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Weiß/Aumer: Großer Fortschritt bei Entschädigung von Terroropfern und deren Hinterbliebenen

Geschrieben am 26-06-2019

Berlin (ots) - Neues Gesetz stellt Opfer von Straftaten besser Das
Bundeskabinett hat heute den Gesetzentwurf zu einem neuen Sozialen
Entschädigungsrecht beschlossen, das neue SGB XIV. Dazu erklären der
arbeitsmarkt- und sozialpolitische Sprecher der CDU/CSU
Bundestagsfraktion, Peter Weiß, und der zuständige Berichterstatter
Peter Aumer:

Peter Weiß: "Die Modernisierung des Sozialen Entschädigungsrechts
ist dringend notwendig und überfällig. Das neue Gesetz stellt in
nahezu allen denkbaren Fallkonstellationen Opfer von Straftaten
besser und sorgt für schnellere Hilfen und eine angemessenere
Entschädigung. Das Soziale Entschädigungsrecht basiert derzeit auf
dem im Jahr 1950 für die Versorgung der Kriegsgeschädigten, ihrer
Angehörigen und Hinterbliebenen geschaffenen Bundesversorgungsgesetz.
Kriegsopfer gibt es immer weniger in Deutschland. Dagegen müssen wir
uns um neue Opfergruppen kümmern. Erstmals sollen Opfer von
psychischer Gewalt, z.B. Opfer von schwerem Stalking und von
Menschenhandel eine Entschädigung erhalten. Auch Augenzeugen, die
einen Schock erlitten haben, erhalten nun einen gesetzlichen Anspruch
auf Leistungen nach dem Sozialen Entschädigungsrecht.

Für CDU und CSU ist es wichtig, dass der Gesetzentwurf im
Einvernehmen mit den Opferverbänden, vor allem mit dem Weißen Ring,
auf den Weg gebracht wird. Wir begrüßen, dass noch die berechtigten
Anliegen der Verbände im Interesse der Betroffenen eingearbeitet
wurden. Es ist ein gutes Signal, dass die Leistungen in vielen
Bereichen erhöht und neu strukturiert werden."

Peter Aumer: "Das Recht soll sich zukünftig an den heutigen
Bedarfen der Betroffenen, insbesondere Opfer von Gewalttaten
einschließlich der Opfer von Terrortaten, ausrichten. Dem jetzigen
Gesetzentwurf gingen lange Verhandlungen auf Regierungsebene voraus.

Opfer und deren Hinterbliebenen sollen Leistungen des Staates
schneller und zielgerichteter erhalten; das war der Auftrag für die
Erarbeitung eines neuen Opferentschädigungsrechts.

Es war dringend notwendig und überfällig das Soziale
Entschädigungsrecht zu modernisieren. Für CDU und CSU ist es wichtig,
dass für Anschlags- und Gewaltopfer keine finanziellen Schäden
entstehen. So werden mit den neuen Regelungen die
Entschädigungszahlungen wesentlich erhöht, Trauma-Ambulanzen
eingerichtet, sowie neue Leistungen als "Schnelle Hilfen"
unbürokratisch gewährt.

Mit dem Gesetzentwurf werden Teilhabe und Wiedereingliederung mit
individuellen Schadensausgleich vereint. Dieser Ansatz war der Union
besonders wichtig."



Pressekontakt:
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: pressestelle@cducsu.de

Original-Content von: CDU/CSU - Bundestagsfraktion, übermittelt durch news aktuell


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