| | | Geschrieben am 23-11-2018 Zahl der registrierten Schutzsuchenden im Jahr 2017 um 5 % gegenüber Vorjahr gestiegen
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 Wiesbaden (ots) - Am 31.12.2017 waren 1,7 Millionen Schutzsuchende
 im Ausländerzentralregister (AZR) registriert. Wie das Statistische
 Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, stieg die Zahl der im AZR
 registrierten Schutzsuchenden damit im Vergleich zum Vorjahr um
 83 000 (+5 %). Schutzsuchende sind Ausländerinnen und Ausländer, die
 sich nach Angaben des AZR unter Berufung auf humanitäre Gründe in
 Deutschland aufhalten. Rund die Hälfte von ihnen wurde in den Jahren
 2015 und 2016 erstmals registriert (53 %).
 
 Weniger Schutzsuchende mit offenem Schutzstatus
 
 Zu den registrierten Schutzsuchenden zählten nach Angaben des AZR
 zum Jahresende 2017 rund 349 000 Schutzsuchende mit offenem
 Schutzstatus, über deren Asylantrag noch nicht rechtskräftig
 entschieden worden war. Das waren 226 000 weniger als Ende 2016
 (-39 %). Ihr Anteil an allen Schutzsuchenden ging damit von 36 % auf
 21 % zurück. Zum Jahresende 2017 stammten die meisten von ihnen aus
 Afghanistan (84 000), dem Irak (38 000) und Syrien (28 000). Die
 Abarbeitung anhängiger Asylverfahren und die rückläufige Zahl neuer
 Asylanträge haben vor allem zu einer deutlich geringeren Anzahl
 syrischer Schutzsuchender mit offenem Schutzstatus geführt (-71 %).
 Den größten Zuwachs an Schutzsuchenden mit offenem Schutzstatus
 verzeichnete das AZR bei türkischen Staatsangehörigen, deren Zahl von
 7 500 am Jahresende 2016 auf rund 10 400 am 31.12.2017 stieg.
 
 Zahl der Schutzsuchenden mit anerkanntem Schutzstatus gestiegen
 
 Rund 1,2 Millionen Schutzsuchende verfügten 2017 über einen
 anerkannten Schutzstatus und damit über einen humanitären
 Aufenthaltstitel. Das waren 287 000 mehr als im Vorjahr (+33 %). Ihr
 Anteil an allen Schutzsuchenden stieg von 54 % auf 69 %. Rund 61 %
 der Schutzsuchenden mit anerkanntem Schutzstatus sind
 Staatsangehörige aus Syrien (476 000), dem Irak (127 000) oder
 Afghanistan (105 000). Der Schutzstatus von anerkannt Schutzsuchenden
 war zumeist zeitlich befristet (77 %). Auch 2017 war die
 Flüchtlingseigenschaft nach der Genfer Konvention weiterhin der
 häufigste Schutztitel unter den anerkannt Schutzsuchenden (44 %).
 Allerdings stieg der Anteil subsidiär Schutzberechtigter von 10 %
 Ende 2016 auf 17 % Ende 2017.
 
 Mehr abgelehnte Schutzsuchende
 
 178 000 Schutzsuchende waren nach einem negativen Bescheid im
 Asylverfahren mit abgelehntem Schutzstatus registriert. Das waren
 23 000 mehr als Ende 2016 (+15 %). Ihr Anteil an allen
 Schutzsuchenden stieg damit von 10 % auf 11 %. Bei der großen
 Mehrheit der abgelehnt Schutzsuchenden war die Abschiebung durch eine
 Duldung vorübergehend ausgesetzt (78 %). Abgelehnte Schutzsuchende
 kamen zumeist aus Afghanistan (16 000), Serbien (14 000) und Albanien
 (12 000). Die Zahl der abgelehnten Schutzsuchenden aus Westafrika hat
 sich gegenüber 2016 beinahe verdoppelt (+98 %). Aus Europa kamen
 hingegen weniger Schutzsuchende mit abgelehntem Schutzstatus. Dies
 ist vor allem auf einen Rückgang bei Staatsangehörigen der
 Westbalkanstaaten Bosnien-Herzegowina (-22 %), Albanien (-20 %),
 Serbien (-20 %), Kosovo (-16 %), Mazedonien (-18 %) und Montenegro
 (-12 %) zurückzuführen.
 
 Methodische Hinweise
 
 Als Schutzsuchende werden Ausländerinnen und Ausländer bezeichnet,
 die sich nach Angaben des AZR aus humanitären Gründen in Deutschland
 aufhalten. Zu ihnen zählen Personen, a) die sich zur Durchführung
 eines Asylverfahrens in Deutschland aufhalten (Schutzsuchende mit
 offenem Schutzstatus), b) denen ein befristeter oder unbefristeter
 Schutzstatus anerkannt wurde (Schutzsuchende mit anerkanntem
 Schutzstatus), c) die sich nach einer Ablehnung im Asylverfahren in
 Deutschland aufhalten (Schutzsuchende mit abgelehntem Schutzstatus).
 
 Bei der Interpretation der vorliegenden Zahlen zu Schutzsuchenden
 sind die Unterschiede zur Asylstatistik des Bundesamtes für Migration
 und Flüchtlinge zu beachten. Grundlegend für die Abgrenzung beider
 Statistiken sind zum einen definitorische Unterschiede und zum
 anderen die Unterscheidung zwischen Auswertungen bezogen auf einen
 Stichtag (Bestandsgröße) und der auf einen Zeitraum bezogenen
 Darstellung von Entscheidungen im Asylverfahren (Flussgröße) sowie
 zeitliche Diskrepanzen zwischen diesen Entscheidungen und der
 Erfassung der daraus resultierenden Aufenthaltstitel im AZR. Weitere
 Informationen finden Sie in unseren FAQs.
 
 Die vollständige Pressemitteilung mit Tabelle sowie weitere
 Informationen und Funktionen sind im Internet-Angebot des
 Statistischen Bundesamtes unter http://www.destatis.de/presseaktuell
 zu finden.
 
 
 Weitere Auskünfte:
 Migration und Integration,
 Telefon: +49 (0) 611 / 75 43 65,
 www.destatis.de/kontakt
 
 
 
 
 Rückfragen an obigen Ansprechpartner oder an:
 Statistisches Bundesamt
 Pressestelle
 Telefon: +49 611-75 34 44
 E-Mail: presse@destatis.de
 
 Original-Content von: Statistisches Bundesamt, übermittelt durch news aktuell
 
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