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Mindestausbildungsvergütung verfehlt Wirkung - Kleine Anfrage der FDP

Geschrieben am 10-12-2018

Bad Wörishofen (ots) - Das Bundesbildungsministerium hat keine
Belege dafür, dass junge Menschen ihre Berufswahl vornehmlich nach
ökonomischen Gesichtspunkten treffen. Damit entkräftet das
Ministerium sein bisheriges Argument, nach dem eine
Mindestausbildungsvergütung dazu beitragen werde, wieder mehr
Jugendliche für eine duale Ausbildung zu gewinnen. Das zeigt die
Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der FDP, die der
Deutschen Handwerks Zeitung vorliegt. Obwohl die tarifliche
Ausbildungsvergütung von 2007 bis 2017 um durchschnittlich 39,5
Prozent gestiegen ist, sank die Zahl der Auszubildenden um 11,2
Prozent, in Kleinstbetrieben mit bis zu neun Beschäftigten sogar um
31 Prozent - das geht aus Berechnungen des Bundesinstituts für
Berufsbildung (BIBB) hervor. In den 15 Ausbildungsberufen mit den
stärksten Problemen, Lehrstellen zu besetzen, werden bereits jetzt
Vergütungen bezahlt, die im bundesweiten Durchschnitt oberhalb der
geplanten Mindestausbildungsvergütung liegen. "Ergebnissen der
Berufswahlforschung zufolge sind die Kriterien der Jugendlichen bei
der Berufswahl der für sie in Frage kommenden Berufe und
Ausbildungsplätze sehr vielfältig", heißt es in der Antwort der
Bundesregierung. Wichtiger als eine hohe Ausbildungsvergütung
empfänden Bewerber allerdings gute Übernahme- und Aufstiegschancen,
sichere Arbeitsplätze und ein gutes Betriebsklima.

"Der Vorstoß der Ministerin ist ein unüberlegter und
unabgestimmter Schnellschuss", sagte Jens Brandenburg, Sprecher für
berufliche Bildung der FDP-Bundestagsfraktion. Er kritisierte, dass
viele Fragen zur Umsetzung offen seien. So sei ungeklärt, wie sich
die Gesetzesänderung auf bestehende Ausbildungsverhältnisse
auswirkten oder mit welchen Konsequenzen Betriebe bei Zuwiderhandeln
rechnen müssten.

Der FDP-Abgeordnete Manfred Todtenhausen, der die Kleine Anfrage
gemeinsam mit Brandenburg eingereicht hatte, kritisierte, dass mit
einer Mindestausbildungsvergütung in ein über Jahrzehnte bewährtes
System eingegriffen würde. Er befürchtet, dass die Maßnahme
wirkungslos verpuffe und nur noch mehr Bürokratie und Kontrollen nach
sich ziehen werde.

Mit einer Mindestausbildungsvergütung möchte
Bundesbildungsministerin Anja Karliczek (CDU) die Ausbildung
attraktiver gestalten. Von Januar 2020 an sollen Auszubildende
abhängig vom Lehrjahr eine Mindestvergütung zwischen 504 und 580 Euro
erhalten. "Eine bundeseinheitliche Ausbildungsvergütung wird dazu
führen, dass nicht mehr, sondern weniger ausgebildet wird. Und das
nicht, weil einige Betriebe keine höhere Ausbildungsvergütung zahlen
wollen, sondern sie es schlichtweg nicht bezahlen können", sagte Hans
Peter Wollseifer, Präsident des Zentralverbands des Deutschen
Handwerks (ZDH), der Deutschen Handwerks Zeitung. Er sprach sich für
branchenspezifische und regionale Lösungen aus. Weitere Informationen
finden Sie hier: www.dhz.net/mindestverguetung



Pressekontakt:
Ansprechpartner bei Fragen:
Maximilian Frehner, Telefon +49 8247 354210
maximilian.frehner@holzmann-medien.de

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