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1. Mai - Menschenrechtsinstitut empfiehlt Erhöhung der Ausgleichsabgabe für mehr Beschäftigung von Menschen mit schweren Behinderungen

Geschrieben am 30-04-2019

Berlin (ots) - Anlässlich des Tags der Arbeit empfiehlt das
Deutsche Institut für Menschenrechte Politik und Unternehmen, die
Anstrengungen in Richtung eines inklusiven Arbeitsmarktes zu
verstärken. "Die rechtlichen Rahmenbedingungen für einen inklusiven
Arbeitsmarkt müssen weiterentwickelt werden, dazu gehört auch eine
Nachsteuerung der Anreiz- und Regulierungsstrukturen einschließlich
der Erhöhung der Ausgleichsabgabe", erklärt Valentin Aichele, Leiter
der Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention des Deutschen
Instituts für Menschenrechte. "Wir hoffen, dass ein solches Signal
der Politik an die Unternehmen das Thema inklusiver Arbeitsmarkt
insgesamt voranbringt", so Aichele weiter. Der Politikansatz
'Freiwilligkeit' habe die erforderliche Gleichstellung im
Arbeitsleben bisher nicht gebracht.

Menschen mit Behinderungen sind auf dem Arbeitsmarkt in
Deutschland immer noch stark unterrepräsentiert und
überdurchschnittlich von Arbeitslosigkeit betroffen. Die seit Jahren
geltende Mindestvorgabe für Unternehmen, wenigstens fünf Prozent
ihrer Arbeitsplätze an schwerbehinderte Menschen zu vergeben, wird
nur zu unzureichend erfüllt. Viele Unternehmen beschäftigen gar keine
schwerbehinderte Person.

Hintergrund:

Private und öffentliche Arbeitgeber mit jahresdurchschnittlich
monatlich mindestens 20 Arbeitsplätzen müssen mindestens fünf Prozent
ihrer Arbeitsplätze mit Menschen mit schwerer Behinderung besetzen.
Erreichen die Arbeitgeber die Quote zur Beschäftigungsverpflichtung
nicht, müssen sie jährlich eine Ausgleichsabgabe an das
Integrationsamt abführen.

Weitere Informationen
Wer Inklusion will, sucht Wege. Zehn Jahre
UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland. Berlin: Deutsches
Institut für Menschenrechte, 2019.
http://ots.de/cNhQDQ

Das Deutsche Institut für Menschenrechte ist die unabhängige
Nationale Menschenrechtsinstitution Deutschlands. Es ist gemäß den
Pariser Prinzipien der Vereinten Nationen akkreditiert (A-Status).
Das Institut ist mit dem Monitoring der Umsetzung der
UN-Behindertenrechtskonvention betraut worden und hat hierfür die
Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention eingerichtet. Es hat
gemäß der UN-Konvention (Artikel 33 Absatz 2 UN-BRK) den Auftrag, die
Rechte von Menschen mit Behinderungen zu fördern, zu schützen und die
Umsetzung der Konvention in Deutschland zu überwachen.



Pressekontakt
Bettina Hildebrand, Pressesprecherin
Tel.: 030 259 359-14
E-Mail: hildebrand@institut-fuer-menschenrechte.de
Twitter: @DIMR_Berlin

Original-Content von: Deutsches Institut für Menschenrechte, übermittelt durch news aktuell


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