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Bundesärztekammer beschließt neue (Muster-) Weiterbildungsordnung für Ärztinnen und Ärzte in Deutschland

Geschrieben am 16-11-2018

Berlin (ots) - Berlin, 16.11.2018 - Der Vorstand der
Bundesärztekammer hat einstimmig die Gesamt-Novelle der
(Muster-)Weiterbildungsordnung (MWBO) für Ärztinnen und Ärzte
beschlossen. Er gab damit den Startschuss für eine vollständige
Neuausrichtung der ärztlichen Weiterbildung. Kompetenzbasiert und
flexibel, Inhalte statt Zeiten - dafür steht das neue Regelwerk, auf
dessen Grundlage sich künftig Ärztinnen und Ärzte in ganz Deutschland
zur Fachärztin beziehungsweise zum Facharzt weiterbilden lassen
können.

Mit dem Beschluss hat eine Weiterbildungsreform ihren Abschluss
gefunden, die im Jahr 2012 auf dem 115. Deutschen Ärztetag in
Nürnberg begann. Damals erteilte der Ärztetag den
Weiterbildungsgremien der Bundesärztekammer den Auftrag, eine
kompetenzbasierte Weiterbildungsordnung mit dem Ziel einer hohen
Weiterbildungsqualität zu entwickeln. In enger Abstimmung mit den
Wissenschaftlich-Medizinischen Fachgesellschaften und mit den
Berufsverbänden erarbeiteten Bundesärztekammer und Landesärztekammern
nicht nur die fachlichen Anforderungen, sondern auch die didaktische
Ausrichtung der neuen MWBO.

Die zu erwerbenden Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten werden
künftig aufgeteilt in "Kognitive und Methodenkompetenzen" sowie in
"Handlungskompetenzen". Sie werden den folgenden vier Kategorien
zugeordnet: Inhalte, die der Weiterzubildende zu beschreiben hat;
Inhalte, die der Weiterzubildende systematisch einordnen und erklären
soll sowie Fertigkeiten, die der Weiterzubildende unter Anleitung
erfüllt, und solche, die der Weiterzubildende selbstverantwortlich
durchführt.

Die MWBO ist die Grundlage für die rechtlich verbindlichen
Weiterbildungsordnungen der Landesärztekammern. Bereits im Mai dieses
Jahres hatte der 121. Deutsche Ärztetag in Erfurt die strukturellen
Vorgaben für die neue MWBO einstimmig beschlossen. Im Anschluss
berieten Bundesärztekammer und Landesärztekammern die konkrete
Ausgestaltung der 61 Facharzt-, 10 Schwerpunkt- und 56
Zusatz-Weiterbildungen. Der BÄK-Vorstand empfahl den Ländern, die
jetzt von ihm verabschiedete Gesamt-Novelle in Landesrecht
umzusetzen.

Die (Muster-)Weiterbildungsordnung 2018 kann auf der Homepage der
Bundesärztekammer abgerufen werden: www.bundesaerztekammer.de/aerzte/
aus-weiter-fortbildung/weiterbildung/muster-weiterbildungsordnung/



Pressekontakt:
Bundesärztekammer
Stabsbereich Politik und Kommunikation
Herbert-Lewin-Platz 1
10623 Berlin

Tel. 030-400456700
Fax. 030-400456707
presse@baek.de
www.baek.de

Original-Content von: Bundesärztekammer, übermittelt durch news aktuell


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