(Registrieren)

Europawahl 2019: Auswirkungen des Brexit

Geschrieben am 18-04-2019

Wiesbaden (ots) - Der Bitte des Vereinigten Königreichs, den
Austrittstermin aus der Europäischen Union weiter zu verschieben,
wurde vom Europäischen Rat am 11. April 2019 entsprochen. Wie der
Bundeswahlleiter mitteilt, ergeben sich durch diese Verschiebung
verschiedene Konstellationen eines möglichen Austritts, mit
Konsequenzen für die Teilnahme an der Europawahl sowohl für Deutsche,
die im Vereinigten Königreich wohnen, als auch für britische
Staatsangehörige, die in Deutschland leben.

Konsequenzen für wahlberechtigte Deutsche, die im Vereinigten
Königreich leben

Sollte das Vereinigte Königreich bis zum 22. Mai 2019 das
Austrittsabkommen nicht ratifiziert haben, muss es gemäß Unionsrecht
an den Europawahlen teilnehmen. Kommt das Vereinigte Königreich
dieser vertragsmäßigen Pflicht nach, haben wahlberechtigte Deutsche,
die im Vereinigten Königreich leben, folgende Möglichkeiten: Sie
können entweder die britischen Abgeordneten wählen, indem sie sich in
Großbritannien in ein Wählerverzeichnis eintragen lassen, oder sie
wählen die deutschen Abgeordneten. Letzteres ist jedoch nur möglich,
wenn sie sich rechtzeitig bis 5. Mai 2019 in das Wählerverzeichnis
der deutschen Gemeinde eintragen lassen, in der sie zuletzt mit
Wohnsitz gemeldet waren. Der entsprechende Antrag muss im Original
und persönlich unterschrieben bis zum 5. Mai 2019 bei der zuständigen
deutschen Gemeinde eingegangen sein. Die Teilnahme erfolgt dann in
der Regel per Briefwahl.

Nimmt das Vereinigte Königreich hingegen nicht an der Europawahl
teil, so können Deutsche, die im Vereinigten Königreich leben, nur
die deutschen Abgeordneten wählen. Sie müssen in dem Fall wie
beschrieben bis zum 5. Mai 2019 ihre Eintragung in das
Wählerverzeichnis der deutschen Gemeinde beantragt haben, in der sie
zuletzt gemeldet waren.

Konsequenzen für britische Staatsangehörige, die in Deutschland
leben

Für die Berechtigung der britischen Staatsangehörigen (soweit sie
ausschließlich die britische Staatsangehörigkeit besitzen), in
Deutschland an der Europawahl teilzunehmen, ist entscheidend, ob das
Vereinigte Königreich am 26. Mai 2019 noch Mitglied der Europäischen
Union ist. Das wäre der Fall, wenn das Vereinigte Königreich das
Austrittsabkommen nicht bis zum 30. April 2019 ratifiziert hat. Eine
Ratifizierung des Austrittsabkommen bis zum 30. April würde einen
Austritt am 1. Mai 2019 bedeuten. In diesem Fall wären die britischen
Staatsangehörigen, die in Deutschland leben, nicht wahlberechtigt.
Bereits ausgestellte Wahlscheine werden in diesem Fall für ungültig
erklärt.

Würde das Vereinigte Königreich dagegen das Austrittsabkommen im
Mai ratifizieren, würde der Austritt erst zum 1. Juni 2019
stattfinden. In Deutschland lebende britische Staatsangehörige
könnten in diesem Fall am 26. Mai 2019 noch an der Wahl der deutschen
Abgeordneten für das Europäische Parlament teilnehmen. Dazu müssen
sie bis zum 5. Mai 2019 bei ihrer Wohnsitzgemeinde in Deutschland
einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis gestellt haben.
Ein Antrag ist nicht erforderlich, wenn sie bereits bei der letzten
Europawahl ins Wählerverzeichnis eingetragen waren, seitdem dauerhaft
in Deutschland gewohnt und keinen Antrag auf Löschung aus dem
Wählerverzeichnis gestellt haben.

Auswirkungen auf die Sitzverteilung im Europäischen Parlament

Sollte das Vereinigte Königreich an den Europawahlen teilnehmen,
bleibt die Sitzverteilung wie bisher. Bei einem Austritt des
Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union würde sich die
Gesamtzahl der Sitze im Europäischen Parlament ändern. Aktuell stehen
dem Vereinigten Königreich 73 Sitze zu. 27 dieser 73 Sitze sollen
unter 14 EU-Mitgliedstaaten neu verteilt werden, da sie bisher leicht
unterrepräsentiert waren. Die Gesamtzahl der Abgeordneten würde sich
somit nach dem Brexit auf 705 verringern. Für Deutschland bliebe es
auch nach einem Brexit bei der Zahl von 96 Sitzen. Erfolgt der Brexit
erst nach der Europawahl unter Teilnahme des Vereinigten Königreichs,
würden die gewählten Abgeordneten des Vereinigten Königreichs nach
einem Beschluss des Europäischen Rates vom 28. Juni 2018 mit
Wirksamenwerden des Austritts ihr Mandat verlieren.

Die vollständige Pressemitteilung ist im Internetangebot des
Bundeswahlleiters unter http://www.bundeswahlleiter.de zu finden.

