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DRK Volunta kritisiert Ausgestaltung der Teilzeit-Freiwilligendienste für Jugendliche (FOTO)

Geschrieben am 25-03-2019

Wiesbaden (ots) -

Freiwilligendienste sollen auch für Jüngere in Teilzeit möglich
sein. Der Bundestag hat dem Gesetz von Bundesfamilienministerin Dr.
Franziska Giffey (SPD) mehrheitlich zugestimmt. Die Neuregelung
verkennt jedoch die Idee und die Ziele der Jugendfreiwilligendienste
und schwächt sie zusätzlich durch ihre Bezugnahme auf das
Berufsbildungsgesetz.

Die Forderung nach einem Freiwilligendienst mit reduzierter
Stundenzahl für bestimmte Zielgruppen wird seit vielen Jahren von den
Trägern vorgebracht und von der hessischen Rotkreuztochter Volunta
unterstützt. "Der Teilzeit-Freiwilligendienst ist für alle Akteure
gut und richtig", so Volunta-Geschäftsführer Peter Battenberg. "Die
jetzt vorgesehene Ausgestaltung sehen wir allerdings kritisch."

Reduzierung des Taschengeldes im Teilzeit-Freiwilligendienst
widerspricht der Idee der Freiwilligendienste

Freiwillige bekommen als Anerkennung ein Taschengeld für ihr
Engagement. Die jetzt im Gesetz vorgesehene Reduzierung des
Taschengeldes für Freiwillige, die ihren Freiwilligendienst in
Teilzeit absolvieren, ist nicht nur falsch, sie widerspricht der Idee
und den Zielen der Jugendfreiwilligendienste. "Weil es sich beim
Taschengeld eben nicht um eine Entlohnung für eine Arbeitsleistung
handelt, ist auch eine Reduzierung nicht nachvollziehbar", so
Battenberg. Anstatt Bereitschaft und Anerkennung für Engagement in
den Fokus zu rücken, zähle hier der Gedanke, weniger Stundenleistung
bedeutet weniger Geld. Wir würden uns von der Politik echte
Erleichterungen wünschen, die dazu führen, dass mehr junge Menschen,
diesen wichtigen Lernort nutzen können. Eine Förderung der
Freiwilligen ähnlich dem BaFöG würde helfen", sagt der
Volunta-Geschäftsführer.

Stigmatisierung der Freiwilligen in Teilzeit

Der Teilzeit-Freiwilligendienst wird zu Recht an enge Kriterien
geknüpft. Wenn Freiwillige ein Kind oder eine nahestehende
pflegebedürftige Person zu betreuen haben oder andere, vergleichbar
schwerwiegende Gründe vorliegen, soll ein Freiwilligendienst in
Teilzeit möglich sein. Bundesfamilienministerin Giffey nennt
Beispiele: "Wir haben die junge Frau aus Eritrea, die einen
Integrationskurs besucht und sich nebenbei freiwillig engagieren
will, vielleicht in einem Altenheim. Ein junger Mann Anfang 20, der
sehbehindert ist und für den Weg zum Einsatzort und den Heimweg
einfach länger braucht."

Warum aber sollen der junge Mann mit Behinderung und die junge
Frau aus Eritrea, die sich beide 30 Stunden zu 100 Prozent
engagieren, nicht auch 100 Prozent Taschengeld bekommen? Das
jedenfalls würde der Idee der Freiwilligendienste Rechnung tragen,
die eben nicht auf ein Entgelt abzielen. Die Regelung führt
allenfalls zu einer Stigmatisierung einer Personengruppe und öffnet
Türen für den Missbrauch.

"Was den Personenkreis anbelangt, hätten wir uns auch gewünscht,
dass explizit die minderjährigen Freiwilligen aufgenommen werden", so
Battenberg. Vielen Minderjährigen fällt es schwer, den
Freiwilligendienst in Vollzeit in einem Krankenhaus oder einer
Pflegeeinrichtung durchzustehen. Sie brechen vor Dienstende dann
leider ab.

Bezugnahme zum BBiG in der Kritik

Das Gesetz sieht weiterhin vor, dass sich die Voraussetzungen zur
Ableistung eines Teilzeitfreiwilligendienstes an denjenigen einer
Teilzeitberufsausbildung orientieren sollen. Mit der Bezugnahme auf
das Berufsbildungsgesetz (BBiG) an dieser Stelle sieht Volunta den
eigenständigen Charakter der Freiwilligendienste als informelle
Lernorte ausgehebelt. Freiwilligendienste werden wieder in die Nähe
der Berufsausbildung gerückt.



Pressekontakt:
Christine Orth
Presse und Öffentlichkeitsarbeit
Deutsches Rotes Kreuz in Hessen Volunta gGmbH
Abraham-Lincoln-Str. 7, 65189 Wiesbaden
Tel. 0611 4 50 41 66 23, E-Mail christine.orth@volunta.de

Original-Content von: Deutsches Rotes Kreuz in Hessen Volunta gGmbH, übermittelt durch news aktuell


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