VW Skandal - Bundesgerichtshof stellt sich auf Seite der Geschädigten, Auswirkungen auf Musterfeststellungsklage
Geschrieben am 25-02-2019 |   
 
 Lahr (ots) - In einem Verfahren im Abgasskandal vor dem  
Bundesgerichtshof (BGH) unter dem Aktenzeichen VIII ZR 225/17 hat  
sich der Bundesgerichtshof zugunsten der Geschädigten des VW  
Abgasskandals positioniert. In dem dortigen Verfahren hatte ein  
Kläger, dessen VW Tiguan von den Manipulationen betroffen war,  
geklagt. 
 
   Er wollte mit seiner Klage die Neulieferung eines VW Tiguan aus  
der neuesten Modellgeneration erreichen. Dieser Klage erteilten das  
Landgericht und auch das Oberlandesgericht jeweils eine Absage mit  
dem Hinweis, dass die Nachlieferung unmöglich sei. Das neue Modell  
entspreche nicht mehr dem ursprünglichen Modell, weshalb eine  
Nachlieferung unmöglich sei. Nachdem der Kläger in der 1. Instanz und 
auch in der Berufungsinstanz verlor, ging er mit dem Verfahren bis  
zum Bundesgerichtshof. Dieser ließ zunächst die Revision zu und  
wollte Ende Februar über den Fall mündlich verhandeln. Dazu kam es  
jedoch nicht, da VW offensichtlich einen sehr lukrativen Vergleich  
angeboten und der Kläger daraufhin seine Revision zurückgenommen hat. 
Der Bundesgerichtshof ließ sich jedoch nicht nehmen, deutliche  
Hinweise in dem Verfahren zu erteilen und diese sogar zu  
veröffentlichen. In diesen Hinweisen stellt sich der  
Bundesgerichtshof auf die Seite der Geschädigten.  
 
   VW bestreitet in den Verfahren bis heute, dass die Fahrzeuge  
mangelhaft sind. Dieser Rechtsansicht erteilte der Bundesgerichtshof  
nunmehr eine deutliche Absage. Der Bundesgerichtshof führt  
ausführlich aus, dass Fahrzeuge, die mit einer illegalen  
Abschalteinrichtung versehen sind, mangelhaft sind. Es liegt ein  
Sachmangel im Sinne des Kaufrechts vor. Weiterhin teilt der  
Bundesgerichtshof mit, dass es für die Nachlieferung keine Rolle  
spielt, ob es ein neues Modell bzw. ein Facelift gibt oder nicht.  
Entgegen der Ansicht des Oberlandesgerichts führt dies nicht zur  
Unmöglichkeit. Maßgeblich sei vielmehr die Frage, ob die Kosten für  
die Nachlieferung nicht unverhältnismäßig hoch sind im Vergleich zur  
Nachbesserung. 
 
   Rechtsanwalt Dr. Ralf Stoll von der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer  
Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, die bundesweit mehr als 10.000  
Gerichtsverfahren im Abgasskandal führt und deren Rechtsanwälte in  
einer gesonderten Gesellschaft an der Musterfeststellungsklage gegen  
VW beteiligt sind, teilt mit: "Es handelt sich um einen  
herausragenden Hinweisbeschluss des Bundesgerichtshofs, der deutlich  
macht, dass Ansprüche gegen VW bzw. Händler bestehen. Der  
Bundesgerichtshof hat deutlich gemacht, dass den Geschädigten des  
Abgasskandals Ansprüche zustehen. Bis heute möchte VW den Kunden  
vermitteln, dass es keinen Mangel gibt und dass ihnen keine Ansprüche 
zustehen. Dem hat der Bundesgerichtshof nunmehr eine klare Absage  
erteilt. Auch auf die Musterfeststellungsklage hat diese  
Rechtsprechung Auswirkungen, auch wenn VW das Gegenteil behauptet. VW 
hat nämlich die Händler dazu veranlasst, mangelhafte Ware zu  
verkaufen und hat dies bewusst in Kauf genommen. Es trifft daher  
nicht zu, wenn VW behauptet, die Rechtsansicht des BGH habe keine  
Auswirkungen auf die Musterfeststellungsklage. Wenn jemand bewusst  
Fahrzeuge mit Sachmängeln verkauft und die Händler dazu veranlasst,  
solche Fahrzeuge an die Kunden zu verkaufen, stellt dies nicht nur  
einen Betrug, sondern auch eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung 
dar. Dem Beschluss des BGH ist zu entnehmen, dass alle Fahrzeuge mit  
dem Motortyp EA189, in denen eine illegale Abschalteinrichtung  
verbaut ist, mangelhaft sind. Daher schuldet auch die Volkswagen AG  
Schadensersatz." 
 
   Bei der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH  
handelt es sich mit 5 Fachanwälten für Bank- und Kapitalmarktrecht um 
eine der führenden Kanzleien im VW Abgasskandal und im Bank- und  
Kapitalmarktrecht. Die Kanzlei führt mehr als 200 Gerichtsverfahren  
gegen verschiedene Autobanken wegen des Widerrufs von Autokrediten.  
Im Widerrufsrecht bezüglich Darlehensverträgen wurden mehr als 5.000  
Verbraucher beraten und vertreten. Daneben führt die Kanzlei mehr als 
10.000 Gerichtsverfahren im Abgasskandal bundesweit und konnte  
bereits hunderte positive Urteile erstreiten. In dem renommierten  
JUVE Handbuch 2017/2018 und 2018/2019 wird die Kanzlei in der Rubrik  
Konfliktlösung - Dispute Resolution, gesellschaftsrechtliche  
Streitigkeiten besonders empfohlen für den Bereich  
Kapitalanlageprozesse (Anleger). Die Rechtsanwälte Dr. Stoll & Sauer  
führen in einer Spezialgesellschaft die erste  
Musterfeststellungsklage gegen die Volkwagen AG für den  
Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. 
 
 
 
Pressekontakt: 
Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH 
Einsteinallee 1/1 
77933 Lahr 
Telefon: 07821 / 92 37 68 - 0 
Fax: 07821 / 92 37 68 - 889 
Mobil für Presseanfragen: 0163/6707425 
kanzlei@dr-stoll-kollegen.de 
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