| | | Geschrieben am 14-05-2019 Hätten Sie's gewusst? / Von diesen Online-Shopping-Rechten wissen die wenigsten
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 Köln (ots) - Wir alle sind Online-Shopper und kennen uns mit
 unseren Rechten und Pflichten in der digitalen Welt aus. Regelungen
 zu Rückgabefristen, Zahlungsbedingungen und Stornierungen sind uns
 bestens bekannt - denken wir zumindest. Tatsächlich gibt es einige
 Rechte, die Online-Shoppern zustehen, von denen nur die wenigsten
 wissen. Hier sind die 5 häufigsten Wissenslücken:
 
 1. Die gesetzliche Widerrufsfrist beträgt 14 Tage (bei
 Marktplätzen wie Amazon oder eBay oft 30 Tage), im Anschluss hat man
 aber noch einmal 14 Tage Zeit, um die Ware zurückzusenden. Der
 Widerruf (z.B. per E-Mail) und die Rücksendung können also
 auseinander fallen, so dass man insgesamt noch länger als 14 Tage
 Zeit hat, die Ware zu testen
 
 2. Werden zwei Waren auf einmal bestellt, aber getrennt geliefert,
 läuft die Widerrufsfrist erst mit Erhalt der zweiten Ware. Erscheint
 also etwa das zweite bestellte Buch erst in drei Monaten, kann ich
 auch das erste, sofort gelieferte noch nach drei Monaten und 14 Tagen
 widerrufen. Anders ist dies aber bei regelmäßiger Lieferung im Rahmen
 von Abos (z.B. Rasierklingen, Katzenfutter etc.): hier läuft die
 Frist ab Erhalt der ersten Ware.
 
 3. Nur die wenigsten Waren sind Hygieneartikel, die vom Widerruf
 ausgenommen sind. Auch probegeschlafene Matratzen kann ich laut EuGH
 zurückgeben, ebenso getragene Badeanzüge oder Schuhe. Aber Achtung:
 bei Nutzung über eine Prüfung hinaus muss ich u.U. sog. Wertersatz
 leisten, so dass nicht der volle Kaufpreis erstattet wird. Hierfür
 ist allerdings eine korrekte Belehrung des Händlers über diesen
 Wertersatz Voraussetzung.
 
 4. Auch wenn die Originalverpackung fehlt, kann ich die Ware im
 Rahmen des Widerrufs zurücksenden. Die häufig verwendete AGB-Klausel:
 "Rücksendung nur in Originalverpackung" ist unwirksam. Habe ich den
 Karton des Toasters nicht mehr, kann ich ihn auch in einem
 Schuhkarton zurücksenden, ohne dass der Kaufpreis gemindert werden
 darf. Eine Ausnahme gilt nur, wenn die Verpackung Teil des
 (hochwertigen) Produktes ist, wie z.B. bei einer Rolex-Uhr oder einem
 Parfüm. Hier darf ich zwar auch widerrufen, muss aber mit Abzügen bei
 fehlender Verpackung rechnen.
 
 5. Wenn ein Vertrag geschlossen ist, kann der Händler nicht
 seinerseits einfach die Bestellung "stornieren". Immer wieder wollen
 Händler, wenn die Ware ausverkauft ist oder ein falscher Preis
 ausgezeichnet war, von sich aus stornieren. Das geht nur unter engen
 Voraussetzungen, z.B. bei einem gültigen Selbstbelieferungsvorbehalt
 oder unverzüglicher Anfechtung nach einem anerkannten Preisirrtum.
 Grundsätzlich gilt: Verträge sind einzuhalten. Ein Vertrag ist meist
 schon mit Bestellung geschlossen, wenn diese mit der sofortigen
 Bezahlung (z.B. Paypal) zusammenfällt, auch wenn der Shop in seinen
 AGB schreibt, ein Vertrag komme erst mit Lieferung zustanden.
 
 
 
 Pressekontakt:
 Trusted Shops GmbH
 Mustafa Uçar
 Colonius Carré
 Subbelrather Str. 15c
 50823 Köln
 0049 221 - 775 367 531
 mustafa.ucar@trustedshops.de
 
 achtung! GmbH
 Katharina Bittner
 Straßenbahnring 3
 20251 Hamburg
 0049 40 - 450 210 680
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