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Gemeinsame Presseerklärung Generalzolldirektion und Staatsanwaltschaft Köln (FOTO)

Geschrieben am 07-12-2018

Bonn (ots) -

Unter der Leitung der Zentral- und Ansprechstelle Cybercrime
Nordrhein-Westfalen bei der Staatsanwaltschaft Köln haben am 05. und
06.12.2018 die acht Zollfahndungsämter Berlin-Brandenburg, Dresden,
Essen, Frankfurt/Main, Hannover, Hamburg, München und Stuttgart
bundesweit 53 Wohnungen und Lagerstätten wegen des Verdachts eines
Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz durchsucht. Die Koordination
der bundesweiten Maßnahmen erfolgte durch das Zollkriminalamt in
Köln. An den Maßnahmen waren circa 500 Zollbeamte, zwei
Staatsanwältinnen sowie zahlreiche Fremdkräfte beteiligt. Gegenstand
der den Durchsuchungen zugrundeliegenden Ermittlungs-verfahren ist
der Verdacht, die Beschuldigten aus der gesamten Bundesrepublik
hätten über einen in Polen betriebenen Onlineshop pyrotechnische
Gegenstände bezogen, ohne im Besitz der dafür erforderlichen
Erlaubnis gewesen zu sein. Diese pyrotechnischen Gegenstände
unterfallen als explosionsgefährliche Stoffe dem Sprengstoffgesetz,
wobei es sich teilweise um besonders gefährliche Objekte der höchsten
Kategorien F3 und F4 handeln soll. Die Maßnahme war Teil einer
grenzüberschreitenden Operation mit dem Ziel der Zerschlagung von
Täterstrukturen sowie der Unterbindung des weiteren Internethandels
mit illegalen Feuerwerkskörpern über entsprechende Webseiten. Wegen
der besonderen Gefährlichkeit dieser Substanzen bedarf der Umgang
einer besonderen Sachkunde. Bei nicht sachgerechter Anwendung besteht
für den Anwender oder Dritte das Risiko erheblicher Verletzungen. Der
illegale Vertrieb solcher Pyrotechnik über das Internet begünstigt
dabei eine unkontrollierte Verbreitung. Das Ermittlungsverfahren
entspringt einer multinationalen europäischen Kooperation mit den
polnischen und niederländischen Behörden, deren grenzüberschreitende
Zusammenarbeit mit Unterstützung von Eurojust und Europol erfolgte.
Während die niederländischen Ermittlungsbehörden u.a. Bestelldaten
des Onlineshops ermittelt haben, oblagen den polnischen
Ermittlungsbehörden Maßnahmen gegen den in Polen ansässigen und im
Zuge der Ermittlungen festgenommenen Vertreiber. Europaweit konnten
57 Personen vorläufig festgenommen werden. Mehrere in der EU
gehosteten Webseiten sind abgeschaltet worden. Neben den hiesigen
Durchsuchungen sind auch in Polen und den Niederlanden etliche
Wohn-und Geschäftsräume sowie Lagerstätten durchsucht und
umfangreiche Mengen an Feuerwerkskörpern und anderen Beweismitteln
aufgefunden worden. Insgesamt konnten in Deutschland 27.264 Stück
Feuerwerkskörper mit einer Nettoexplosivmasse (NEM) von 315 kg
sichergestellt werden. Nach dem vorläufigen Ermittlungsergebnis
fanden die Einsatzkräfte in Deutschland neben den umfangreichen
Mengen an illegaler Pyrotechnik auch zahlreiche Selbstlaborate, die
ein erhebliches Gefahrenpotential und Verletzungsrisiko bergen. Bei
einem Durchsuchungsobjekt in Bad Berleburg mussten deshalb sieben
Mehrfamilienhäuser evakuiert werden. Das aufgefundene gefährliche
Material wurde direkt vor Ort in mehreren Sprengungen vernichtet, da
es nicht transportfähig war. Darüber hinaus wurden in mehreren
durchsuchten Objekten erlaubnispflichtige Stich- und Schusswaffen
sowie Betäubungsmittel sichergestellt. Die Auswertungen dauern
derzeit an. Zudem konnten 74 Paketsendungen, die sich im
Operationszeitraum noch auf dem Versandwege bei Post- und
Paketdienstleistern befanden, angehalten werden. Das erhebliche
Gefährdungspotential für das Personal der betroffenen
Paketdienstleister sowie das Risiko bei der Paketannahme ist dadurch
beseitigt worden. In Deutschland ist der Umgang mit diesen
gefährlichen Feuerwerkskörpern ohne Erlaubnis für Privatpersonen
verboten. Der Zoll rät allen Käufern von Feuerwerkskörpern, sich vor
der Bestellung über ihre Gefährlichkeit und Kennzeichnung kundig zu
machen, um damit eine eigene oder Fremdgefährdung nicht entstehen zu
lassen. In Deutschland müssen alle im Handel erhältlichen
Feuerwerkskörper offiziell zugelassen und mit einer entsprechenden
Kennzeichnung (sog. CE-Kennzeichen) versehen sein. Weitere
Informationen zu illegalen Feuerwerkskörpern:
http://www.zoll.de/SharedDocs/Fachmeldungen/Aktuelle-
Einzelmeldungen/2018/vub_feuerwerkskoerper.html

Zusatzinformation zum Zollkriminalamt:

Das Zollkriminalamt mit Sitz in Köln ist die Zentrale des
deutschen Zollfahndungsdienstes,dessen Hauptaufgabe die Verfolgung
und Verhütung der mittleren, schweren und organisierten
Zollkriminalität ist. Es koordiniert und lenkt die Ermittlungen der
angeschlossenen acht Zollfahndungsämter in Berlin, Dresden, Essen,
Frankfurt am Main, Hamburg, Hannover, München und Stuttgart. In
besonders bedeutenden Fällen können Ermittlungen auch vom
Zollkriminalamt selbst durchgeführt werden. Quelle: http://www.zoll.d
e/DE/Derzoll/Struktur/Generalzolldirektion/Fachdirektionen/fachdirekt
ionen_node.h tml

Zusatzinformation zur Staatsanwaltschaft Köln - Zentral- und
Ansprechstelle Cybercrime Nordrhein-Westfalen - (ZAC NRW): Die ZAC
NRW führt Cybercrime-Verfahren von herausgehobener Bedeutung. Sie ist
darüber hinaus zentrale Ansprechstelle für grundsätzliche,
verfahrensunabhängige Fragestellungen aus dem Bereich der
Cyberkriminalität für Staatsanwaltschaften und Polizeibehörden
Nordrhein-Westfalens und anderer Länder sowie des Bundes. Ferner
steht sie als Kontaktstelle für die Zusammenarbeit mit Wissenschaft
und Wirtschaft zur Verfügung, soweit dies mit ihrer Aufgabe als
Strafverfolgungsbehörde vereinbar ist. Quelle:
http://www.sta-koeln.nrw.de/aufgaben/geschaefte-stak_1_zac/index.php



Pressekontakt:
Generalzolldirektion
Pressestelle
Yvonne Schamber
Telefon: 0228 303 11611
Pressestelle.GZD@zoll.bund.de

Original-Content von: Generalzolldirektion, übermittelt durch news aktuell


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