| | | Geschrieben am 09-01-2019 Arbeitsschutz im Betrieb: Mit der Gefährdungsbeurteilung auf der sicheren Seite (FOTO)
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 Köln (ots) -
 
 In Zeiten des Arbeitskräftemangels ist es besonders wichtig dafür
 Sorge zu tragen, dass Arbeitssicherheit in Betrieben gelebt, Leben
 und Gesundheit der Mitarbeiter geschützt und Schadensfälle verhindert
 werden. Die sogenannte Gefährdungsbeurteilung stellt die grundlegende
 Basis in der betrieblichen Prävention dar. Prävention erhält nicht
 nur die Gesundheit, sondern spart auch Geld: 400 Euro kostet
 Unternehmen nach Schätzungen ein Ausfalltag im Durchschnitt. In der
 aktuellen Ausgabe von etem 6.2018 - Magazin für Prävention,
 Rehabilitation und Entschädigung der Berufsgenossenschaft Energie
 Textil Elektro Medienerzeugnisse (BG ETEM) wird ausführlich über
 betrieblichen Nutzen, rechtliche Pflichten u.v.m. aufgeklärt und
 Hilfestellungen für Arbeitgeber gegeben.
 
 Viele Unternehmen werden von Sicherheitsfachkräften und
 Betriebsärzten betreut. Besonderes Augenmerk legen sie auf eine
 aktuelle Gefährdungsbeurteilung. Kleinbetriebe mit weniger als 51
 Beschäftigten, die nicht über diese Beratungskompetenz verfügen,
 können sich im Rahmen eines alternativen Betreuungsmodells, des sog.
 Unternehmermodells, selbst Kenntnisse über betrieblichen
 Arbeitsschutz aneignen und darüber, wie eine Gefährdungsbeurteilung
 zu erarbeiten ist. Dazu bieten verschiedene Ausbildungsträger Grund-
 und Aufbauseminare an, die beispielsweise von Berufsgenossenschaften
 wie der BG ETEM fachlich betreut und finanziert werden. An den
 Seminaren müssen die "Chefs" persönlich teilnehmen, da sie die
 Verantwortung für alle Tätigkeiten im Betrieb tragen. Ziel der
 Gefährdungsbeurteilung ist es, dass der Betrieb sein System der
 Arbeitssicherheit selbst analysiert, die Gefährdungen für Leben und
 Gesundheit der Beschäftigten erkennt und entsprechend des Risikos
 praxisgerechte Maßnahmen zur Verhinderung von Schadensfällen
 erarbeitet.
 
 Die Einbindung aller beteiligten Mitarbeiter in das Thema
 Arbeitssicherheit fördert ein gesundes Arbeitsklima. Denn wer kennt
 nicht selbst die Risiken und Gefahren in seinem Arbeitsumfeld am
 besten? Zusätzlich fühlen sich so alle mit ihren Problemen ernst
 genommen. Da psychische Erkrankungen in den letzten Jahren zugenommen
 haben, wurde die Gefährdung durch psychische Belastungen am
 Arbeitsplatz 2013 in das Arbeitsschutzgesetz aufgenommen. Erfahrungen
 zeigen, dass die intensive Beschäftigung mit diesem Thema hilft,
 Spannungen zwischen Leitung und Belegschaft abzubauen, das
 Verständnis füreinander zu fördern und somit den Betriebsfrieden
 nachhaltig zu sichern.
 
 Regelmäßig aktualisieren
 
 Eine einmal sorgfältig erarbeitete Gefährdungsbeurteilung sollte
 nicht in der Schublade verschwinden, sondern in regelmäßigen
 Abständen aktualisiert werden. D.h. besonders bei Neu- und Umbau von
 Betriebsanlagen, der Umrüstung von Maschinen, der Einführung
 gesundheitsgefährdender Arbeitsstoffe, nach Arbeitsunfällen oder
 Beinahe-Unfällen und der Änderung von Vorschriften.
 
 Doch wie erstellt man nun eine Dokumentation mit dem Ergebnis der
 Gefährdungsbeurteilung, den festgelegten Maßnahmen des
 Arbeitsschutzes und dem Ergebnis ihrer Überprüfung? Zur Unterstützung
 der Betriebe hat beispielsweise die BG ETEM zahlreiche allgemeine
 sowie branchenspezifische Arbeitshilfen wie eine Broschüre
 "Gefährdungsbeurteilung" erstellt, mit denen alle erarbeiteten Daten
 elektronisch oder schriftlich festgehalten werden können. Sämtliche
 Instrumente stehen den Mitgliedsbetrieben der BG ETEM kostenlos zum
 Download zur Verfügung. Auch ein Software-Programm "Praxisgerechte
 Lösungen" wurde speziell für Klein- und Mittelbetriebe entwickelt,
 das mit einer umfangreichen Materialsammlung und Vorlagen bei der
 Erstellung hilft.
 
 Außerhalb von Betrieben müssen beispielsweise auf Bau- und
 Montagestellen oder am Film-Set vor Arbeitsbeginn sogenannte
 Ergänzende Gefährdungsbeurteilungen erstellt werden. Dafür stehen
 Hilfsmittel wie Abreißblöcke in Papierform und eine App für
 Smartphones sowie Tablets zur Verfügung, aus denen sich direkt ein
 PDF per E-Mail an den Betrieb senden lässt.
 
 TIPP: Wer Digitales bevorzugt, kann sich im interAKTIV-Lernmodul
 zur Gefährdungsbeurteilung unter www.bgetem.de und der Eingabe des
 Webcodes 17795004 zusammenfassend anschauen, warum eine
 Gefährdungsbeurteilung verpflichtend und wichtig für alle Betriebe
 ist und worauf im Einzelnen zu achten ist.
 
 Der komplette, ausführliche Artikel "Königsweg zur Sicherheit" ist
 nachzulesen in etem 6.2018 - Magazin für Prävention, Rehabilitation
 und Entschädigung der Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro
 Medienerzeugnisse (BG ETEM) unter http://etem.bgetem.de/6.2018.
 
 Hintergrund BG ETEM
 
 Die BG ETEM ist die gesetzliche Unfallversicherung für rund 3,8
 Millionen Beschäftigte in gut 200.000 Mitgliedsbetrieben. Sie kümmert
 sich um Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz in den
 Mitgliedsbetrieben sowie um Rehabilitation und Entschädigung von
 Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten. Für ihre Mitgliedsunternehmen
 übernimmt die BG ETEM die Haftung für die gesundheitlichen Folgen von
 Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten gegenüber den Beschäftigten und
 stellt diese auch untereinander von der Haftung frei.
 
 
 
 Pressekontakt:
 Christian Sprotte
 Pressesprecher
 Telefon 0221 3778-5521
 Telefax 0221 3778-25521
 Mobil 0175 260 73 90
 E-Mail sprotte.christian@bgetem.de
 Internet www.bgetem.de
 
 Original-Content von: BG ETEM - Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse, übermittelt durch news aktuell
 
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