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Rechtsausschuss sperrt erneut Väterverbände aus / Anhörung über "Abstammungsrecht" repräsentiert vorwiegend Anliegen von Minderheiten - Biologische Vaterschaft wird marginalisiert

Geschrieben am 13-03-2019

Berlin (ots) - Zur Anhörung des Rechtsausschusses des Bundestages
am 18. März 2019 über die Neuregelung des Abstammungsrechts werden
Väterverbände von CDU/CSU und SPD nicht eingeladen. "Es stehen
eindeutig die Interessen der Reproduktionsmedizin und von
Lesbenverbänden im Mittelpunkt" stellt Gerd Riedmeier fest, Sprecher
der Interessengemeinschaft Jungen, Männer und Väter (IG-JMV). Der
Diskurs über die berechtigten Belange der Minderheiten sei wichtig,
meint Riedmeier, zuvor müsse jedoch offen und umfassend über die
Wünsche der breiten Mehrheit der Bevölkerung gesprochen werden. Das
müsse sich in der Einladungspraxis des Ausschusses wiederfinden.

Die IG-JMV fordert die Neudefinition von Vaterschaft über die
biologische Abstammung analog zur Definition von Mutterschaft:
Gleichbehandlung für Frauen und Männer, Mütter und Väter. Heute ist
in Deutschland derjenige Mann Vater eines Kindes, der mit der Mutter
verheiratet ist - eine Definition über den Ehestand und den
Vermutungsgedanken. Dieser Anachronismus ist vor dem Hintergrund
heutiger wissenschaftlicher und medizinisch-diagnostischer
Möglichkeiten zu korrigieren, so die IG-JMV.

Ihre diesbezügliche Stellungnahme liegt seit Dezember 2018 dem
zuständigen Bundesministerium der Justiz (BMJV) sowie den Mitgliedern
(m/w) des Rechtsausschusses des Bundestages vor. Die Fraktionen von
CDU/CSU und SPD verweigern jedoch der IG-JMV die Einladung zum
Vortrag. Geladen sind überwiegend Lobbyvertreter von Minderheiten:
der Reproduktionsmedizin und von Frauenverbänden.

Besonders ärgerlich sei dabei nach Riedmeier der weitgehende
Ausschluss der Öffentlichkeit: Die Obleute der Regierungsfraktionen
verweigern Transparenz. Sie verhindern zum wiederholten Male durch
ihr Mehrheitsvotum die Übertragung der Anhörung via Bundestags-TV.
Grüne, Linke, FDP und AfD stimmten für die Übertragung der Anhörung,
unterlagen aber in der Abstimmung im Ausschuss. Dabei seien
Übertragungen bei öffentlichem Interesse üblich, so die IG-JMV.

Die Definition von Vaterschaft über die biologische Abstammung
sorgt laut IG-JMV für Wahrheit und Klarheit. Damit stehe endlich das
Recht des Kindes im Mittelpunkt: Das Kind hat das Recht zu wissen,
woher seine Gene stammen, welche familiären Beziehungen bestehen,
welche Krankheiten oder Anlagen es geerbt haben könnte oder welche
Erbrechte entstehen. Gleichzeitig wird das Recht des biologischen
Vaters gewürdigt, zu wissen, wer sein leiblicher Nachkomme ist.
Naheliegend ist dabei die Einführung eines verpflichtenden
Abstammungstests, durchzuführen bei jeder Geburt, so die IG-JMV. Im
21. Jahrhundert seien die Kenntnisse in medizinischer Gendiagnostik
so weit fortgeschritten, dass dieser Nachweis leicht und
kostengünstig zu erbringen ist.

Das SPD-geführte Bundesjustizministerium unter Frau Dr. Barley
zeigt sich mit dieser Forderung noch ein wenig überfordert. In seiner
Stellungnahme beharrt es auf dem Recht für Frauen auf
ungerechtfertigte Bereicherung, Betrug und Personenstandsfälschung
mit der Begründung, einer Frau sei nicht zuzumuten, Auskünfte
erteilen zu müssen über ihren "intimen Mehrverkehr". Das sei ein zu
großer Eingriff in ihre autonome Lebensführung. Für Männer gilt
jedoch das Gegenteil: Sie haben jederzeit mitzuwirken bei der
Aufklärung von Vaterschaft und sind gesetzlich zur Preisgabe der
Daten bezüglich ihres "intimen Mehrverkehrs" und zur Durchführung
eines Abstammungstests verpflichtet. Die IG-JMV kritisiert die
Ungleichbehandlung von Frauen und Männern.

Bedauerlich und gefährlich sieht die IG-JMV Gesetzesinitiativen
aus den SPD-geführten Ministerien und von den Grünen, die den Begriff
"Vater" weiter verwässern und ihn durch "2. Elternteil" oder
"Mitmutter" ersetzen wollen. Dieser Ansatz ignoriert weitgehend den
Blick aus der Kinderperspektive. Anstelle des Blickes aus Kindersicht
werden Erwachsenenpositionen vertreten. Es gäbe, so lautet die
Botschaft, ein "Recht am Kind" oder ein "Recht auf ein Kind".
Besonders irreführend ist dabei die angeführte Argumentation über das
"Kindeswohl".

Es ist Aufgabe der Politik, rechtliche Maßnahmen zu schaffen, die
das Wohl des Kindes stärken: Die Kenntnis seiner leiblichen Eltern
und den größtmöglichen Umgang mit ihnen. Die zeitgemäße Definition
von Vaterschaft über die biologische Abstammung ist dazu
Voraussetzung.

http://ots.de/Lkco7g
http://ots.de/4yFLWR

FSI - Forum Soziale Inklusion e.V. www.fsi-gleichbehandlung.de
Manndat e.V. www.manndat.de
Trennungsväter e.V. www.trennungsvaeter.de
Väteraufbruch für Kinder Köln e.V. www.vafk-koeln.de



Pressekontakt:
Interessengemeinschaft Jungen, Männer und Väter (IG-JMV):
Website: www.ig-jungen-maenner-vaeter.de
Email: presse@ig-jungen-maenner-vaeter.de
Sprecher: Gerd Riedmeier
Tel. +49 (0)176 - 611 123 57

Original-Content von: Interessengemeinschaft Jungen, Männer und Väter (IG JMV), übermittelt durch news aktuell


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