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SWR-Recherche: Neues von Mauss / Rechtswissenschaftler Ulrich Battis: "CDU schlecht beraten"

Geschrieben am 01-03-2019

Mainz (ots) - Der Berliner Rechts- und Verwaltungswissenschaftler
Professor Ulrich Battis hat sich verwundert über die Klage der CDU in
der Mauss-Affäre gezeigt. Die Argumentation der Partei sei - so dem
SWR gegenüber wörtlich: "nicht nachzuvollziehen. Ich stehe da etwas
ratlos davor ... Es wäre nicht falsch, es Unsinn zu nennen", so der
Rechtsgelehrte. Die CDU sei "schlecht beraten", gegen die
Bundestagsverwaltung vor das Berliner Verwaltungsgericht zu ziehen.

Hintergrund ist die Rückzahlung von zwei Spenden des Geheimagenten
Werner Mauss in Höhe von 12.782,30 Euro durch die Bundeskasse an den
CDU-Kreisverband Cochem-Zell. Diese hatte die CDU vorsorglich an die
Bundeskasse überwiesen und um Prüfung gebeten. Die
Bundestagsverwaltung hatte die Spenden unter dem Mauss-Tarnnamen
Richard Nelson als zulässig anerkannt, da - so die
Bundestagsverwaltung auf SWR-Anfrage - "Herrn Mauss das Tragen des
Alias-Namens Nelson ohne jegliche Beschränkung bewilligt worden ist."

CDU will auch "Nolilane"-Spenden zurück

Die CDU will jetzt aber mehr: Sie will auch die Mauss-Spenden
zurück, die unter dem Chiffre "Nolilane" von einer Eisenacher
Anwaltskanzlei überwiesen wurden. Diesen Vorgang hatte die
Bundestagsverwaltung als rechtswidrig beurteilt und in einem
rechtskräftigen Bescheid vom April 2017 unzulässige Spenden in Höhe
von 122.500 Euro zurückgefordert sowie eine Strafe in Höhe von
112.000 Euro verhängt. Beides hatte die CDU damals klaglos bezahlt.
Jetzt findet sie, wenn die Spenden unter dem Tarnnamen zulässig sind,
müssten es auch die der Stiftung Nolilane sein. Die
Bundestagsverwaltung bleibt anderer Meinung. Auf SWR-Anfrage teilte
sie mit: "Die Spenden unter dem Chiffre "Nolilane" sind nach der
Auffassung des Bundestags ein Verstoß gegen das Annahmeverbot in §25
(2) Nr. 6 Parteiengesetz. Sie wurden von der Rechtsanwaltskanzlei
Hansen, Varwig und Collegen an die CDU weitergeleitet, ohne dass die
Identität des tatsächlichen Spenders erkennbar war."

Die Auffassung der Bundestagsverwaltung wird von Prof. Battis
gestützt. Bei einem Geheimagenten mit Tarnnamen, der quasi wie ein
Künstlername sei und unter diesem auch mit Behörden kommuniziere,
wisse man, wer hinter der Spende stehe. Bei Stiftungen sei das nicht
erkennbar. Die entsprechenden Regelungen im Parteiengesetz seien
gerade eine Reaktion auf zurückliegende Parteispendenaffären gewesen,
als über Stiftungen im großen Stil eine verdeckte
Parteienfinanzierung erfolgte, so Battis.

Schweitzer: Warum hat Mauss der CDU so viel gespendet? Weder die
Bundes-CDU, die formal für das Klageverfahren zuständig ist, noch die
Landes-CDU wollten dazu vor der Kamera Stellung nehmen. Die CDU
Rheinland-Pfalz teilte lediglich schriftlich mit: "Wir sind nach wie
vor an einer vollständigen Aufklärung des Sachverhalts interessiert.
Bitte haben Sie aber Verständnis, dass es sich um ein laufendes
Verfahren handelt, welches wir nicht kommentieren. Liegen uns neue
Erkenntnisse in diesem Zusammenhang vor, informieren wir Sie
selbstverständlich."

Der SPD-Fraktionsvorsitzende Alexander Schweitzer kritisierte,
unabhängig von der nun durch die Justiz zu prüfenden Rechtsfrage sei
nach wie vor offen, warum Mauss so viel an die CDU gespendet habe.
Bevor die CDU Geld zurückfordere, sei sie gefordert, die Hintergründe
aufzuklären. "Warum war er [Mauss/d. Red.] so dankbar?", fragt
Schweitzer im SWR-Interview.

Ein Sprecher des Berliner Verwaltungsgerichts sagte dem SWR, über
die Klage der CDU werde nicht vor dem IV. Quartal dieses Jahres
entschieden, möglicherweise auch erst Anfang nächsten Jahres.

Original-Content von: SWR - Südwestrundfunk, übermittelt durch news aktuell


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