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Studie: Bis zu 50 Prozent der Online-Versicherer handeln möglicherweise rechtswidrig / Umsetzung von EU-Vorgaben in Deutschland teilweise nicht rechtskonform

Geschrieben am 05-02-2019

Hamburg (ots) - Die Europäische Union möchte die Interessen der
Verbraucher im Fernabsatzgeschäft von Versicherungen besser schützen.
Dafür hat sie in der Insurance Distribution Directive (IDD)
festgesetzt, wie Versicherungsvermittler im bestmöglichen Interesse
der Kunden handeln sollen.

Eine aktuelle Studie der Managementberatung 67rockwell zeigt nun,
dass die Umsetzung dieser Regelung in Deutschland nur teilweise
gelingt. Die gemeinsam mit Prof. Dr. Matthias Beenken, Professor für
Versicherungswirtschaft an der Fachhochschule Dortmund und Dr.
Maximilian Teichler, Rechtsanwalt in einer Kanzlei für
Versicherungsmanagement, durchgeführte Studie belegt, dass ein
erheblicher Teil der deutschen Versicherer offensichtlich
signifikante Probleme hat, die geforderten Standards umzusetzen.

Etwa 30 Prozent der online vertreibenden Versicherer handeln
möglicherweise rechtswidrig. Im Bereich Komposit - Versicherer, die
verschiedene Sparten der Sach- und Unfallversicherungen betreiben -
sind es sogar bis zu 50 Prozent.

"Es ist ausgesprochen bedenklich, dass es trotz erheblicher
Investitionen in die Digitalisierung nur wenige deutsche Versicherer
schaffen, ihren Kunden online eine vollständige und rechtskonforme
Antragsstrecke bis zum Produktabschluss anzubieten", fasst Tim
Braasch, Leiter der Studie und Geschäftsführender Gesellschafter von
67rockwell die Ergebnisse der Untersuchung zusammen.

Die Folgen können schwerwiegend sein. "Versicherer und Vermittler
sollten sich darüber im Klaren sein, dass sie sich unter Umständen
serienmäßige Probleme ins Haus holen", so Prof. Dr. Matthias Beenken.
Deutsches und europäisches Recht stimme vor allem in Bezug auf die
Frage-, Aufklärungs- und Beratungsanforderungen nicht überein. Das
deutsche Recht vermenge Frage-, Aufklärungs- und Beratungspflichten
und erwecke den Eindruck, mit einem Beratungsverzicht entfiele auch
die Frage- und die Aufklärungspflicht. Diese sind im europäischen
Recht jedoch unverzichtbar. Sie werden dort als "Standards für den
Vertrieb ohne Beratung" bezeichnet.

"Dabei lassen sich die Standards für den Vertrieb ohne Beratung
laut IDD mit einem durchaus vertretbaren Aufwand umsetzen. Kunden
treffen dann bewusstere Entscheidungen und sind enger an das
Unternehmen gebunden", erklärt Dr. Maximilian Teichler.

Als "Königsweg" der Versicherer, so zeigt die Studie, wird ein
Ansatz aus "Beratung und Beratungsverzicht" genutzt. Dem gegenüber
steht das von den Vergleichsportalen gewählte Modell aus "Beratung
ohne Beratungsverzicht", wobei beide Modelle den Begriff "Beratung"
meist nur als Erfüllung der gesetzlichen Fragepflicht verstehen,
nicht aber als Beratung im Sinne der IDD.

"Häufig wird durch das Erstellen eines Beratungsprotokolls über
die eigentlich fehlende Beratung hinweggetäuscht", so Tim Braasch.
"Nur die konsequente Orientierung an Artikel 20 IDD inklusive der
obligatorischen Fragen nach Wünschen und Bedürfnissen des Kunden, dem
Angebot eines dazu passenden Vertrages inklusive der Begründung sowie
die erforderliche Dokumentation schaffen hier die dringend notwendige
und gewünschte Rechtssicherheit - sowohl für Kunden als auch für
Versicherungsunternehmen und Vermittler."

Über die Autoren der Studie:

Tim Braasch, Leiter der Studie, ist Gründer und Geschäftsführender
Gesellschafter der 67rockwell Consulting GmbH, einer auf die
Versicherungswirtschaft fokussierten Managementberatung. Innerhalb
von 67rockwell verantwortet er die Bereiche Unternehmensstrategie,
Marketing und Vertrieb. Aktuell berät er seine nationalen und
internationalen Kunden insbesondere in Fragen des profitablen
Wachstums und der operativen Exzellenz.

Prof. Dr. Matthias Beenken lehrt Versicherungswirtschaft an der
Fachhochschule Dortmund. Seine Schwerpunkte in Lehre, Forschung und
Publikationen sind der Wandel des Versicherungsvertriebs und des
Versicherungsmarketings durch Regulierung und veränderte
Marktverhältnisse.

Dr. Maximilian Teichler ist Inhaber der Kanzlei für
Versicherungsmanagement in Hamburg, Lehrbeauftragter für
Versicherungsrecht an der Hamburg School of Business Administration
(HSBA) und ehemaliges Mitglied der Reformkommission des
Versicherungsvertragsrechts (VVG).

Über 67rockwell:

67rockwell Consulting ist eine unabhängige Managementberatung und
begleitet seit Jahren maßgeblich und erfolgreich die deutsche
Versicherungswirtschaft. Die Branchenspezialisten setzen auf die
Kombination aus Marktexpertise, wissenschaftlichen
Untersuchungsmethoden und dezidierter Branchenkenntnis. Mit ihrer
Expertise antizipieren sie zukünftige Entwicklungen der Branche und
unterstützen Versicherungsunternehmen in ihren strategischen
Entscheidungen.



Pressekontakt:
67rockwell Consulting GmbH
Große Elbstraße 45
22767 Hamburg
Tel. +49 40 80 900 37 00
kontakt@67rockwell.de
www.67rockwell.de

Original-Content von: 67rockwell Consulting GmbH, übermittelt durch news aktuell


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