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Krankenhausabrechnungsprüfung: Reform droht zur Farce zu werden

Geschrieben am 16-07-2019

Berlin (ots) - Der AOK-Bundesverband hält die Reformvorschläge zur
Krankenhausabrechnung weiterhin für nicht sachgerecht.
Vorstandsvorsitzender Martin Litsch erklärt: "Die
Krankenhausabrechnungsprüfung effizienter zu gestalten, kann nicht
bedeuten, dass fehlerhafte Abrechnungen gar nicht mehr in die Prüfung
kommen. Das hieße letzten Endes Krankenhäuser aufzufordern, ein
strategisches Abrechnungsmanagement zu entwickeln. Die Konsequenz
wäre, den Beitragszahlern zusätzliche Belastungen von schätzungsweise
mehr als einer Milliarde Euro aufzubürden, ohne dass sich die
Versorgung auch nur ansatzweise verbessert."

Zukünftig sollen Abrechnungsfälle nur eingeschränkt prüfbar sein,
maximal dürfen nur noch 15 Prozent der Rechnungen beanstandet werden.
Das hieße, dass auf dem Milliardenmarkt "Krankenhaus" (die GKV zahlte
2018 rund 77 Milliarden Euro für die Leistungen der Krankenhäuser)
massenhaft fehlerhafte Abrechnungen auf Kosten der Beitragszahler
unbeanstandet blieben. Litsch bemängelt außerdem weitere
Verschlechterungen gegenüber dem Referentenentwurf: "Nun sollen auch
noch die Strafabschläge für nachgewiesenes Falschabrechnen auf
maximal 1.500 Euro gedeckelt werden. Zuvor waren noch 25 bis 50
Prozent auf die tatsächliche Differenzsumme vorgesehen. So werden
Prüfungen vollends zur Farce, die Krankenhauslobby lacht sich ins
Fäustchen."

Dramatisch sei, dass damit ein Anreiz für Upcoding gerade bei
schweren Fällen als erfolgsversprechende Gewinnmaximierungsstrategie
gesetzt werde. "Denn die Sanktionen sind ja der Höhe nach gedeckelt,
unabhängig von der finanziellen Bewertung des Falles. Damit stehen
Sanktion und Ertrag einer Upcodingstrategie in keinem Verhältnis
mehr. Es ist mit massiven Verwerfungen in der Abrechnung zu rechnen",
so Litsch.

2017 waren 56 Prozent der geprüften Krankenhausabrechnungen
fehlerhaft. So mussten die Krankenhäuser 2,8 Milliarden Euro für
fehlerhafte Abrechnungen aufgrund der Prüfergebnisse des MDK
zurückzahlen, ohne dass das weitere Sanktionen für das jeweilige
Krankenhaus mit sich gebracht hätte. Mit seinem Referentenentwurf
reagiert das Bundesgesundheitsministerium unter anderem auf diese
Verwerfungen. Aber entgegen den Empfehlungen des Bundesrechnungshofes
schränkt es die Prüfmöglichkeiten der Krankenkassen weiter ein,
nachdem schon im letzten Jahr die Prüffristen für die Krankenkassen
einseitig verkürzt worden waren.

Im Gesetz ist vorgesehen, dass bei einer Fehlerquote unter 40
Prozent künftig maximal nur noch fünf Prozent aller
Krankenhausabrechnungen überhaupt geprüft werden dürfen. Bei einer
Fehlerquote zwischen 40 und 60 Prozent sollen zehn Prozent der
Krankenhausabrechnungen eingesehen werden dürfen und bei mehr als 60
Prozent Fehlerquote bis zu 15 Prozent. Litsch: "Es gibt keinen
Wirtschaftsbereich in Deutschland, wo die Prüfrechte derartig
eingeschränkt werden. Man stelle sich mal vor, dem Finanzamt bei
Betriebsprüfungen vorzuschreiben, nur noch höchstens 15 Prozent der
Belege zu prüfen."

Wenn in diesem Zusammenhang mit Bürokratieabbau argumentiert
werde, könne man anders vorgehen. "Ein konsequenter Umgang wäre zum
Beispiel, nur eine Stichprobe der Rechnungen zu prüfen, das Ergebnis
dann aber auf die gesamte Abrechnungssumme hochzurechnen. Das wäre
wirtschaftlich, würde keine überbordende Prüftätigkeit auslösen und
dennoch zu sachgerechten Lösungen führen", so der Verbandschef
weiter.

Dagegen fallen die Verbesserungen gegenüber dem Referentenentwurf
geringfügig aus. So begrüßt Litsch die gesetzliche Klarstellung,
wonach nur die Schlussrechnungen für vollstationäre
Krankenhausbehandlung geprüft werden müssen und auf die Prüfquote
angerechnet werden. Damit entfalle die Möglichkeit einer
fortwährenden Anpassung der Abrechnungsdaten durch das Krankenhaus.
Auch dass die Frist zur Einleitung der Rechnungsprüfung verlängert
werde und statt nach sechs Wochen jetzt erst nach drei Monaten zu
erfolgen habe, sei besser. "Insgesamt schwächen die Gesetzespläne
aber die Stellung der Gesetzlichen Krankenversicherung gegenüber den
Krankenhäusern nachhaltig. Für die Qualität und Wirtschaftlichkeit
der Gesundheitsversorgung sind das schlechte Nachrichten."



Ihr Ansprechpartner in der Pressestelle:
Dr. Kai Behrens
Telefon: 030 / 34646-2309
Mobil: 01520 / 15603042
E-Mail: presse@bv.aok.de

Original-Content von: AOK-Bundesverband, übermittelt durch news aktuell


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