufhalten (Schutzsuchende mit abgelehntem Schutzstatus).
 
 Bei der Interpretation der vorliegenden Zahlen zu Schutzsuchenden
 sind die Unterschiede zur Asylstatistik des Bundesamtes für Migration
 und Flüchtlinge zu beachten. Grundlegend für die Abgrenzung beider
 Statistiken sind drei Faktoren: Erstens definitorische Unterschiede,
 zweitens die Unterscheidung zwischen Auswertungen bezogen auf einen
 Stichtag (Bestandsgröße) und der auf einen Zeitraum bezogenen
 Darstellung von Entscheidungen im Asylverfahren (Flussgröße) sowie
 drittens zeitliche Diskrepanzen zwischen diesen Entscheidungen und
 der Erfassung der daraus resultierenden Aufenthaltstitel im AZR.
 Weitere Informationen finden Sie in unseren methodischen
 Erläuterungen.
 
 Hier finden Sie außerdem Hinweise für die Interpretation der
 vorliegenden Zahlen im Hinblick auf die Datenqualität des AZR.
 Weitere Ergebnisse zu Schutzsuchenden bieten die Fachserie 1, Reihe
 2.4 "Schutzsuchende - Ergebnisse des Ausländerzentralregisters" und
 die GENESIS-Online Datenbank. Das interaktive Kartenangebot bietet
 anschauliche Informationen zur regionalen Verteilung der
 Schutzsuchenden. Detaillierte Erläuterungen zur Definition der
 Schutzsuchenden finden Sie im interaktiven Glossar.
 
 Weitere Auskünfte:
 Ausländer- und Einbürgerungsstatistik,
 Telefon: +49 (0) 611 / 75 29 37,
 www.destatis.de/kontakt
 
 
 
 Rückfragen an obigen Ansprechpartner oder an:
 Statistisches Bundesamt
 Pressestelle
 Telefon: +49 611-75 34 44
 E-Mail: presse@destatis.de
 
 Original-Content von: Statistisches Bundesamt, übermittelt durch news aktuell
 
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