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Mehr Bildungsqualität? Politik sendet widersprüchliche Signale / Ein Kommentar von Prof. Dr. Wassilios E. Fthenakis, Präsident des Didacta Verbandes der Bildungswirtschaft (FOTO)

Geschrieben am 18-12-2018

Darmstadt (ots) -

Seit der Bundesratssitzung am 14. Dezember 2018 steht fest: Das
Gesetz zur Weiterentwicklung der Qualität in der Kindertagesbetreuung
kommt, der Digitalpakt für deutsche Schulen vorerst nicht. Beide
Vorhaben müssen getrennt voneinander betrachtet werden, doch ihre
Ziele sind im Kern identisch: Der Bund will mehr Geld für die
Qualität in deutschen Bildungseinrichtungen bereitstellen, deren
Finanzierung Länderhoheit ist. Dass nun nur ein Schritt in die
richtige Richtung erfolgt, ist ein widersprüchliches Signal für
Fachkräfte, Eltern und vor allem für Kinder und Jugendliche. Einmal
mehr wird auf ihrem Rücken das Kompetenzgerangel zwischen Bund und
Ländern über die Bildungsfinanzierung ausgetragen.

Gerade noch rechtzeitig vor dem Jahreswechsel geeinigt haben sich
die Beteiligten auf das Gesetz zur Weiterentwicklung der Qualität in
der Kindertagesbetreuung - ein Vorhaben, das von Fachkräften und
Forschern seit vielen Jahren gefordert wird. Ab 2019 bis zum Jahr
2022 wird der Bund den Ländern 5,5 Milliarden Euro zur Verfügung
stellen. Das Gesetz ist längst überfällig und grundsätzlich richtig.
Ob es wirklich zu mehr Qualität in den Kitas beiträgt, wird
allerdings vom Willen der Länder abhängen, wie sie das Geld
verwenden. Denn: Es gibt keine Verpflichtungen, beispielsweise ob das
Geld für die Professionalisierung der Fachkräfte oder für die
Gebührenfreiheit eingesetzt wird.

Finanziert wird das Gesetz über einen höheren Anteil an den
Umsatzsteuereinnahmen. Damit unterscheidet es sich vom Digitalpakt,
für den eine Grundgesetzänderung geplant war. Dieses Vorhaben hat der
Bundesrat am 14. Dezember 2018 vorerst ausgebremst.

Wieder einmal geht es ums Prinzip und die Frage, wie weit der Bund
in die Länderhoheit eingreifen darf. Ab dem 1. Januar 2019 wollte der
Bund über einen Zeitraum von fünf Jahren insgesamt fünf Milliarden
Euro zur Verfügung stellen, davon 3,5 Milliarden Euro noch in dieser
Legislaturperiode. Ob und wann es dazu kommt, ist ungewiss. Zunächst
wird im gemeinsamen Vermittlungsausschuss mit dem Bundestag weiter
verhandelt.

Von vergifteten Geschenken ist die Rede und von einer Verzwergung
der Länder. Dagegen sind es die Bildungschancen der Schülerinnen und
Schüler, die unnötig klein gehalten werden. Schulen haben einen
immensen Aufholbedarf bei der digitalen Ausstattung, sowohl mit
technischer Infrastruktur und Geräten als auch mit pädagogischen
Konzepten für die Bildung in der digitalen Welt.

So verstreicht weitere wertvolle Zeit. Die Finanzhilfen durch den
Bund sind sinnvoll. Das wissen auch die Länder, die den Digitalpakt
nicht grundsätzlich ablehnen. Deshalb gilt umso mehr: Einigt Euch!
Schnell! Sowohl über den Weg, wie mehr Geld in das Bildungssystem
fließen kann, als auch über die Frage, wie diese Finanzierung
nachhaltig wirkt. Beide Gesetzesvorhaben sind zeitlich befristet.
Vage Zusagen des Bundes, auch darüber hinaus eine finanzielle Lösung
anzubieten, reichen den Ländern zu Recht nicht aus. 2019 kann immer
noch das Jahr werden, in dem die Weichen für mehr Bildungsqualität
insgesamt gestellt werden. Bund und Länder müssen diese Chance jetzt
nutzen.



Pressekontakt:
Thorsten Timmerarens
Didacta Verband der Bildungswirtschaft
Tel. +49 (0)6151-35215-13
presse@didacta.de
www.didacta.de

Original-Content von: Didacta Ausstellungs- und Verlagsgesellschaft mbH, übermittelt durch news aktuell


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