Weitere Auskünfte gibt:

Büro des Bundeswahlleiters Telefon: 0611 75-4863
www.bundeswahlleiter.de/kontakt



Rückfragen an obigen Ansprechpartner oder an:

Der Bundeswahlleiter
Pressestelle
Telefon: +49 611-75 34 44
E-Mail: pressestelle@bundeswahlleiter.de

Original-Content von: Der Bundeswahlleiter, übermittelt durch news aktuell


Kontaktinformationen:

Leider liegen uns zu diesem Artikel keine separaten Kontaktinformationen gespeichert vor.
Am Ende der Pressemitteilung finden Sie meist die Kontaktdaten des Verfassers.

Neu! Bewerten Sie unsere Artikel in der rechten Navigationsleiste und finden
Sie außerdem den meist aufgerufenen Artikel in dieser Rubrik.

Sie suche nach weiteren Pressenachrichten?
Mehr zu diesem Thema finden Sie auf folgender Übersichtsseite. Desweiteren finden Sie dort auch Nachrichten aus anderen Genres.

http://www.bankkaufmann.com/topics.html

Weitere Informationen erhalten Sie per E-Mail unter der Adresse: info@bankkaufmann.com.

@-symbol Internet Media UG (haftungsbeschränkt)
Schulstr. 18
D-91245 Simmelsdorf

E-Mail: media(at)at-symbol.de

683282

weitere Artikel:
  • Hartz IV-Sanktionen: Paritätischer bekräftigt Forderung nach Abschaffung Berlin (ots) - In fast jedem zweiten Fall sind Widersprüche gegen Sanktionen für Bezieherinnen und Bezieher von Leistungen nach SGB II erfolgreich. Das fand eine Anfrage heraus. Das bestätigt Werner Hesse, Geschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes in der Forderung des Verbandes, Sanktionen generell abzuschaffen. "Sanktionen treiben Menschen an die Grenzen des Existenzminimums und darüber hinaus. Sie sind nicht nur unmenschlich, sondern werden auch noch häufig falsch angeordnet "so Hesse. Eine Anfrage der Fraktion DIE mehr...

  • Datenpanne beim rbb - Betroffen: 8000 ehemalige Mitarbeiter - Andreas Kalbitz: "Chaotische Zustände beim rbb sofort beenden!" Potsdam (ots) - Ein Computerproblem beim rbb - Rundfunk Berlin Brandenburg hat dazu geführt, dass über 8000 ausgeschiedene Mitarbeiter wieder als eingestellt verbucht worden sind. Das bestätigte der Sender heute auf Anfrage der AfD-Fraktion. Der rbb meldete den zuständigen Finanzämtern, dass seine Ex-Mitarbeiter jetzt hauptberuflich bei ihm beschäftigt sind - mit drastischen Folgen für die Mitarbeiter, die bei ihren jetzigen Arbeitgebern weniger ausgezahlt bekommen. Dazu erklärt der Vorsitzende und medienpolitische Sprecher der mehr...

  • Guido Reil zu den ausgebrannten AfD-Werbefahrzeugen: "Wir lassen uns nicht einschüchtern!" Essen/Berlin (ots) - In Essen sind in der Nacht zum Donnerstag drei AfD-Werbefahrzeuge komplett ausgebrannt. "Die Tat trägt die Handschrift der linksextremen Antifa, die offenbar ungestraft Andersdenkende terrorisieren kann. Die AfD wird sich davon nicht einschüchtern lassen und weiter einen erfolgreichen Europawahlkampf führen. Jetzt erst recht!", erklärt dazu AfD-Bundesvorstandsmitglied Guido Reil. Pressekontakt: Alternative für Deutschland Bundesgeschäftsstelle Schillstraße 9 / 10785 Berlin Telefon: 030 220 56 96 mehr...

  • "Meet the Spitz" - ARTE Journal interviewt SpitzenkandidatInnen der Europawahl 2019 (FOTO) Strasbourg (ots) - Interview-Reihe ab 22. April auf arte.tv/europa ARTE freut sich, mit "Meet the Spitz" eine Interview-Reihe mit Spitzenkandidatinnen und Spitzenkandidaten der europäischen Parteien ankündigen zu können. Die Interviewten gehen bei der anstehenden Europawahl ins Rennen um den Vorsitz der Europäischen Kommission. Das europäische Nachrichtenmagazin "ARTE Journal" lud sechs der zur Wahl stehenden Politikerinnen und Politiker in Partnerschaft mit POLITICO Europe zu 20-minütigen Interviews in die ARTE-Studios in mehr...

  • Piratenpartei: Morgen Tanzdemo aus Protest gegen religiöse Bevormundung Berlin/Stuttgart (ots) - "In einem offenen und vielfältigen Europa ist kein Platz für staatliche Verbote, mit denen die Einhaltung kirchlicher Moralvorstellungen allgemein erzwungen werden soll", erklärt Dr. Patrick Breyer, Spitzenkandidat der Piratenpartei zur Europawahl. "Die deutschen Gesetze sollten dringend an die heutige Lebenswirklichkeit angepasst werden. Die Feiertagszensur von Filmvorführungen ist im Zeitalter von Video und Internet besonders wirklichkeitsfremd und gehört dringend abgeschafft. Solange keine Gottesdienste mehr...

Mehr zu dem Thema Aktuelle Politiknachrichten

Der meistgelesene Artikel zu dem Thema:

LVZ: Leipziger Volkszeitung zur BND-Affäre

durchschnittliche Punktzahl: 0
Stimmen: 0

Bitte nehmen Sie sich einen Augenblick Zeit, diesen Artikel zu bewerten:

Exzellent
Sehr gut
gut
normal
schlecht