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Für saubere Luft in Stuttgart: Landesregierung Baden-Württemberg muss Zwangsgeld zahlen

Geschrieben am 24-09-2018

Berlin (ots) - Verwaltungsgericht Stuttgart gibt Antrag der
Deutschen Umwelthilfe auf Verhängung eines Zwangsgeldes gegen die
Landesregierung Baden-Württemberg statt - Weiteres Zwangsgeld
angedroht, wenn Diesel-Fahrverbote nicht bis November in den
Luftreinhalteplan aufgenommen werden - DUH will wirkungsvolle
Diesel-Fahrverbote inklusive Euro 5 Diesel ab 2019 sicherstellen

Die Landesregierung Baden-Württemberg muss im Verfahren der
Deutschen Umwelthilfe (DUH) für die "Saubere Luft" in Stuttgart ein
Zwangsgeld in Höhe von 10.000 Euro zahlen. Dies hat das
Verwaltungsgericht Stuttgart mit Beschluss vom 21. September 2018
festgelegt. Ein weiteres Zwangsgeld wird angedroht, falls
Diesel-Fahrverbote für Fahrzeuge der Abgasnorm Euro 5 nicht bis
November 2018 in den Luftreinhalteplan aufgenommen werden. Die DUH
begrüßt diesen Beschluss und fordert die Landesregierung auf, den
Stuttgarter Bürgern endlich ihr Recht auf saubere Luft zu
gewährleisten und zonale Fahrverbote auch für Euro 5 Diesel ab
September 2019 entsprechend vorzubereiten.

"Es ist erschreckend, dass wir mit der Verhängung eines
Zwangsgelds die Landesregierung dazu zwingen müssen, Recht und Gesetz
zu beachten. Es geht um die Durchsetzung der 'Sauberen Luft' in der
schmutzigsten Stadt Deutschlands. Hierfür muss die Landesregierung
nun konsequent die Diesel-Fahrverbote auf Euro 5 Fahrzeuge ausdehnen.
Die aktuell in Berlin diskutierten Hardware-Nachrüstungen müssen
schnell beschlossen werden. Nur Diesel-Fahrzeuge, die auf der Straße
so sauber sind wie im Labor, werden von Fahrverboten befreit sein",
so Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH.

Rechtsanwalt Remo Klinger, der die DUH in dem Verfahren vertritt,
ergänzt: "Führt auch das Zwangsgeld nicht zur geforderten
Fortschreibung des Luftreinhalteplans, werden wir zu weiteren
Zwangsmitteln greifen, die uns das Zivilprozessrecht bietet. Dieses
sieht Zwangsgelder bis 25.000 Euro oder Zwangshaft gegen den für die
Entscheidung zur Nichtumsetzung des Urteils verantwortlichen
Vertreter des Landes Baden-Württemberg vor. Wir hoffen, dass die
Landesregierung den Ernst der Lage erkennt. Eine weitere Verweigerung
der gerichtlich angeordneten Diesel-Fahrverbote wird kurzfristig zur
Beugehaft der politisch Verantwortlichen führen."

Hintergrund:

Im DUH-Verfahren für "Saubere Luft" in München hatte der
Bayerische Verwaltungsgerichtshof mit Schreiben vom 24. August 2018
angekündigt, die Frage der Zwangshaft durch den Europäischen
Gerichtshof (EuGH) klären zu lassen. Die DUH rechnet mit dem
Vorliegen einer Entscheidung noch in 2018. Eine Entscheidung des EuGH
wäre auch für alle anderen Verwaltungsrechtsverfahren der DUH für
"Saubere Luft" rechtlich bindend.

Das Verwaltungsgericht Stuttgart hatte die Landesregierung am 27.
Juli 2018 dazu verurteilt, bis zum 31. August 2018 Diesel-Fahrverbote
für Euro 5 Diesel-Fahrzeuge in den Luftreinhalteplan aufzunehmen. Da
die Landesregierung dem erneut nicht nachkam, stellte die DUH am 31.
August 2018 einen Antrag auf Festsetzung des bereits mit Beschluss
vom 27. Juli 2018 durch das Verwaltungsgericht Stuttgart angedrohten
Zwangsgeldes in Höhe von 10.000 Euro.

Links: Beschluss zur Festsetzung eines Zwangsgeldes:
http://l.duh.de/p180924a



Pressekontakt:
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer DUH
0171 3649170, resch@duh.de

Prof. Dr. Remo Klinger, Rechtsanwalt Kanzlei Geulen & Klinger, Berlin
0171 2435458, klinger@geulen.com
DUH-Pressestelle:
Andrea Kuper, Ann-Kathrin Marggraf
030 2400867-20, presse@duh.de
www.duh.de, www.twitter.com/umwelthilfe, www.facebook.com/umwelthilfe

Original-Content von: Deutsche Umwelthilfe e.V., übermittelt durch news aktuell


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