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Riesige Reformchance für die Sicherheitsbranche: Eigenes Gesetz und Wechsel zum Bundesinnenministerium geplant / Innenexperte Bosbach: "Juristische Rahmenbedingungen müssen dringend angepasst werden"

Geschrieben am 23-04-2019

Essen/Berlin (ots) -

Die Angst vor Kriminalität ist in Deutschland trotz der seit
vielen Jahren rückläufigen Gesamtdeliktzahlen besonders ausgeprägt.
Das zeigt eine jüngst veröffentlichte Studie der Organisation für
wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD). Liegt die
Befürchtung, Opfer von kriminellen Handlungen zu werden, im
OECD-Schnitt bei 34 %, sind es hierzulande 47 %. "Ein erneuter
deutlicher Hinweis auf den hohen Handlungsdruck, der aus Sicht der
Bevölkerung bei der inneren Sicherheit besteht", sagt Friedrich P.
Kötter, Verwaltungsrat der KÖTTER Security Gruppe und Vizepräsident
des Bundesverbandes der Sicherheitswirtschaft (BDSW). "Und eine klare
Aufforderung an die beteiligten Akteure, Sicherheit neu zu denken."
Angesichts stetig steigender Herausforderungen u. a. durch
Organisierte Kriminalität, Jugendgewalt oder Wirtschaftsspionage bei
gleichzeitiger Aufgabenüberlastung der Polizei reiche der Ruf nach
mehr Polizeibeamten allein nicht aus. "Neue, intelligente
Kooperationen von Staat und Privat sind zusätzlich das Gebot der
Stunde", betont der 52-Jährige. Und einhergehend damit die von der
Bundesregierung gemäß Koalitionsvertrag angestrebte Reform des
Rechtsrahmens für die Sicherheitswirtschaft. "Erst diese wird die
wiederholt beschworene tragende Rolle der privaten Anbieter für die
innere Sicherheit wirklich mit Leben füllen", ist Friedrich P. Kötter
überzeugt. Denn auch wenn die Sicherheitswirtschaft schon heute
wichtige Aufgaben übernimmt und bereits vor mehr als zehn Jahren von
der Innenministerkonferenz (IMK) als zentraler Pfeiler der
Sicherheitsarchitektur anerkannt wurde, bleibe die Diskussion um die
Weiterentwicklung der inneren Sicherheit trotzdem primär auf die
staatlichen Organe fokussiert. Darüber hinaus agiere das
Sicherheitsgewerbe weiter auf einem gesetzlichen Flickenteppich mit
Zuständigkeiten unterschiedlicher Ministerien, bei dem der über 90
Jahre alte § 34a der Gewerbeordnung als primäre rechtliche Basis
zudem den tatsächlichen Branchengegebenheiten längst nicht mehr
gerecht werde.

"Übergang zum Innenministerium wäre der geeignetste Zeitpunkt für
den Gesetzesstart"

"Die juristischen Rahmenbedingungen sind nicht mehr zeitgemäß.
Daher müssen sie dringend angepasst werden. Außerdem wäre die Politik
gut beraten öffentliche und private Sicherheit nicht getrennt,
sondern gemeinsam zu betrachten und Verengungen zu vermeiden", betont
Wolfgang Bosbach, Mitglied des KÖTTER Sicherheitsbeirates und einer
der renommiertesten Innenexperten. Die Gesetzesrealisierung in dieser
Legislaturperiode, bei der die verantwortlichen Ministerien Herr des
Gesetzgebungsverfahrens sind, befinde sich auf gutem Weg. Wolfgang
Bosbach: "Bekanntlich mahlen die Mühlen des Gesetzgebers langsam.
Mittlerweile ist allerdings gut ein Drittel der Legislaturperiode
vorbei, so dass ich davon ausgehe, dass sich Regierung und Parlament
rasch, zügig und konstruktiv mit dem Thema Sicherheitsgesetz
beschäftigen werden. Der Zuständigkeitswechsel vom Bundeswirtschafts-
zum Bundesinnenministerium wäre der geeignetste Zeitpunkt für den
Start des geplanten Regelungswerkes für die private
Sicherheitswirtschaft."

Branche in der Pflicht: Zentrale Aspekte für die Gesetzgebung in
den Fokus rücken

Das Bundesinnenministerium unterstütze dabei die künftige
Zuständigkeitsübernah¬me, verdeutlicht Fritz Rudolf Körper, Mitglied
des KÖTTER Sicherheitsbeirates und Staatssekretär a. D., die
positiven Signale. Mit Blick auf die hiervon und vom geplanten
Sicherheitsgesetz ausgehende "riesige Reformchance, die Branche und
Politik nutzen sollten", sieht er speziell die Sicherheitswirtschaft
selbst in der Pflicht: "Die Schaffung eines bundeseinheitlichen
Sicherheitsgesetzes ist eine große Chance. Dies muss auch in der
Kommunikation der zentralen Punkte deutlich zum Ausdruck kommen. Die
Branche muss Politik und Ministerien mit klar verständlichen Zielen
und Inhalten hierfür begeistern." Strategisch und in der Außenwirkung
gehe es um zwei Richtungen: Zum ersten, wie angeführt, die wichtige
Funktion der Branche für die Sicherheitsarchitektur in der Praxis
nachhaltig mit Leben zu füllen. Zum zweiten durch strengere
rechtliche Vorgaben höhere Qualitätsstandards über die gesamte
Branche hinweg zu verankern, schwarzen Schafen das Handwerk zu legen
und damit erweiterte Kooperationen von Staat und Privat zu
ermöglichen.

