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Trennung & Scheidung - Kindesunterhalt & Selbstbehalt / "167 Stunden Maloche im Monat und weniger als ein Hartzer." (FOTO)

Geschrieben am 14-01-2019

Nürnberg (ots) -

Der notwendige Eigenbedarf, der "Selbstbehalt", wurde am 1.1.2019
im Gegensatz zum Kindesunterhalt wieder nicht angehoben. Seit 2015
bleiben getrenntlebenden und geschiedenen Unterhaltspflichtigen in
der untersten Einkommensstufe am Monatsende noch 1080 EURO. Das soll
für Wohnung, Kleidung, Essen sowie Ausgaben für Betreuung und Umgang
mit den Kindern reichen. "Der Selbstbehalt ist zu niedrig nicht nur
angesichts der rasant gestiegenen Wohnkosten. Wer dann noch eine
größere Wohnung braucht, weil er Kinder hat und weiter
Elternverantwortung trägt, kommt damit nicht klar", kritisiert der
ISUV-Vorsitzende Klaus Zimmer. Als Fachanwalt für Familienrecht wird
er täglich mit der Problematik konfrontiert.

Was ISUV-Vorsitzende kritisiert, wird von Mitgliedern und in den
Foren des Verbandes geteilt. Es sind die Pfleger, die gelernten
Einzelhandelskaufleute, die Krankenschwestern, Schlosser, angestellte
Handwerker, Dienstleistende, die hart malochen, denen am Monatsende
nicht mehr bleibt als 1080 EURO, die sie selbst behalten dürfen.
Teilweise wird aber sogar der Selbstbehalt unterschritten. "Mein
Partner wird auf 500 Euro runtergepfändet,. Wie soll man davon
leben?" fragt eine Userin.

Seit 2015 wurde der Kindesunterhalt viermal angehoben. Von
Mitgliedern und Usern wird das unisono eingewendet: "Nicht nur für
Kinder steigen die Lebenshaltungskosten. Der zahlende Elternteil hat
auch höhere Strom-,Heiz-, Benzin- und Mietkosten zu tragen. Zudem hat
er höhere Fahrtkosten wegen Umgang. Der Selbstbehalt ist
unrealistisch, er müsste auf 1300 oder gar 1400 EURO angehoben
werden", fordert ein User.

Der notwendige Eigenbedarf besteht aus drei notwendigen
Komponenten: dem Regelsatz von derzeit 440 EURO, den Wohnkosten
derzeit 380 EURO und dem Erwerbstätigenbonus von 200 EURO. Der
Regelsatz ist bei Betroffenen unumstritten. In der Kritik stehen
übereinstimmend Erwerbstätigenbonus und Wohnkosten.

"Der Betrag für Wohnkosten reicht hinten und vorne nicht, Mieten
sind der Wahnsinn. Den Selbstbehalt muss man jeweils an den
regionalen Mietspiegel anpassen", fordern Betroffene. In den
Anmerkungen zur Düsseldorfer Tabelle steht zwar, dass der
Selbstbehalt zu erhöhen ist, wenn die Wohnkosten höher und nicht
unangemessen sind. "Nur kein Richter wendet das an", kritisieren
immer wieder ISUV-Mitglieder und User. ISUV fordert eine angemessene
Anhebung der Wohnkostenpauschale um 100 EURO. "Wer arbeitet, muss
auch einigermaßen angemessen wohnen können", stellt Pressesprecher
Josef Linsler fest.

Vieldiskutiert ist der Erwerbstätigenbonus, eine
Leistungsmotivation für Erwerbstätige weiter arbeiten zu gehen um dem
Staat nicht auf der Tasche zu liegen. Betroffene kritisieren den
Bonus als zu niedrig. Zu Recht, denn mit Hartz IV-Leistung, den
zusätzlichen Vergünstigungen und Einsparungen stellt sich ein
erwerbstätiger Unterhaltspflichtiger nicht oder nur geringfügig
besser als ein nichterwerbstätiger Leistungsempfänger. "Wir fordern
eine Verdoppelung des Bonus auf 400 EURO. Erwerbstätigkeit muss sich
lohnen, muss Anreiz und Motivation bieten zu arbeiten und Unterhalt
zu zahlen. Es gilt der Grundsatz, man muss die Kuh füttern, wenn sie
Milch geben soll. Da ist die Politik gefordert, ein klares Signal zu
setzen", fordert der ISUV-Pressesprecher. Ansonsten drohe die Gefahr,
dass "ausgepresste Unterhaltspflichtige" vom bedingungslosen
Grundeinkommen Gebrauch machten, stellt Linsler in Bezug auf die
Stimmungslage manch Unterhaltspflichtiger fest.

