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Gerechter Eigenbedarf für unterhaltspflichtige Mütter und Väter - Was sich endlich ändern muss (FOTO)

Geschrieben am 29-01-2019

Nürnberg (ots) -

Es stößt bei Betroffenen und in der Öffentlichkeit auf großes
Unverständnis, wenn die Bedarfssätze der Unterhaltsberechtigten
regelmäßig steigen, der notwendige Eigenbedarf - "Selbstbehalt" - der
Verpflichteten jedoch über fünf Jahre festgeschrieben wird. "Wir
fordern, die Kluft zwischen dem ständig wachsenden Kindesunterhalt
und dem stagnierenden Selbstbehalt muss abgebaut werde. Den
Unterhaltszahlern/innen muss so viel bleiben, dass sie ihren
Lebensbedarf angemessen decken und den Kontakt zu den Kindern
angemessen aufrechterhalten können", stellt der ISUV-Vorsitzende
Rechtsanwalt Klaus Zimmer klar.

ISUV-Forderung: Mindestpauschale mindestens Mindestlohn

Der Selbstbehalt muss eine Mindestpauschale sein, die nicht
unterschritten werden darf. Bei Erwerbstätigen sollte der
Selbstbehalt zumindest 1300 EUR, bei Nichterwerbstätigen 1050 EUR
betragen. Einem erwerbstätigen Unterhaltspflichtigen muss am
Monatsende mindestens der Mindestlohn bleiben. Dies sind netto 1300
EURO.

Die Pauschale ist nach oben offen, sie sollte sich an den
angemessenen individuellen Lebensverhältnissen orientieren. Der
Selbstbehalt muss so hoch sein, dass ein individueller finanzieller
Gestaltungsspielraum möglich ist. Es muss möglich sein, z. B. mit den
Kindern ins Kino zu gehen, es muss Geld zu Verfügung sein für
kulturelle Impulse sowie Freizeitgestaltung mit den Kindern. Bei
atypischen Lebenssituationen muss ein zusätzlicher Bedarf anerkannt
werden.

ISUV-Forderung: Anspruch auf angemessene Wohnung - Gleichstellung
mit Hartz IV-Beziehern

Ein Hartz IV-Empfänger hat Anspruch auf eine angemessene Wohnung.
Eine Person kann danach 40 Quadratmeter beanspruchen, für zwei
Personen sind dies zwei Zimmer mit 60 Quadratmeter, für drei Personen
drei Zimmer mit bis zu 80 Quadratmeter. Bezahlt werden ebenso die
anfallenden Nebenkosten wie Strom, Wasser, Umzugskosten, Mietkaution.
Im Selbstbehalt sind 380 EURO für Wohnkosten vorgesehen. Die
Wohnkosten variieren von Region zu Region sehr stark. Daher sind bei
der Festlegung des Selbstbehaltes immer die regionalen Wohnkosten zu
prüfen und transparent zu machen. "Unterhaltspflichtige Mütter und
Väter haben zumindest den Anspruch auf eben so viel Wohnraum wie
Hartz IV-Bezieher. Schließlich erarbeiten sie die Grundsicherung für
sich und die Kinder", fordert ISUV-Pressesprecher Josef Linsler.

ISUV-Forderung: Umgangskosten berücksichtigen

Der Kontakt, der regelmäßige Umgang mit beiden Eltern nach
Trennung und Scheidung dient dem Kindeswohl. Der Umgang darf nicht an
den Kosten scheitern. Umgangskosten müssen beim Selbstbehalt
berücksichtigt werden, bzw. steuerlich geltend gemacht werden können.
Beim Selbstbehalt Ist der Mehrbedarf, der durch den Umgang entsteht,
mit zu berücksichtigen.

ISUV-Forderung: Arbeit muss sich lohnen - Lohnabstandsgebot!

ISUV fordert die strikte Einhaltung des Lohnabstandsgebots. Das
Lohnabstandsgebot sollte ein "Erwerbsanreiz" sein und entsprechend
transparent gemacht werden. Der Erwerbsanreiz sollte auf 300 EUR im
Monat angehoben werden. Der "Erwerbsanreiz" ist nach unseren
Erfahrungen eine ganz wichtige Größe bei Unterhaltszahlerinnen und
Unterhaltszahlern, er sollte deswegen vom Gesetzgeber transparent
gemacht werden.