Wunsch nach höheren Anforderungen für Gewerbetreibende und
Sicherheitsmitarbeiter

Im Fokus stehen daher verschärfte Zugangsvoraussetzungen zur
Branche sowohl für Unternehmer als auch Beschäftigte. Stichwort
Gewerbetreibende: "Hier wäre zu begrüßen, wenn die Schaffung höherer
Eintrittsbarrieren, wie sie in der letzten Legislaturperiode
eingeleitet wurden, im Gesetzgebungsprozess berücksichtigt würde.
Sämtliche Auflagen für das Betreiben eines Gewerbes müssten natürlich
um regelmäßige Überprüfungen ergänzt werden", sagt Wolfgang Bosbach.
In diesem Zuge sollten die Kriterien für aktuelle
Sicherheitsunternehmer gleichfalls kritisch auf den Prüfstand kommen.
Denn nur so bestehe die wirkliche Chance, das Gewerbe in seiner
gesamten Breite zu einer soliden und hochqualitativen Branche zu
machen. "Wir müssen verhindern, dass Unternehmer am Markt sind, die
weder das notwendige Know-how mitbringen noch die erforderlichen
Personal- und Sachmittel nachweisen können, um seriös zu agieren.
Ziel sollte es sein nicht den vermeintlichen Erfolg in Dumpingpreisen
zu suchen, die wiederum ausschließlich durch Dumpinglöhne möglich
sind", verdeutlicht der Innenexperte.

Stichwort Mitarbeiter: Hier sollten die in der vergangenen
Legislaturperiode in Kraft getretenen Regelungen gesetzgeberisch
gleichfalls möglichst ausgebaut werden. "Ein Ansatzpunkt wäre, die
jetzt bereits für bestimmte Tätigkeitsfelder geltende
Sachkundeprüfung auf alle Beschäftigten der Sicherheitsbranche
auszuweiten und damit die zurzeit bestimmende Unterrichtung bei der
IHK abzulösen", erklärt Fritz Rudolf Körper. Einhergehend damit
erscheine die Anpassung der Prüfungsverordnung durch mehr Praxisbezug
sinnvoll. Für spezielle Einsatzgebiete wie kritische oder sensible
Infrastrukturen sollten zudem höhere Qualifikationsanforderungen
gelten.

Dauerbrenner Subunternehmer-Einsatz / Vergabe nicht nach dem
billigsten Preis

Weiteres Themenfeld ist der "Dauerbrenner Subunternehmer".
"Übermäßige Einsätze von Nachunternehmern gehören zu den größten
Sicherheitsrisiken. Daher sollten sämtliche angeführten Ideen zu
Anforderungserhöhungen an Gewerbetreibende, Mitarbeiter etc.
möglichst in gleichem Maße auch von Nachunternehmern zu erbringen
sein", erklärt Fritz Rudolf Körper. Zusätzlicher Aspekt: Durch die
aktuell häufig praktizierte Weitergabe an Sub-Subunternehmer werde
für Auftraggeber intransparent, wer am Schluss mit welchen
Qualifikationen und Überprüfungen für sie im Einsatz sei. "Ein
erhebliches Sicherheits- und Haftungsrisiko. Der gesetzliche
Ausschluss von Kettenbeauftragungen wäre daher sicher
überlegenswert", unterstreicht der Staatssekretär a. D. Einhergehend
damit tritt die Branche auch für eine Reform der Vergabepraxis ein.
"Der Billigste muss nicht der Wirtschaftlichste sein! Die gerade bei
der öffentlichen Hand vorherrschende Praxis, ausschließlich nach dem
niedrigsten Preis zu vergeben, ist häufig mit großen Risiken
verbunden", erklärt Wolfgang Bosbach. "Es wäre daher wünschenswert,
dass im Zuge einer solch großen Gesetzesanbahnung für die
Sicherheitswirtschaft auch die Vergabepraxis inhaltlich mit erörtert
und möglichst reformiert würde. Das Bestbieterprinzip, bei dem
Qualität und Preis in einem ausgewogenen Verhältnis zueinander
stehen, bietet hier sehr hilfreiche Ansatzpunkte."



Pressekontakt:
KÖTTER GmbH & Co. KG Verwaltungsdienstleistungen
Carsten Gronwald, Pressesprecher, Tel.: (0201) 2788-126,
Carsten.Gronwald@koetter.de

Original-Content von: KÖTTER Services, übermittelt durch news aktuell


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