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MDK-Reformgesetz: Kabinettsfassung macht nichts besser

Geschrieben am 16-07-2019

Berlin (ots) - Auch die Kabinettsfassung des MDK-Reformgesetzes
stößt auf Ablehnung beim Aufsichtsrat des AOK-Bundesverbandes. "Schon
der Referentenentwurf war eine Provokation gegenüber Selbstverwaltung
und Krankenkassen. Die jetzige Kabinettsfassung ist um kaum einen
Deut besser", stellt Dr. Volker Hansen, alternierender Vorsitzender
der Arbeitgeberseite, klar.

Knut Lambertin, alternierender Vorsitzender der Versichertenseite,
erklärt: "Dass aktive Selbstverwalter bei den medizinischen Diensten
und den Kassen künftig nicht mehr in den Verwaltungsrat des MDK
gewählt werden dürfen, ist völlig inakzeptabel. Dieser Ausschluss
kappt die sachlogische Verbindung des MDK zu den Versicherten und
Beitragszahlern. Es findet dann keine direkte Übertragung von Wissen
und Verantwortung aus der Praxis mehr statt. Zur Erinnerung: Die
medizinischen Dienste der Krankenkassen werden komplett durch
Beiträge an die gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen finanziert."

Hansen: "In den Verwaltungsräten der Krankenkassen sitzen
Versicherten- und Arbeitgebervertreter, die für das Kontrollgeschäft
legitimiert sind und unabhängig agieren. Die Legitimationsgrundlage
der Patientenvertreter, die jetzt in den Verwaltungsrat kommen
sollen, ist dagegen unklar." So gelinge das mehrfach angekündigte
Vorhaben, die Selbstverwaltung zu stärken, wieder nicht. "Im
Gegenteil, die Loslösung des MDK von den Krankenkassen und des MDS
vom GKV-Spitzenverband führt zur Kompetenzschwächung. Die Kontrolle
über die Verwendung der Beitragsgelder muss auch hier in der Hand der
Krankenkassen bleiben", so Hansen.

Auch die überarbeiteten Gesetzespassagen zur
Krankenhausabrechnungsprüfung stoßen weiter auf Kritik.
Arbeitgebervertreter Hansen: "Das Gesetz limitiert die Prüf- und
Sanktionierungsmöglichkeiten der Krankenkassen in der stationären
Versorgung jetzt noch stärker. So wird im größten Ausgabenblock der
Gesetzlichen Krankenversicherung die sachgerechte Verwendung der
Beitragsmittel fahrlässig aufs Spiel gesetzt." Lambertin, Vertreter
der Versicherten, ergänzt: "Laut Kabinettsentwurf steht nun nicht
mehr eine korrekte, sondern nur eine regelkonforme
Krankenhausabrechnung im Mittelpunkt. Das sagt alles, denn durch die
Befolgung unkorrekter neuer Regeln wird am Ende nichts besser."



Pressekontakt:
Ihr Ansprechpartner in der Pressestelle:
Dr. Kai Behrens
Telefon: 030 / 34646-2309
Mobil: 01520 / 15603042
E-Mail: presse@bv.aok.de

Original-Content von: AOK-Bundesverband, übermittelt durch news aktuell


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