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Rheinische Post: Innenministerium: Mops hätte nicht gepfändet werden dürfen

Geschrieben am 02-03-2019

Düsseldorf (ots) - Im Fall der gepfändeten Mops-Dame gerät die
Stadt Ahlen zunehmend in Erklärungsnot. Nach Einschätzung des
NRW-Innenministeriums hätte der Hund wohl gar nicht gepfändet werden
dürfen. "Um Geldforderungen einzutreiben, können zwar auch Tiere
gepfändet werden, Haustiere jedoch grundsätzlich nicht", sagte eine
Sprecherin des NRW-Innenministeriums der Düsseldorfer "Rheinischen
Post" (Samstag). Nur in Ausnahmefällen könnte ein
Vollstreckungsgericht auf Antrag des Vollstreckungsgläubigers eine
Pfändung des Haustieres zulassen, sagte sie. Und auf einem privaten
Ebay-Account hätte der Hund offenbar auch nicht angeboten werden
dürfen. "Gepfändete Sachen sind auf schriftliche Anordnung der
kommunalen Vollstreckungsbehörde öffentlich zu versteigern. Dafür
gibt es bestimmte Formalien wie Fristen, öffentliche Bekanntmachung
und Mindestgebote. Das Anbieten eines gepfändeten Tieres auf einem
privaten Ebay-Account erfüllt diese Voraussetzungen nicht", sagte die
Sprecherin. Das NRW-Heimatministerium hätte sich einen behutsameren
Umgang gewünscht. "Unabhängig von dem Fall des Verkaufs des Mopses in
Ahlen gilt grundsätzlich: Nicht alles, was rechtlich möglich
erscheint, ist tatsächlich in der Praxis geboten. Das gilt vor allem
für den erforderlichen behutsamen Umgang mit Lebewesen. Da ist
Fingerspitzengefühl gefragt", sagte ein Sprecher des
NRW-Heimatministeriums der "Rheinischen Post" . Die Stadt Ahlen
hatte den Hund einer hoch verschuldeten Familie gepfändet, die unter
anderem die Hundesteuer nicht bezahlt hatte. Danach hatte ein
Mitarbeiter der Stadtverwaltung das Tier über Ebay Kleinanzeigen
verkauft.



Pressekontakt:
Rheinische Post
Redaktion

Telefon: (0211) 505-2621

Original-Content von: Rheinische Post, übermittelt durch news aktuell


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