"Erhöht man entsprechend die Wohnkosten und verdoppelt den
Erwerbstätigenbonus, ergibt sich ein angemessener Selbstbehalt von
1380 EURO", hebt ISUV-Pressesprecher Linsler hervor.

Umgangskosten werden beim Selbstbehalt nicht berücksichtigt. Nach
offizieller Lesart seien diese durch das Kindergeld abgedeckt. Das
lassen Betroffene nicht gelten: "Der Selbstbehalt ist ein Witz. Davon
kann doch niemand vernünftigen Umgang praktizieren. Allein ein
Kinobesuch kostet ja schon nen 10er Eintritt plus Popcorn, nicht
eingerechnet die Fahrtkosten, ein Schwimmbadbesuch, ein Buch, ..."
Die prekäre Situation der Unterhaltspflichtigen ist in einem größeren
sozialen Kontext begründet. Betroffene weisen auch immer wieder
darauf hin. So schreibt beispielsweise ein Forenuser: "Ich würde
nicht an den Unterhaltssätzen arbeiten, sondern an den
Rahmenbedingungen, faire Löhne für alle, von denen man leben kann,
Mieten, die man zahlen kann." Fakt ist, dass die Löhne und der
Selbstbehalt seit Jahren mit den erhöhten Wohn- und Energiekosten
sowie dem höheren Kindesunterhalt nicht mithalten. Dies gilt
insbesondere für die unteren drei Einkommensgruppen. "Da hat sich die
soziale Situation von Unterhaltspflichtigen erheblich verschlechtert,
insbesondere wenn Unterhalt für mehrere Kinder geleistet werden muss,
gleichzeitig noch Eheschulden abzuzahlen sind, Anwalts- und
Gerichtskosten anfallen. Der Staat verschärft die Situation
entscheidend, indem er Unterhaltspflichtige in Steuerklasse I
einstuft, wie Steuerzahler ohne Kinder", kritisiert Linsler.
Unterhaltspflichtige kritisieren das "System" als "nicht
transparent", "unausgewogen" und "ungerecht". "Heiratet der
Unterhaltspflichtige, kann ihm der Selbstbehalt um 10 Prozent gekürzt
werden. Hat der Unterhaltsberechtigte einen neuen Partner, dann
ändert sich nichts, weiterhin sind 100 Prozent Kindesunterhalt
fällig", kritisieren ISUV-Mitglieder und Forenuser.

Übereinstimmung herrscht bei Betroffenen darin: "Das ganze System
des Unterhaltsrechts ist nur darauf ausgelegt, dass der Staat selbst
möglichst wenig zahlen muss." Das Ziel von notwenigen angemessen
nachhaltigen Veränderungen wird allgemein bejaht. Ein User fasst es
so zusammen: "Es muss hier eine grundsätzliche Reform geben, dabei
muss gemeinsame Betreuung und Finanzierung das oberste Ziel sein, wer
gemeinsame Betreuung oder Finanzierung der Kinder sabotiert, dem
anderen Elternteil das Kind vorenthält, selber nicht für seinen
Lebensunterhalt sorgt, muss bestraft werden. Das derzeitige System
wimmelt vor Fehlanreizen, die Eltern entzweien und Streit befeuern
statt gemeinsame Elternschaft zu fördern."- Strafen im Familienrecht,
sinnvoll, durchsetzbar, realistisch? -

"Die Stimmung ist gereizt, Politik- und Staatsverdrossenheit
nehmen zu, Unterhaltspflichtige fühlen sich unfair, nicht
respektvoll, nicht gleichberechtigt behandelt."

ISUV - Kompetenz im Familienrecht seit über 40 Jahren

Der ISUV vertritt als größte deutsche und überparteiliche
Solidargemeinschaft die Interessen von Bürgern, die von Trennung,
Scheidung und den damit zusammenhängenden Fragen und Problemen
betroffen sind. ISUV ist unabhängig, bundesweit organisiert und als
gemeinnützige Organisation anerkannt.



Kontakt:
ISUV-Bundesgeschäftsstelle, Postfach 210107, 90119 Nürnberg,
Tel. 0911/55 04 78, - info@isuv.de
ISUV-Vorsitzender RA Klaus Zimmer, Augustinerplatz 2, 79098 Freiburg,
0761/23455, k.zimmer@isuv.de
ISUV-Pressesprecher, Josef Linsler, Moltkestraße 22a, 97318
Kitzingen, Tel. 09321/9279671 - j.linsler@isuv.de

Original-Content von: Interessenverband Unterhalt u. Familienrecht - ISUV, übermittelt durch news aktuell


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