| | | Geschrieben am 15-04-2019 Mitteldeutsche Zeitung: zum Verfassungschutz
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 Halle (ots) - Überdies räumt das Ministerium indirekt ein, dass es
 auch Daten über unter 14-Jährige speichert, verschweigt aber die
 Zahl. Die zu ermitteln, so heißt es, sei innerhalb der
 Beantwortungsfrist "technisch nicht möglich". Das klingt  nicht
 glaubwürdig. Und es klingt so, als habe der Verfassungsschutz etwas
 zu verbergen:  Tatsächlich darf der Verfassungsschutz bereits jetzt
 Daten von Kindern unter 14 Jahren erfassen, wenn der Verdacht
 auf schwere  Straftaten besteht. Wozu ist dann  die Gesetzesänderung
 eigentlich nötig?
 
 
 
 Pressekontakt:
 Mitteldeutsche Zeitung
 Hartmut Augustin
 Telefon: 0345 565 4200
 hartmut.augustin@mz-web.de
 
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