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Europäische Demokratie weiter gestärkt - Wahlrechtsausschluss Europawahl

Geschrieben am 15-04-2019

Berlin (ots) - Das Deutsche Institut für Menschenrechte begrüßt
die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe (2 BvQ
22/19), dass alle Menschen mit Behinderungen bereits an der
Europawahl am 26. Mai teilnehmen können.

Valentin Aichele, Leiter der Monitoring-Stelle
UN-Behindertenrechtskonvention des Deutschen Instituts für
Menschenrechte erklärt:

"Es ist der Initiative von Abgeordneten des Deutschen Bundestages
zu verdanken, dass nun bei der Europawahl über 84.000 deutsche
Staatsbürgerinnen und Staatsbürger bei der Wahl zum Europäischen
Parlament mit entscheiden dürfen. Karlsruhe hat damit einen massiven
Rechtsverlust abgewendet. Durch Inklusion aller Staatsbürgerinnen und
Staatsbürger stärkt die Entscheidung auch die europäische
Demokratie."

Hintergrund ist ein Beschluss des Bundesverfassungsgerichts von
Ende Februar 2019. Das Gericht hatte entschieden, dass der Ausschluss
vollbetreuter Menschen von Wahlen und von Personen im Maßregelvollzug
gegen das Grundgesetz verstößt. Die Koalition aus Union und SPD
leitete daraufhin die Änderung des Wahlrechts für Bundestagswahlen
und für Europawahlen ein. Diese tritt jedoch erst am 1. Juli in
Kraft.

WEITERE INFORMATIONEN

VB vom Blatt: sechs Antworten von Valentin Aichele zum
BVerfG-Beschluss zum Wahlrecht von Menschen mit Behinderung.
Interview Verfassungsblog 21.02.2019: http://ots.de/zO9cDP

Stellungnahme an das Bundesverfassungsgericht zu den
Wahlrechtsausschlüssen nach dem Bundeswahlgesetz (BWahlG) im
Wahlprüfbeschwerdeverfahren (2 BvC 62/14). Eingereicht am 30.
September 2016: http://ots.de/br5rLe

Das Deutsche Institut für Menschenrechte ist mit dem Monitoring
der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention betraut worden und
hat hierfür die Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention
eingerichtet. Es hat gemäß der UN-Konvention (Artikel 33 Absatz 2
UN-BRK) den Auftrag, die Rechte von Menschen mit Behinderungen zu
fördern, zu schützen und die Umsetzung der Konvention in Deutschland
zu überwachen. Die UN-Behindertenrechtskonvention ist seit 2009 in
Deutschland rechtsverbindlich.



Pressekontakt:
Bettina Hildebrand, Pressesprecherin
Telefon: 030 259 359-14 | Mobil: 0160 96 65 00 83
E-Mail: hildebrand@institut-fuer-menschenrechte.de
Twitter: @dimr_berlin

Original-Content von: Deutsches Institut für Menschenrechte, übermittelt durch news aktuell


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