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NOZ: EU: Deutschland verstößt bei Tausenden Naturschutzgebieten gegen Vorgaben

Geschrieben am 29-03-2019

Osnabrück (ots) - EU: Deutschland verstößt bei Tausenden
Naturschutzgebieten gegen Vorgaben

FFH-Gebiete mit 5,5 Millionen Hektar Fläche im Fokus - Regierung
prüft Kritik

Osnabrück. Deutschland verstößt nach Auffassung der EU-Kommission
bei mehr als 4500 Naturschutzgebieten gegen EU-Vorgaben. Das
berichtet die "Neue Osnabrücker Zeitung". Betroffen sind demnach alle
FFH-Gebiete im Bundesgebiet mit einer Gesamtfläche von etwa 5,5
Millionen Hektar. Aufgefallen war das im Zuge eines bereits laufenden
Verfahrens: Die Kommission kritisiert darin, dass die Bundesrepublik
nicht bis 2010 die notwendige Zahl an Naturschutzgebieten
entsprechend der FFH-Richtlinie gesichert hat. Nach letztem Stand
fehlten noch 787 Gebiete - vorrangig in Niedersachsen.

In einem neuen Schreiben an die Bundesregierung stellt die
Kommission jetzt allerdings fest, dass es bei sämtlichen
ausgewiesenen FFH-Gebieten zu systematischen Fehlern gekommen ist,
was die Erhaltungsziele für die Naturschutzgebiete angeht, berichtet
die "NOZ" unter Berufung auf die Unterlagen. Die deutschen Behörden
bleiben demnach zu unkonkret, was in den einzelnen
Naturschutzgebieten erreicht werden soll und welche Maßnahmen dafür
notwendig sind - also wie Tiere und Pflanzen geschützt werden sollen.

Das Bundesumweltministerium bestätigte dem Blatt die Kritik aus
Brüssel. Es werde derzeit geprüft, sagte eine Sprecherin des Berliner
Ministeriums dem Blatt. Man habe eine Fristverlängerung für die
Beantwortung der Kritik beantragt.

Zuständig für Naturschutz sind in Deutschland vorrangig die
Bundesländer. Die Umweltministerien in Schleswig-Holstein und
Mecklenburg-Vorpommern erklärten auf "NOZ"-Anfrage, sie teilten die
Kritik der Kommission nicht. Niedersachsens Umweltminister Olaf Lies
zeigte sich indes zuversichtlich, die Vorgaben aus Brüssel einhalten
zu können. Auch bei der Ausweisung der Gebiete komme Niedersachsen
voran: Allein im vergangenen Jahr seien 87 Naturschutzgebiete von
Landkreisen gesichert worden, 124 Gebiete stünden noch offen. Lies
zeigte sich optimistisch, dass auch hier bis Jahresende eine
Sicherung zumindest in die Wege geleitet worden ist.

Verfehlt Deutschland nach Auffassung der EU-Kommission indes
weiter die Vorgaben der FFH-Richtlinie, könnte Brüssel die
Bundesrepublik vor dem Europäischen Gerichtshof verklagen. Setzt
Deutschland dann auch das Urteil nicht um, drohen in einem
Zweitverfahren hohe Strafzahlungen von bis zu 861.000 Euro pro Tag.
Ein Zweitverfahren droht derzeit im Zusammenhang mit der
Nitrat-Richtlinie und mangelhaftem Grundwasserschutz in Deutschland.



Pressekontakt:
Neue Osnabrücker Zeitung
Redaktion

Telefon: +49(0)541/310 207

Original-Content von: Neue Osnabrücker Zeitung, übermittelt durch news aktuell


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