ISUV-Forderung: Politik bestimmt Selbstbehalt

Der Selbstbehalt ist eine soziale Standortbestimmung wie
Regelsätze und Mindestlohn. Daher sollte der Selbstbehalt nicht durch
Gerichte, sondern vom Gesetzgeber festgelegt werden. Die Bestimmung
des Selbstbehaltes darf nicht hinter verschlossenen Türen, sondern
muss transparent in öffentlicher Debatte erfolgen. Es handelt sich um
eine eminent politische Frage, bei der es um Lebenschancen von
Millionen von Kindern und Erwachsenen geht. Derartige legislative
Fragen entscheiden in einer Demokratie politische Mehrheiten, die
entsprechend legitimiert sind.

ISUV-Forderung: Kinderbonus für alle!

Wo bleibt die schon mehrfach angekündigte Entlastung für
Unterhaltspflichtige, Getrenntlebende und Geschiedene, neue
Lebensformen? Es ist ungerecht Unterhaltspflichtige wie Ledige ohne
Kinder zu besteuern. Es ist ungerecht, Familien mit Kindern bei
Trennung und Scheidung steuerlich schlechter zu stellen, obwohl sie
gerade nach der Trennung mehr Kosten haben. Sie werden wie Ledige
besteuert, d. h. Kindesunterhalt wird, bevor er überwiesen wird,
besteuert.

ISUV fordert einen Kinderbonus für beide Elternteile und für jedes
Kind, unabhängig ob die Eltern verheiratet, nicht verheiratet oder
geschieden sind. Der Kinderbonus hat im Vergleich zu einer
Steuerklasse den Vorteil, dass er flexibel gehandhabt werden kann und
weniger bürokratischen Aufwand erfordert. So kann beispielsweise nach
der Trennung der Bonus jedes Elternteils nahtlos weiterbestehen.
Ebenso kann der Kinderbonus zwischen den Eltern je nach
Betreuungsanteil geteilt werden.

ISUV-Forderung: Mehr Respekt für unterhaltspflichtige Mütter und
Väter!

Wir fordern mehr Einfühlungsvermögen und mehr Respekt gegenüber
Unterhaltszahlerinnen und Unterhaltszahlern. Sie werden öffentlich in
den Medien und bei manchen Parteien nur als "Rabenväter",
"Unterhaltsflüchtlinge", denen man den Führerschein entziehen muss.
Wir wissen von unseren Mitgliedern: Es handelt sich um Mütter und
Väter, die es für selbstverständlich halten, dass sie für sich selbst
verantwortlich sind. Sie strengen sich an, dass sie berufstätig
bleiben. Sie jammern nicht herum, dass sie zu wenig Geld überwiesen
bekommen. Vielmehr verhalten sie sich eigenverantwortlich. Sie zahlen
die Ausbildung ihrer Kinder, die Sozialbeiträge, ihren Anwalt. "Die
Politik ist endlich gefordert, unterhaltspflichtige Mütter und Väter
gerecht zu besteuern und einen angemessenen Selbstbehalt
festzulegen", fordert ISUV-Vorsitzender Klaus Zimmer.

ISUV - Kompetenz im Familienrecht seit über 40 Jahren

Der ISUV vertritt als größte deutsche und überparteiliche
Solidargemeinschaft die Interessen von Bürgern, die von Trennung,
Scheidung und den damit zusammenhängenden Fragen und Problemen
betroffen sind. ISUV ist unabhängig, bundesweit organisiert und als
gemeinnützige Organisation anerkannt.



Kontakt:
ISUV-Bundesgeschäftsstelle, Postfach 210107, 90119 Nürnberg, Tel.
0911/55 04 78, - info@isuv.de
ISUV-Vorsitzender RA Klaus Zimmer, Augustinerplatz 2, 79098 Freiburg,
0761/23455, k.zimmer@isuv.de
ISUV-Pressesprecher, Josef Linsler, Moltkestraße 22a, 97318
Kitzingen, Tel. 09321/9279671 - j.linsler@isuv.de

Original-Content von: Interessenverband Unterhalt u. Familienrecht - ISUV, übermittelt durch news aktuell


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