| | | Geschrieben am 21-05-2019 Augen auf beim Gebrauchtwagenkauf - So stellen Sie es richtig an... (AUDIO)
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 Düsseldorf (ots) -
 
 Anmoderationsvorschlag:
 
 Die Badehose schon im Herbst oder Winter shoppen, die
 Skiausrüstung im Sommer und auch die Weihnachtsgeschenke am besten
 schon im Juni - außerhalb der Saison einzukaufen schont nicht nur die
 Nerven, sondern oft auch den Geldbeutel. Das gilt auch für
 Gebrauchtwagen. Eine Faustregel besagt, dass Käufer im Frühjahr und
 Sommer meist das bessere Geschäft machen, in der kalten Jahreszeit
 eher die Verkäufer. Sprich: Wer über einen neuen Gebrauchten
 nachdenkt, sollte sich jetzt umschauen. Und da sollte man natürlich
 genau hinsehen! Mehr von Oliver Heinze.
 
 Sprecher: Wer sein Auto beim Händler kauft, zahlt zwar meistens
 mehr als beim Privatverkäufer, hat dadurch allerdings auch einen
 riesen Vorteil, erklärt die Juristin Michaela Rassat vom D.A.S.
 Leistungsservice.
 
 O-Ton 1 (Michaela Rassat, 23 Sek.): "Sie haben eine gesetzliche
 Gewährleistung. Das heißt, ein Jahr lang muss der Verkäufer - egal ob
 Markenhändler oder freier Händler - Mängel am Fahrzeug ausbessern.
 Davor wollen sich manchmal einige drücken und versuchen, mit
 Haftungsausschlüssen um die Gewährleistung herumzukommen. Also immer
 wichtig - den Vertrag genau durchlesen und keine Vereinbarung
 unterschreiben, nach denen der Händler für Mängel an bestimmten
 Teilen nicht einstehen will."
 
 Sprecher: Online zu schauen ist eine zeitgünstige Alternative, die
 echte Schnäppchen verspricht.
 
 O-Ton 2 (Michaela Rassat, 16 Sek.): "Lassen Sie sich aber nicht
 dazu verleiten, ungesehen ein Angebot abzugeben und sozusagen die
 Katze im Sack zu kaufen. Haben Sie nämlich einmal per Mausklick den
 Vertrag abgeschlossen, kommen Sie da so schnell nicht mehr raus. Ist
 der Verkäufer dann auch noch eine Privatperson, kann er die Haftung
 für eventuelle Mängel wirksam ausschließen."
 
 Sprecher: Nehmen Sie Wagen und Papiere also genau unter die Lupe,
 beim Kauf von Privat empfiehlt sich hier der Besuch einer Prüfstelle.
 Außerdem darf die Probefahrt natürlich nicht fehlen - aber Vorsicht -
 denn da kann ja auch immer mal was passieren.
 
 O-Ton 3 (Michaela Rassat, 20 Sek.): "Ob Sie im Ernstfall etwas
 zahlen müssen, hängt dann davon ab, was in der sogenannten
 Probefahrtvereinbarung steht, die viele Händler vorab vom Fahrer
 unterschreiben lassen. Wird nichts vereinbart - also weder
 schriftlich noch mündlich - dann gilt die sogenannte stillschweigende
 Haftungsfreistellung. Das heißt, der Fahrer haftet nicht, natürlich
 vorausgesetzt, dass er den Schaden nicht grob fahrlässig verursacht
 hat."
 
 Sprecher: Bei privaten Anbietern greift diese stillschweigende
 Haftungsfreistellung nicht.
 
 O-Ton 4 (Michaela Rassat, 17 Sek.): "Hier ist die Versicherung des
 Verkäufers ausschlaggebend. Hat er keine Kaskoversicherung, sind
 Schäden am eigenen Fahrzeug nicht versichert. Sind darin zum Beispiel
 nur bestimmte Personen versichert, oder Menschen unter 21 oder 24
 Jahren vom Versicherungsschutz auch ganz ausgeschlossen, könnte es im
 Schadensfall für den Kaufinteressenten teuer werden."
 
 Sprecher: Erkundigen Sie sich deshalb vorher genau über Ihren
 Versicherungsschutz. In einer Probefahrtvereinbarung können Sie alle
 Haftungsfragen klären, entsprechende Musterverträge für
 Privatpersonen gibt's im Internet.
 
 Abmoderationsvorschlag:
 
 Wir halten fest: Bei Händlern greift die gesetzliche
 Gewährleistung, kauft man von Privat, kann der Verkäufer seine
 Haftung für eventuelle Mängel ausschließen. Bevor man kauft, sollte
 man das neue Schmuckstück mal aus der Nähe betrachtet und vor allem
 auch Probe gefahren haben. Alles dazu und noch mehr Tipps, wie Sie
 sicher einen neuen Gebrauchten finden, können Sie auch noch mal im
 Netz im Rechtsportal der D.A.S. auf das.de nachlesen.
 
 
 
 Pressekontakt:
 Sabine Bosler
 Mail: sabine.bosler@ergo.de
 Tel.: 0211/477-8403
 
 Original-Content von: ERGO Group AG, übermittelt durch news aktuell
 
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