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Photovoltaik-Pläne der Bundesregierung setzen falsche Impulse für die Energiewende

Geschrieben am 16-11-2018

Hamburg (ots) - Vor dem sich immer deutlicher abzeichnenden
Klimawandel mit all seinen verheerenden Folgen und der von
Deutschland im Pariser Klimaabkommen eingegangenen Verpflichtung zur
Einhaltung des 1,5-Grad-Ziels, beschloss das Bundeskabinett
Änderungen des Erneuerbaren Energien Gesetzes (EEG) im Rahmen des
Energiesammelgesetzes.

Diese Änderungen bringen nun aber keineswegs Verbesserungen,
sondern im Gegenteil, sie bremsen die Energiewende aus. Die
endgültige Abkehr von klimafeindlichen fossilen Brennstoffen wird auf
später verschoben.

Nachdem die Klimakanzlerin und ihr Kabinett sich von ihrem selbst
gesteckten Minimalziel zur Reduzierung der Treibhausgase bis zum Jahr
2020 verabschiedet haben, planen sie nun tiefe Einschnitte in die
Ökostrom-Förderung. So soll unter anderem der anzulegende Wert, der
die Grundlage für die Berechnung der Einspeisevergütung, des
Marktpreises und des Mieterstromzuschlages darstellt, für Anlagen von
40 kW bis einschließlich 750 kW um 20 Prozent gekürzt werden. Diese
massive Reduzierung der Zulage soll schon ab dem 01.01.2019 umgesetzt
werden.

Auch Regelungen, dem Strom aus erneuerbaren Energiequellen wie
Photovoltaik bei der Einspeisung in das Stromnetz Vorrang zu geben,
sollen geändert werden.

Durch die geplanten Maßnahmen wird die wirtschaftliche
Attraktivität von Photovoltaikanlagen auf größeren Dachflächen
abnehmen, wovon besonders die mittelständischen Solarunternehmen
betroffen sein werden. Photovoltaikanlagen sind die akzeptierteste
regenerative Stromquelle. Es wäre unsinnig das riesige Potenzial der
Dächer nicht für die Energiewende zu nutzen.

Die aktuellen Planungen zur Novellierung des EEG bedeuten ein
Einknicken vor den Lobbyisten der vier großen Energieversorger, die
direkt und indirekt etwa 80 Prozent des deutschen Strommarktes
beherrschen. Die dezentrale Energiewende wird zu Gunsten dieser
Monopolisten behindert. Dabei spricht sich die Mehrheit der
Bevölkerung in allen Umfragen für eine klimafreundlichere Politik
aus. Zudem konterkariert das Vorgehen der Bundesregierung die Arbeit
der von ihr selbst beauftragen Kohlekommission, die bis zum
Jahresende einen Plan für den Ausstieg aus der Kohleverstromung
vorlegen soll. Umweltverbände und die Solarwirtschaft kritisieren die
Änderungen des Energiesammelgesetzes und wollen verhindern, dass der
Gesetzentwurf in seiner jetzigen Form den Bundestag passieren kann.
Auch Ove Burmeister, Geschäftsführer der DEB, Deutsche Energie
Beratung aus Hamburg spricht sich gegen die Pläne der Bundesregierung
aus: "Die Einspeisevergütung für Anlagen von 40 bis einschließlich
750 kW schnellstmöglich um 20 Prozent kürzen zu wollen ist absurd.
Gerade Photovoltaikanlagen auf Dächern sind derzeit der Hauptträger
des Zubaus und für den Erfolg der Energiewende entscheidend. Dieses
Segment bietet das größte Zubaupotenzial aller erneuerbaren
Energiequellen." Durch die massiven Kürzungen würden mittelständische
Unternehmen der Branche kaputt gehen, und das vor dem Hintergrund des
weiter steigenden Strombedarfs, Stichwort: E-Mobilität.

Photovoltaik: Aus Licht wird Strom. Aus Strom wird Geld

Die DEB baut auf langfristig gepachteten Großdächern
schlüsselfertige Photovoltaikanlagen bis 750 KW und verkauft diese
komplett oder parzelliert an Investoren. Der Anleger erwirbt direktes
Eigentum mit Grundbucheintrag, vergleichbar mit dem Kauf einer
Immobilie. Von den ersten Planungsschritten bis zum Anschluss ans
öffentliche Stromnetz übernimmt die DEB die gesamte Projektarbeit.
Sie kooperiert nur mit den besten Solarteuren und lässt nur
hochwertigste, zertifizierte Materialien und Module verbauen. Neben
einem Verwaltungs- und Wartungsvertrag für seine Photovoltaikanlage
erhält der Käufer von der DEB auch eine Allgefahren-Versicherung mit
Ertragsausfalldeckung. Die Photovoltaikanlage kann steuerlich voll
abgeschrieben werden, wobei unter Umständen bis zu 40 Prozent des
Kaufpreises rücktragfähig sind. Je nach Steuersatz und
Finanzierungskonzept ist sie ohne weitere Unterdeckung zu entschulden
und das meist ohne eigene Kapitalbindung. Das Erneuerbare Energien
Gesetz (EEG) garantiert die Einspeisevergütung für 20 Jahre. Darüber
hinaus bietet die DEB ein einzigartiges Stromvermarktungskonzept.
Durch die Gründung eines eigenen Energieversorgungsunternehmens wird
ein Mehrerlös für den Strom erzielt, der 18 bis 24 Prozent über dem
EEG liegt. Dieser sogenannte "Sonnencent" bleibt auch bei
gesetzlichen Änderungen erhalten.

Der Kauf einer DEB-Solaranlage ist eine Investition für den
Umweltschutz und für die eigene Altersvorsorge, da sie dem Anleger
über 30 oder mehr Jahre eine attraktive und verlässliche
"Sonnenrente" einbringt.



Pressekontakt:
Deutsche Energie Beratung GmbH
Ove Burmeister
040-60003336
Burmeister@deb24.com
Pappelallee 28
22089 Hamburg
www.deb24.com

Original-Content von: DEB Deutsche Energie Beratung GmbH, übermittelt durch news aktuell


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