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Genitalverstümmelung und die Wirkungslosigkeit des "Passgesetzes" (FOTO)

Geschrieben am 24-04-2019

Hamburg (ots) -

Vor rund zwei Jahren feierte die damalige SPD-Familienministerin
Manuela Schwesig die Änderung des Passgesetzes als "bedeutenden
Schritt", um junge Frauen besser vor der Verstümmelung ihrer
Genitalien zu schützen. Denn Personen, die mit einem Mädchen ins
Ausland reisen, um es der Genitalverstümmelung zu unterwerfen, drohte
jetzt der Entzug des Passes.

Nun hat die FDP in einer Kleinen Anfrage an die Bundesregierung
herausgefunden: Die Gesetzesänderung ist absolut wirkungslos, denn
sie wird gar nicht umgesetzt. Kein einziger Pass wurde entzogen.

Nicht nur wirkungslos, sondern geradezu absurd

Nun war dieses ernüchternde Fazit von Anfang an vorhersehbar, denn

Das Gesetz betrifft ausschließlich Inhaber eines deutschen Passes,
zu denen der Großteil der migrantischen Täter gar nicht gehört.
Grundlage für den Entzug des Passes ist eine Tatabsicht, d.h. es
müsste der jeweiligen Person nachgewiesen werden, die Reise zum Zweck
der Verstümmelung anzutreten - was in der Praxis quasi unmöglich ist,
da die Täter i.d.R. bestens über Strafbarkeit und mögliche Folgen
informiert sind und die Planung ihrer Straftat gegenüber Dritten
selbstverständlich nicht ankündigen. Das neue Passgesetz wurde mithin
in geradezu absurder Weise an der Realität vorbei konzipiert und war
von vornherein zum Scheitern verurteilt.

Unser aktueller Fall in Hamburg Harburg zeigt zudem eindringlich,
dass selbst dann, wenn Eltern ausnahmsweise die Verstümmelung ihrer
Töchter im Heimatland ankündigen, weder Jugendamt noch Amtsgericht
adäquate Schutzmaßnahmen einleiten, um die Tat zu verhindern.

Niedriges Strafmaß und fehlende Meldepflicht: Politiker und
Regierung perpetuieren das Problem und sabottieren wirksame
Schutzmaßnahmen

Bereits vor Jahren musste die TaskForce die Zahl der in
Deutschland lebenden, gefährdeten Mädchen auf bis zu 50.000 nach oben
korrigieren. Ähnlich wie in unseren europäischen Nachbarländern
müssen wir davon ausgehen, dass bis zu 80% der Mädchen - besonders
aus den Hochrisikoländern Somalia, Äthiopien, Eritrea, Ägypten,
Guinea, Gambia und Mali - tatsächlich Opfer der Verstümmelung werden,
oft während sogenannter "Ferienreisen".

Der enorm hohen Anzahl minderjähriger Verstümmelungsopfer steht
die fehlende Strafverfolgung der Täter gegenüber: Obwohl auch in
Deutschland ein eigener Straftatbestand "Genitalverstümmelung"
geschaffen wurde - mit einem absichtlich niedrigen Eingangsstrafmaß,
damit die Täter nicht abgeschoben werden - bleiben die Täter,
insbesondere die Anstifter (Familie) weitgehend ohne Strafe. Ursache
dafür sind die fehlenden rechtlichen Rahmenbedingungen, um die
Verstümmelungen lückenlos feststzustellen (durch
Untersuchungspflicht) und an die Strafverfolgungsbehörden zu melden
(durch ärztliche Meldepflicht).

So weigern sich die Bundestagsabgeordneten seit rund 10 Jahren,
die Einführung einer ärztlichen Meldepflicht (bei drohender oder
erfolgter Verstümmelung minderjähriger Mädchen) ernsthaft zu
diskutieren oder gar umzusetzen.

Auch ignorieren sie die gängige Rechtsprechung, nach der bereits
bei der bloßen Reiseabsicht in ein Risikoland eine Gefahr für
minderjährige Mädchen eine Gefährdung zu bejahen ist und mit
rechtlichen Maßnahmen (z.B. Einschränkung des
Aufenthaltsbestimmungsrechts) abzuwenden ist.

Wirksamer und messbarer Schutz für alle gefährdeten Mädchen ist
möglich

Vor dem Hintergrund der folgenden drei Maßnahmen, mit denen
umfassender, schneller und messbarer Schutz aller gefährdeten Mädchen
erreicht werden könnte, erscheinen so wirkungslose Gesetze wie der
o.g. drohende Pass-Entzug in einem noch schlechteren Licht - und
drängen die Erkenntnis auf, dass sich Politiker und Regierung durch
die Unterlassung dieser Maßnahmen mitschuldig machen an der
Verstümmelung von Mädchen "vor unserer Haustür":

+ Untersuchungspflicht, einschließlich regelmäßiger Überprüfung
der genitalen Unversehrtheit (entweder nur für die Mädchen der genau
bestimmbaren Risikogruppen oder für alle in Deutschland lebenden
Kinder bis zum 18. Lebensjahr) kombiniert mit:

+ Gesetzlicher Meldepflicht (im Fall bereits verübter als auch bei
Kenntnis bevorstehender Verstümmelungen);

+ Kollektive familienrechtliche Maßnahmen für alle 30.000 bis
50.000 minderjährigen Mädchen der Risikogruppe, um die Taten in den
Herkunftsländern der Eltern effektiv zu unterbinden (in Anlehnung an
den Beschluss des BGH aus 2004, XII ZB 166/03).



Pressekontakt:
TaskForce für effektive Prävention von Genitalverstümmelung e.V.,
Ines Laufer
eMail: info@taskforcefgm.de, Telefon: 01803 - 767 346 (9 ct/min. aus
dem dt. Festnetz, mobil max. 42 ct/min.)

Original-Content von: TaskForce FGM e.V., übermittelt durch news aktuell


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