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Thomas Jung: "Altanschließer: Altparteien stiften hoffnungsloses Chaos"

Geschrieben am 02-07-2019

Potsdam (ots) - Der dritte Zivilsenat des Bundesgerichtshofs in
Karlsruhe entschied, dass die sogenannten "Altanschließer" keine
Ansprüche auf Rückerstattung haben (Az. III ZR 93/18).

Der rechtspolitische Sprecher der AfD-Fraktion im Landtag
Brandenburg, Thomas Jung, meint dazu:

"Das Urteil steht klar im Widerspruch zu einer Entscheidung des
Bundesverfassungsgerichts. Jetzt müssen die Altanschließer, die noch
nicht von ihren Zweckverbänden abgefunden wurden, noch länger auf ihr
Recht warten. Immerhin geht es um rund 300 Millionen Euro, die sie
zurückbekämen. Wäre es nach der AfD gegangen, hätten wir mit einer
Einmalzahlung den Rechtsfrieden längst hergestellt. Rot-Rot trifft
hier eine gewisse Mitschuld an der misslichen Lage, denn die
Landesregierung weigerte sich immer, diesem Vorschlag zu entsprechen.

Die neue, unterschiedliche Rechtsprechung bedeutet Chaos. Wenn
eine Staatssekretärin im Innenministerin sich durch das jüngste
Urteil bestätigt sieht und kein Anspruch auf Staatshaftung oder
Schadenersatz bestehen soll, dann klingen solche Töne angesichts der
katastrophalen Situation wie Hohn. Nun haben die einen Geld bekommen,
die anderen nicht. Dabei ist auch die CDU als damaliger
Koalitionspartner ebenfalls verantwortlich für ein Gesetz, das heute
in dieser Form niemand mehr versteht."



Pressekontakt:

Detlev Frye
Telefon (0331) 966-1880
E-Mail: presse@afd-fraktion.brandenburg.de

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Original-Content von: AfD-Fraktion im Brandenburgischen Landtag, übermittelt durch news aktuell


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