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Zwangshaft gegen Regierungspolitiker wegen Dieselabgasen in München rechtlich möglich und für die 'Saubere Luft' notwendig

Geschrieben am 03-10-2018

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zur Stellungnahme
http://ots.de/XqsxWh
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Berlin (ots) - Deutsche Umwelthilfe reicht fristgerecht ihre
Stellungnahme beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof im Verfahren
für saubere Luft in München ein - Nationales Recht enthält schon
jetzt Grundlagen für eine Erzwingungshaft und bedarf keiner
Bestätigung durch den EuGH - Bayerischer Verwaltungsgerichtshof
kündigte im August an, Zwangshaft gegen Ministerpräsident und andere
Politiker durch Europäischen Gerichtshof klären zu lassen -
Bayerische Regierung zeigt auch kurz vor der Landtagswahl ihr Herz
für Dieselstinker und ihr Desinteresse am Gesundheitsschutz der
Menschen

Im Zwangsvollstreckungsverfahren der Deutschen Umwelthilfe (DUH)
gegen die Bayerische Staatsregierung (AZ: 22 C 18.1718) hat der 22.
Senat des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (BayVGH) mit Schreiben
vom 17. August 2018 angekündigt, die Frage der Zwangshaft gegenüber
Amtsträgern eines deutschen Bundeslandes dem Europäischen Gerichtshof
(EuGH) vorzulegen. Das höchste bayerische Verwaltungsgericht kommt zu
dem Schluss, dass die Erzwingungshaft gegenüber Amtsträgern "allein
erfolgversprechend erscheint", nachdem alle vorangegangenen Versuche
über die Androhung und Verhängung von Zwangsgeldern nicht zu einem
rechtskonformen Verhalten der Staatsregierung geführt haben. Aus
Sicht der DUH ist es skandalös und äußerst bedenklich, dass es in dem
Verfahren überhaupt zu der Frage kommen musste, ob politische
Mandatsträger in Deutschland mittels angedrohter Zwangshaft zur
Einhaltung rechtskräftiger Urteil bewegt werden müssen.

In ihrer Stellungnahme vom 27. September 2018 weist die DUH darauf
hin, dass es eigentlich keiner Prüfung durch den EuGH bedarf. Für den
Fall, dass das Gericht dennoch eine Vorabentscheidung durch den EuGH
einholt, regt die DUH an, dass ein beschleunigtes Verfahren beantragt
wird. Dann sollte eine Entscheidung durch den EuGH nur drei bis vier
Monate dauern.

Dazu Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH: "Die Bayerische
Staatsregierung weigert sich trotz angedrohter und vollstreckter
Zwangsgelder weiterhin beharrlich, ein bereits seit 2014
rechtskräftiges Urteil umzusetzen und Diesel-Fahrverbote in der
derzeit schmutzigsten Stadt Deutschlands zu verhängen. Nur diese
führen zu einer schnellstmöglichen Einhaltung der Grenzwerte für
Stickstoffdioxid in München. Ministerpräsident Markus Söder und sein
Vorgänger Horst Seehofer stellen sich über das Recht, wenn sie
rechtskräftige Urteil ignorieren. Sie begehen damit einen
Frontalangriff auf die Demokratie und gefährden wissentlich die
Gesundheit der Münchner Bürger."

Rechtsanwalt Remo Klinger, der die DUH in dem Verfahren vertritt:
"Eine Vorlage an den EuGH ist nicht erforderlich, da eine
Erzwingungshaft bereits nach nationalem Recht zulässig ist. Wäre dies
nicht so, liefe dies auf das Eingeständnis hinaus, dass das nationale
Recht nur unzureichende Werkzeuge enthält, um eines der wichtigsten
Versprechen des Grundgesetzes zu erfüllen: einen handlungsfähigen
Rechtsstaat. In letzter Konsequenz hätte dies zur Folge, dass die
Unabhängigkeit der Justiz bedroht ist. Denn eine Justiz, die zwar
unabhängig entscheiden kann, der aber keine wirksamen Instrumente an
die Hand gegeben sind, um ihre Urteile durchzusetzen, ist keine
Justiz."

Die DUH fordert die Bayerische Staatsregierung auf, sich endlich
aus dem Würgegriff der Konzerne zu befreien, das rechtskräftige
Urteil von 2014 umzusetzen und endlich im Sinne des
Gesundheitsschutzes der Münchener Bürger zu handeln. Als
schnellstmögliche Maßnahme für "Saubere Luft" in München sind
Diesel-Fahrverbote zulässig und notwendig und in den
Luftreinhalteplan aufzunehmen. Dies hat zuletzt auch das
Bundesverwaltungsgerichts mit seinen Urteilen vom 27. Februar 2018
bestätigt.

"Wenn sich der EuGH damit befassen muss, dass sich Politiker in
Deutschland nicht an Recht und Gesetz halten, wäre dies eine Blamage
auf ganzer Linie. Kanzlerin Merkel und Innenminister Seehofer sind
aufgefordert, dies abzuwenden. Ansonsten verliert Deutschland
international an Glaubwürdigkeit. Recht und Gesetz können nicht erst
durch Verhaftung hochrangiger Politiker durchzusetzen sein", so Resch
weiter.

Die DUH rechnet fest damit, dass der EuGH, sollte es zu einer
Vorlage kommen, die Zulässigkeit der Zwangshaft als letztes Mittel
zur Durchsetzung gerichtlicher Entscheidungen bei Verstößen gegen
Europarecht bestätigen wird. Bereits im Jahr 2014 hat der EuGH in
einem Verfahren zur Luftreinhaltung in Großbritannien entschieden,
dass die Gerichte 'jede erdenkliche Maßnahme' ergreifen müssen, um
die Einhaltung der Grenzwerte für das Dieselabgasgift
Stickstoffdioxid durchzusetzen.

Mehr Informationen:

Stellungnahme DUH: http://l.duh.de/p181003
Pressemitteilung vom 27.8.2018 "Bayerischer Verwaltungsgerichtshof:
Europäischer Gerichtshof soll Zwangshaft gegen Ministerpräsident
Söder wegen Sauberer Luft in München prüfen" http://l.duh.de/p180827



Kontakt:

Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer
0171 3649170, resch@duh.de

Prof. Dr. Remo Klinger, Rechtsanwalt, Geulen & Klinger Rechtsanwälte
030 8847280, 0171 2435458, klinger@geulen.com

DUH-Pressestelle:

Andrea Kuper, Ann-Kathrin Marggraf
030 2400867-20, presse@duh.de

www.duh.de, www.twitter.com/umwelthilfe, www.facebook.com/umwelthilfe

Original-Content von: Deutsche Umwelthilfe e.V., übermittelt durch news aktuell


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